gemieteter stellplatz meine rechte
Als ich heute zu meinem Auto kam, was auf einem gemieteten Stellplatz stand sah ich links neben meinem Auto einen riesigen Ast liegen. Da mein Auto immer als Taubentoilette benutzt wird viel mir erst nichts auf. Beim einsteigen sah ich jedoch eine riesige Beule. Ich rief sofort bei der Hausverwaltung an und auch bei dem zuständigen Hausmeister, dieser kam auch und machte Fotos. Das Problem: Die hausverwaltung sagt ich solle das über meine Teilkasko machen. Das habe ich gleich verneint. Da auf dem Gründstück ein Baum steht und auf dem Nachbar Grundstück auch einer und keiner weiß von welchem baum der? Ast kam befürchte ich jetzt nichts gutes. Was kann ich tun? Wer von Euch kennt sich aus
3 Antworten
Du hast das Recht, diesen Sturmschaden über Deine Teilkaskoversicherung regulieren zu lassen. Du hast das Recht, festzustellen, ob Dein Vermieter seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Wenn der z.B. einen erkennbar morschen, bruchgefährdeten Ast nicht hat entfernen lassen, obwohl er die davon ausgehende Gefahr erkennen musste, kannst Du ihn für den Schaden haftbar machen. Aber ist ein halbwegs gesunder Ast infolge Sturmes abgebrochen, hilft nur die Teilkasko...
Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Baumes. Aber wenn der nicht zu ermitteln ist, wirst du wohl deine Vollkasko bemühen müssen.
Ein Teilkaskoschaden ist das übrigens nur, wenn der Ast durch Sturmböen (ab Windstärke 8) heruntergefallen ist.
Ich verstehe nicht, warum du das nicht der Teilkasko gemeldet hast?
Die werden dir auf jeden Fall kompetent weiterhelfen können.
Und eigentlich sollte sich feststellen lassen, wo der Ast abgebrochen ist. Wenn der nämlich erst mal weg ist, wird eine Beweisführung schwieriger und irgendwer könnte auf die Idee kommen, dass die Beule nicht vom Ast kommt!
habe ich ja nicht, das hat die hausverwaltung gefordert.es sind ja fotos gemacht worden.der Schaden beläuft sich auf ca.500 euro