Darf ein Eigentümer in einer WEG ohne Zustimmung Kellerräume heizen?

6 Antworten

Derartiges sollte die WEG in der Hausordnung regeln, falls nicht bereits erfolgt in der nächsten Eigentümerversammlung. Falls es derzeit tatsächlich nicht geregelt ist, wird eine Untersagung mindestens schwierig, weil es dafür dann aktuell keine Grundlage gäbe.

SibiVI 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 16:50

Danke für die Antwort.

ich glaube das ist tatsächlich nicht in der Hausordnung geregelt. Aber selbst wenn, sie ignoriert sie sowieso, auch beim Thema putzen oder Müll raus stellen.

Das Haus hat eine Hausverwaltung, aber die sind mit dem Durchsetzen der Hausordnung nicht mit Elan dabei..

Hikker  26.10.2020, 16:58
@SibiVI

Nun, zu viel Elan ist oft auch nicht gut, solange es keine massiven Beschwerden zahlreicher Miteigentümer gibt, halten sich die Hausverwalter natürlich erst mal zurück. Einer offensichtlich unwilligen Hausverwaltung kann die WEG aber natürlich auch den Auftrag entziehen. Es kommt also darauf an, wie viele Eigentümer sich wie stark gestört oder geschädigt fühlen, und das kannst nur Du beurteilen.

schleudermaxe  26.10.2020, 18:35
@SibiVI

Glaube ich nicht, dass eine WEG eine Hausverwaltung sich leistet, die für das Haus gar nicht zuständig wäre.

Wenn die Gemeinschaft etwas dagegen hat, dann darf sie das nicht, aber mal abgesehen davon, dass sie eine wärmere Wohnung hat, wird auch Schimmelbildung dadurch gehemmt. Es sollte natürlich auch gelüftet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, wenn die Kosten gemeinschaftlich getragen werden steht die Entscheidung euch auch gemeinschaftlich zu. Wenn da dann Schimmel Gefahr besteht ist lüften auf jeden Fall zwingend nötig.

Versuch Mit dem zu reden. Diese Art der "Fußboden Heizung " ist extrem ineffizient. Da kommen vielleicht 10% bei dem im Erdgeschoss an. Je nach dem wie hoch sein Anteil an den Kosten ist lohnt sich das auch für ihn nicht

SibiVI 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 16:48

Danke für die Antwort

70% der Kosten trägt sie, ich bin daher davon überzeugt, dass es sich nicht lohnt aber ich kann es nicht vorrechnen und das mit dem Reden haben wir versucht, die Haustüre bleibt zu und E-Mails und Zettel werden ignoriert..

Dann kann es aber kein Mehrfamilienhaus sein.

Wenn eine WEG gemeinschaftliche Räume an die Heizanlage anschließen lässt, alle ET also dafür über die Fläche auch bezahlen, darf natürlich auch das Ventil geöffnet werden. Dafür ist es ja schließlich da.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein wen es eurer räume sind Dan habt nur ihr da zu heizen °! Damit verstoßen die Eigentümer gegen die Wirtschaftlichkeit zum heizen!

Aber es kann sinnvoll sein da zu heizen zb wen da der Waschkeller ist der Fahrradkeller muss nicht beheizt werde und erst recht nicht dauernd auf 5 es reicht wen da 18 grad im keller sind!

Da sie nicht mit euch reden will last das den anwalt regeln bzw den mieterschutz wen jemand da Mitglied ist!

Da sie einfach macht was sie will solltet ihr mal nur noch unter Vorbehalt ein teil der Heizkosten bezahlen Dan wird sie sich schon regen!

Ps besorgt euch doch eine Kindersicherung wen die nicht schon am Thermostat ist und stellt den Dan auf 2 bzw 3 fest den der ist nicht immer einfach wider zu verschieben bzw anders einzustellen!"

Ist das schwarze pfeilding das man hochschieben kann!