Anzeige als Minderjährige mit dem Erwachsen werden = Aus der Akte gelöscht?

6 Antworten

Hallo blieblahblub,

bezüglich Deiner Frage kommt es ganz da drauf an, von welcher Akte Du sprichst.


Ich denke mal, Du sprichst vom Führungszeugnis und ob die Tat dort drin steht und Probleme bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz / Arbeitsstelle bereiten kann.

In dieser Beziehung kann ich Dich beruhigen. Im Führungszeugnis sind grundsätzlich nur Verurteilungen von

  • über 3 Monaten Freiheitstrafe (gilt nur für Erstäter) oder
  • bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen

eingetragen.

Alles was es dazu wissen musst steht im Bundeszentralregistergesetz im Paragraphen 32 zu finden unter folgendem Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html


Dann gibt es das Bundeszentralregister. Im § 3 des eben genannten Links, steht dass im Bundeszentralregister jede Verurteilung drin steht.

Da Du mit 13 zum Tatzeitpunk aber noch Kind und somit Schuldunfähig warst, konntest Du auch nicht Verurteilt werden. Insofern steht dort auch nichts von Deiner "schweren" Straftat drinnen. Aber selbst wenn das der Fall wäre, währe das im Grunde genommen unerheblich, weil auf dieses Register Niemand außer Behörden zugriff haben


Die dritte Akte die Du meinen könntest, wäre die Polizeiliche Akte.

Hier ist es durchaus möglich, dass dort noch Eintragungen zu dem Straftat die Du mit 13 begangen hast drinnen stehen.

Aber im Endeffekt ist das für Dich auch unerheblich, weil Niemand außer der Polizei Zugriff auf die Akte hat. Die Angelegenheit taucht nicht einmal im INPOL (Polizeiliches Informationssystem) auf, sondern Jemand müsste schon ganz gezielt nach der Akte suchen. Bei normalen Anfragen wird selbst die Polizei Dich nicht im System finden.

Schöne Grüße

TheGrow

blieblahblub 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 00:06

Okay. Vielen Dank!

Nein, die werden leider nicht "gelöscht" ;) Allerdings musst du keine Sorgen haben, bei Bewerbungen etc, da diese dort nicht auftauchen...


blieblahblub 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 23:21

Schade :-)

Naja, kommt halt nicht gleich zu gut rüber, falls man gefragt wird :-)

Wobei die meisten Arbeitgeber es bisher immer als Jugendstreich gesehen hat. :-)

SK8TDEXO  07.04.2015, 00:01
@blieblahblub

Wünsche dir viel Glück und bau keinen Sche*ß ;D

Unter 14 bist Du ein Kind!

Kinder sind nicht strafmündig, können also dementsprechend nicht bestraft werden. Staatsanwalt und Jugendgerichte werden nicht tätig! Logischerweise gibt es dann auch keine Akte/kein Eintrag!

Wenn überhaupt bekommt das Jugendamt eine Meldung.

Siehe auch: 

http://www.bruecke-augsburg.de/ueber_uns/jugendgerichtsgesetz.php

blieblahblub 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 23:43

Ich war zur Tat 13 Jahre alt. 

Musste nach der Tat sofort zur Polizei und mir wurden Fragen gestellt, die nichts mit der Tat zu tun hatten.

Danach hatte der Polizist gesagt, ich bekäme einen Eintrag als Täter.

Eine richtige Anzeige gab es nie.

Achja, ich wurde auch noch mit einem, wie soll ich sagen... 1 Jahr annäherungsverbot bestraft.

also, hat die Polizei etwas Falsches gemacht?

alarm67  06.04.2015, 23:53
@blieblahblub

Nein, die hat alles Richtig gemacht!

Halt eine andere Form von Erziehung!

Nennt sich " Schocktherapie" und hat ja scheinbar super funktioniert, da Du scheinbar nie wieder Mist gemacht hast! 😉

blieblahblub 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 00:08
@alarm67

Haben die ja super hinbekommen :-D Danke für die Antwort :-)

Gelöscht sind die Anzeigen natürlich nicht, aber sie finden sich auch nicht in einem Führungszeugnis wieder.

Ich glaube es kommt drauf an was du gemacht hast. Was hast du denn gemacht? Kann den Freund meines Onkels Fragen xD der ist jetzt 23 und hat früher auch richtig 'sche7se' gebaut..

ervinqeska  06.04.2015, 23:50

xD Er sagt, dass sie zwar nicht gelöscht werden aber du wirst nicht mehr drauf angesprochen usw.

blieblahblub 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 23:45

Ich möchte nicht genau sagen was ich getan habe.

Aber als Stafe gab es 1 Jahr annäherungsverbot..