Anmelden Hausanschluss Strom für sich im Bau befindende Eigentumswohnung?

8 Antworten

Noch eine Info aus dem Kaufvertrag:

(1) Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthal-ten.

Ich würde jetzt stark vermuten, dass es darum geht, dass ja jemand als Stromabnehmer bzw. Kunde beim Netzbetreiber Netze BW GmbH angemeldet sein muss. Also dass die wissen, wohin sie die Abschlagsrechnung schicken können.

Unabhängig davon steht es dir natürlich frei, dich bei einem anderen Stromversorger anzumelden und mit diesem einen Vertrag zu machen, falls für deine Region ein anderer günstiger ist.

.... da kann auch für mich etwas nicht stimmen.

Der Zählerkasten und die Zähler gehören ja nicht dem Verbraucher und für den Einbau halte ich die WEG/den Bauträger für zuständig.

Es wird nichts schlimmes sein...den Hauptstrom darf nicht jeder rein legen, und Unterschriften will ja jeder für allen möglichem Sch...! haben.
Falls ihr ohne Strom leben wollt einfach nicht unterschreiben.

Wenn die Wohnung noch im Bau ist, ist das Sache des Bauträgers. Anschließend nach der Übergabe kannst Du Dir einen Stromanbieter selbst wählen