Anmelden Hausanschluss Strom für sich im Bau befindende Eigentumswohnung?

8 Antworten

Noch eine Info aus dem Kaufvertrag:

(1) Der Veräußerer trägt sämtliche Erschließungsbeiträge und Anliegerleistungen für die Ersterschließung des Vertragsgegenstands; diese sind im Festpreis § 3 enthal-ten.

Ich würde jetzt stark vermuten, dass es darum geht, dass ja jemand als Stromabnehmer bzw. Kunde beim Netzbetreiber Netze BW GmbH angemeldet sein muss. Also dass die wissen, wohin sie die Abschlagsrechnung schicken können.

Unabhängig davon steht es dir natürlich frei, dich bei einem anderen Stromversorger anzumelden und mit diesem einen Vertrag zu machen, falls für deine Region ein anderer günstiger ist.

alexbababu 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:12

Die Netze BW GmbH ist kein Stromanbieter, wenn ich das richtig gesehen habe. Es geht um die Infrastruktur, um das Haus mit Strom zu versorgen.

Renick  23.01.2018, 08:29
@alexbababu

Ja genau. Das habe ich versucht zu erklären. Habe mich vielleicht nicht gut ausgedrückt. Netze BW GmbH ist der Netzbetreiber. Das bedeutet, dieser Gesellschaft gehören alle Stromleitungen bis hin zum Stromzähler in den Häusern. Dort musst du als zukünftiger Eigentümer erst mal angemeldet werden.

Mit welchem Versorger du dann einen Vertrag machst kommt im nächsten Schritt, aber es läuft nichts ohne dem Netzbetreiber.

.... da kann auch für mich etwas nicht stimmen.

Der Zählerkasten und die Zähler gehören ja nicht dem Verbraucher und für den Einbau halte ich die WEG/den Bauträger für zuständig.

AchIchBins  24.01.2018, 20:25

Stimmt aber so :-)

schleudermaxe  24.01.2018, 21:14
@AchIchBins

... eben, und ihr sollt die Grundgebühr und den Verbrauch bezahlen, obwohl euch die Wohnung gar nicht gehört. Nur das kritisiere ich!

Es wird nichts schlimmes sein...den Hauptstrom darf nicht jeder rein legen, und Unterschriften will ja jeder für allen möglichem Sch...! haben.
Falls ihr ohne Strom leben wollt einfach nicht unterschreiben.

MarkusNRWEssen  26.01.2018, 11:05

Alles was bis zum Stromkasten geht...Gehört dem Netzbetreiber....Auch wenn der Eigentümer dafür bezahlt !

schleudermaxe  24.01.2018, 11:27

... die Anlage gehört aber der WEG, befindet sich meist auch in deren Räumen, und somit hat der Verwalter zu unterschreiben, basta!

Wenn die Wohnung noch im Bau ist, ist das Sache des Bauträgers. Anschließend nach der Übergabe kannst Du Dir einen Stromanbieter selbst wählen

alexbababu 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 08:12

Die Netze BW GmbH ist kein Stromanbieter, wenn ich das richtig gesehen habe. Es geht um die Infrastruktur, um das Haus mit Strom zu versorgen.