Darf die Hausverwaltung einen Maibaum entfernen?
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe dort eine Eigentumswohnung. Mein Freund hat mir einen Maibaum gestellt und den komplett sicher an der Mauer unserer Tiefgarage befestigt. Nun kam ich nach Hause und traf auf einen Arbeiter der grade die letzten Reste des Baums in einen Sack gepackt hat. Die Hausverwaltung hätte ihn beauftragt den Baum weg zu machen weil er auf Allgemeineigentum stünde. Allerdings kam vorher weder ein Brief noch sonstige Informationen dazu. Man hätte auch einfach den Stamm kürzen können dass der Baum nicht mehr so hoch ist. Nun die Frage: Dürfen die das so einfach ohne mich zu benachrichtigen? Kann ich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen die einleiten oder geht das nicht?
Sorry für den langen Text und jetzt schon Danke für eure Hilfe
6 Antworten
Du kannst gar nichts einleiten. Die Hausverwaltung kann dir die Rechnung fürs Entfernen präsentieren. Also halt die Füße still, damit sie nicht rauskriegen, wer das Teil aufgestellt hat.
Sei froh, dass du keine Anzeige bekommst, du kannst nicht einfache einen Maibaum aufstellen auf fremden Grund. Und hoffe nur, dass dir die Hausverwaltung nicht die Kosten für die Entfernung des Baumes verrechnet.
Wenn er auf dem allgemeineigentum stand, darf er entfernt werden. da die Hausverwaltung bestimmt nicht wusste wem der Baum gehört, würde auch keine Mitteilung geschrieben. Evtl haben sich andere beschwert
Dein Verlobter hätte die Mieter fragen müssen ob Sie einverstanden sind.
Natürlich, es war ja nicht dein Grundstück.
Ja die Wohnung aber nicht mehr.
Das Grundstück ist Gemeinschatftseigentum, da kann ein Wohnungseigentümer nicht machen, was er will.
Schon, aber dann kann sie trotzdem nicht einfach einen Baum aufstellen ohne Einverständnis der anderen Besitzer.
Das ist richtig.
Aber ohne zumindest so human zu sein mich zu informieren damit ich evtl eine andere Lösung finde?
Wußte die Hausverwaltung dass der Baum dir gehört
Und sie wussten, dass es dein Maibaum ist? Ich finde, du kannst froh sein, dass du nicht die Rechnung zugeschickt bekommst, sondern die Hausverwaltung den Baum auf eigene Kosten beseitigt hat.
So einfach ist das nicht: Als Wohnungseigentümerin gehört ihr anteilig auch das Grundstück.