Sex mit geistige Behinderung strafbar?
Hey, meine Freundin (geistige behindert) möchte jetzt Sex von mir, sie ist volljährig, aber ich habe gehört das dass eine Straftat ist mit geistige behinderte Sex zu haben. Also sie möchte das aber seid jetzt habe ich immer nein gesagt? Wie ist das kann mir jemand weiterhelfen?
9 Antworten
Es geht sich dabei eher darum, ob sie fähig ist wirklich das zu äußern was sie will und was nicht
Hingegen eine geistig behinderte Person die nur noch Sabbern kann und sonst scheinbar nichts mehr mitbekommt ist eine ganz andere Geschichte...
Aber wenn sie fähig ist eine Beziehung zu führen und sich mit dir soweit unterhalten kann das sie äußert was sie will und was nicht und das auch versteht, gibt's da kein Hindernis
Sofern sie nicht komatös oder locked-in ist, ist es kein Problem.
Sie muss nur - in irgendeiner Form - fähig sein, ggf. erkennbar zu machen, wenn sie nicht möchte.
Wenn dem sie ist, geschweige denn, wenn sie sogar aktiv mitmacht, dann ist es auch okay.
Behinderte sind natürlich auch Menschen mit einem Recht auf Sexualität.
Recht auf Sex ist ein Grundrecht. Wenn ihr es beide wollt steht dem nichts im Wege.
Wenn es nicht gegen den Willen ist, ist es legal
Interessant, habe ich noch nie darüber nachgedacht. Ich nehme an, dass sie einen gesetzlichen Vormund als Betreuer hat. Allerdings sind gesetzliche Betreuer immer nur für bestimmte Lebensbereiche wie z.B. Gesundheit zuständig. D.h. sie hat weiterhin alle Rechte wie jeder Mensch, sie ist nicht komplett entmündigt und ihre Rechte werden auch nicht abgesprochen. -> Wenn sie das will, dann ist das auch in Ordnung!
Es gibt keinen Aufgabenkreis "Regelung des Geschlechtsverkehrs"...😉