Darf die Hausverwaltung einen Maibaum entfernen?

6 Antworten

Du kannst gar nichts einleiten. Die Hausverwaltung kann dir die Rechnung fürs Entfernen präsentieren. Also halt die Füße still, damit sie nicht rauskriegen, wer das Teil aufgestellt hat.

Sei froh, dass du keine Anzeige bekommst, du kannst nicht einfache einen Maibaum aufstellen auf fremden Grund. Und hoffe nur, dass dir die Hausverwaltung nicht die Kosten für die Entfernung des Baumes verrechnet.

Wenn er auf dem allgemeineigentum stand, darf er entfernt werden. da die Hausverwaltung bestimmt nicht wusste wem der Baum gehört, würde auch keine Mitteilung geschrieben. Evtl haben sich andere beschwert

Dein Verlobter hätte die Mieter fragen müssen ob Sie einverstanden sind.

Natürlich, es war ja nicht dein Grundstück.

RobertWeemeyer  18.05.2018, 13:52

So einfach ist das nicht: Als Wohnungseigentümerin gehört ihr anteilig auch das Grundstück.

Bitterkraut  18.05.2018, 14:25
@RobertWeemeyer

Das Grundstück ist Gemeinschatftseigentum, da kann ein Wohnungseigentümer nicht machen, was er will.

Rendric  18.05.2018, 14:26
@RobertWeemeyer

Schon, aber dann kann sie trotzdem nicht einfach einen Baum aufstellen ohne Einverständnis der anderen Besitzer.

RobertWeemeyer  18.05.2018, 14:27
@Rendric

Das ist richtig.

Abbyly22 
Beitragsersteller
 18.05.2018, 13:47

Aber ohne zumindest so human zu sein mich zu informieren damit ich evtl eine andere Lösung finde?

Idris164  18.05.2018, 13:48
@Abbyly22

Wußte die Hausverwaltung dass der Baum dir gehört

Rendric  18.05.2018, 13:48
@Abbyly22

Und sie wussten, dass es dein Maibaum ist? Ich finde, du kannst froh sein, dass du nicht die Rechnung zugeschickt bekommst, sondern die Hausverwaltung den Baum auf eigene Kosten beseitigt hat.