Wasserabsperrventil repariert,wer zahlt Kosten?
Guten Tag!
Letztens sollte eine Erneuerung der Wasserzähler bei uns in der Mietwohnung veranlasst werden. Unser Warmwasserzähler funktionierte aber nicht und musste laut der Firma zuerst gangbar gemacht werden. Dafür wurde ein Reparaturdienst von der Hausverwaltung beauftragt. Dieser kam vorbei und hat den Hebel aufgeschraubt, Wasserabsperrventil gangbar machen und alles wieder zusammengeschraubt, was höchstens 5 Minuten der Zeit in Anspruch genommen hat, und schon funktionierte alles. Unterschrieben haben wir auch nichts.
Nun erhielten wir als Mieter eine Rechnung für diese Reparatur, in Höhe von knapp 50 EU.
1. Müssen wir für diese Kosten aufkommen? Denn soweit ich weiß, kann der Vermieter die Reparaturkosten bis 100,00 EU auf den Mieter nur übertragen, sofern die Sache zum alltäglichen Gebrauch gehört. Da wir mit den Wasserzählern sowieso nie in Berührung kommen, wäre das nicht der Fall.
2. Ist es rechtens, dass der Mitarbeiter der beauftragten Firma seinen Einsatz als ganze Stunde gewertet hat, obwohl er höchstens 5 Min da war?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
3 Antworten
Die Wasseruhr gehört dem Haus oder dem Vermieter. Da ihr keinen Auftrag erteilt habt müsst ihr auch nichts zahlen. Der Handwerker soll die Rechnung an den Auftraggeber schicken.
Hier wurde das Absperrventil repariert.
Das liegt sehr wohl dem häufigen Zugriff des Mieters.
Wenn es auch kaum einer macht, aber theoretisch kann es täglich mehrmals auf- und zugedreht werden.
Alles was Leitungen (Gas, Wasser, Strom) betrifft gehört bei Reparatur nicht zu Kleinreparaturen und ist deshalb nicht umlegbar.
Weise die Rechnung mangels Rechtsgrundlage zurück.