Darf ich meinen Mieter ermahnen?

8 Antworten

Und zwar geht es darum, dass wir kürzlich ein Eigentum erworben haben und einen ziemlich anstrengenden Mieter haben der mit uns gemeinsam in dem Haus wohnt.

Wenn ich das richtig verstanden haben, habt ihr ein Zwei-familienhaus erworben? In dem Falle könnt ihr dem Mieter doch ohne Grund mit Verweis auf §573a kündigen. Das wären max. 12 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren. Dieses erleichterte Kündigungsrecht gilt nur bei einem vom Vermieter selbst bewohnten Zwei-familienhaus.

https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Du kannst ihm auch schriftlich mit der Kündigung drohen, wenn er sich nicht an den Hausordnung hält - da hilft ihm dann auch im Ernstfall eine Kündigungsschutzklage nicht

Wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, ist die Sache doch sehr klar und einfach.

Ihr habt ein Haus gekauft mit einem Mieter drin, den Ihr Euch nicht selbst ausgesucht habt. Logische Folge: Es fangen Machtspielchen an, in denen der Mieter zeigen will, dass er gewissermaßen das Sagen hat. So etwas kenne ich zu Genüge.

Das bedeutet, man muss den Mietern von Anfang an ihre Grenzen aufzeigen. Auf den Satz "nö mach ich nicht" kann man eigentlich nur antworten: "Is ok!"

Dann müssen aber Reaktionen folgen.

Als erstes solltet Ihr mal die Höhe der Miete prüfen. Da geht doch sicher noch was. Häufig wird bei langjährigen Mietern übersehen, dass die Miete nicht wirklich an den Markt angepasst wird, was kein Problem ist, solange die Verhältnisse i. O. sind. Lieber einen ordentlichen, ruhigen Mieter im Haus, mit dem man auch menschlich zurecht kommt und der dann etwas weniger Miete bezahlt, als jemand, mit dem man ständig Kämpfe hat.

Erste Maßnahme, wenn man den Spielraum hat: Miete erhöhen!

Zweite Maßnahme, vielleicht gleichzeitig, Kündigung aufgrund §573a BGB aussprechen. Dabei mitteilen, wie lange die Kündigungsfrist dauert, also bis wann er spätestens ausziehen muss.

Dritte Maßnahme, falls die Möglichkeit besteht, Kündigung auf Eigenbedarf. Das geht aber nur, wenn man die Wohnung zur Finanzierung nicht unbedingt vermieten muss oder wenn man jemand im Familienkreis (nahe Verwandtschaft) hat, die einziehen und Miete bezahlen würde.

Viel Erfolg!

Diimst 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 15:17

Also erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. eine Mieterhöhung hatte ich ihm schriftlich zugeschickt und dabei habe ich die Miete auf den Mietspiegel unseres Ortes angepasst. Es gibt drei werte bei dem Mietspiegel die zu dem Baujahr und Quadratmeterzahl des Hauses passen. Ich habe den höchsten Wert genommen und bin dabei trotzdem bei unter 15 % geblieben. Er lebt dort seit 20 Jahren und hatte bisher noch keine Mieterhöhung, lediglich eine Minderung. Nun sieht er das aber auch nicht ein zu zahlen, weil er davon ausgeht dass der alte Eigentümer schon alles ausgeschöpft hat, was völliger Quatsch ist. Leider steht im Mietvertrag dass ich ihn nicht aus Eigenbedarf kündigen darf

bwhoch2  27.06.2018, 08:44
@Diimst

Typisch, der wird alles verweigern, was ihn mehr kostet und mehr einschränkt, als bisher.

Wenn es also ein Zweifamilienhaus ist, jetzt nach §573a BGB, also ohne Begründung aber mit Hinweis auf diesen Paragraphen kündigen. Dann hat er 9 Monate Zeit, um sich was anderes zu suchen oder aber sich mit Euch zu arrangieren, was bedeutet, dass er die volle Mieterhöhung akzeptiert und auch sonst nach Euerer Pfeife tanzt und nicht umgekehrt. Aber besser ist es auf jeden Fall, ihn loszuwerden.

Natürlich kann man ihn abmahnen, wenn er das unentgeltlich überlassene Kellerabteil als Heimkino zweckentfremdet und auf der nicht mitgemieteten Gemeinschaftsfläche Kellergang Getränkeregale oder Müllsäcke lagert.

Ich hätte ihn schon gerne raus aber das ist nicht so ganz einfach...

Sagt wer? Offensichtlich handelt es sich doch um ein von euch selbstbewohntes Zweifamilienhaus. Da kündigt man ihm zugangssicher (Einwurfeinschreiben): "Hiermit kündige ich unser Mietverhältnis gem. § 573a I BGB zum 31.12.2018. [Unterschrift(en)]" - und euch ein frohes Neues Jahr!

G imager761

Ich denke, Kündigung ist der letzte Weg, wenn ein Mieter pünktlich seine Miete zahlt und sonst unauffällig ist.

Ich würde dem Mieter aber mitteilen, wenn er den Kellerflur nicht innerhalb von 14 Tagen aufräumt und zugänglich macht, dass du auf seine Kosten eine Firma bestellst. Weiterhin solltest du ihn auf die Hausordnung aufmerksam machen.

Es sei noch erwähnt, das der Kellerraum kein Wohnraum ist. Sollte der Mieter weiterhin den Kellerraum als Heimkino benutzen, würde ich eine monatliche Pauschale von 50.-- € verlangen bzw. es ihm ganz untersagen ( weil kein Wohnraum ).

Wenn du es dem Mieter wie erwähnt mitteilst, wirst du seine Reaktion sehen und kannst entsprechend handeln.