Dürfen Erzieher die Türen zusperren?
Hallo, ich mache mein erstes Ausbildungsjahr in der Krippe. Wir haben ein Kind, das sehr oft ausbüchst und in den Gang oder Garten rennt. Die Gruppenleitung hat deshalb jetzt angefangen öfter die Türe des Gruppenraums zuzusperren. Manchmal schließt sie sich auch mit einem oder mehreren Kindern in det Turnhalle ein.
Ist das erlaubt?
Es gibt zwar trotzdem Fluchtwege in jedem Raum und die Kinder sind beaufsichtigt, aber mir ist da nicht ganz wohl dabei, vor allem weil sie auch von mir verlangt die Türen zu versperren.
Habe nämlich schon gehört, dass das öfter in Einrichtungen üblich ist aber ist das nicht freiheitsberaubung?
7 Antworten
Also Freiheitsberaubung ist das definitiv nicht. Sie hat ja die Aufsichtspflicht und muss sicher stellen, dass die Kinder nicht ausbüchsen. Allerdings sollte der Fluchtweg natürlich immer gegeben sein.
Also mit Freiheitsberaubung hat das hier sicherlich nichts zu tun. Wichtig erscheint mir nur, dass im Notfall die Türen auch von außen geöffnet werden können.
Das ist keine Freiheitsberaubung. Du darfst ein kleines Kind nicht rausrennen lassen, du hast die Aufsicht und es ist in deiner Obhut. Dazu musst du es im Auge behalten können.
Was hast du für eine andere Wahl? Sprich mit der Leitung darüber. Ihr braucht für das Kind notfalls eine weitere Betreuungskraft, eine Integrationshilfe. Dazu kann man Anträge auf dem Jugendamt stellen
Wenn du die Türe offen lässt, dann rennt das Kind hinaus und du musst hinterher und die anderen Kinder alleine lassen? Das geht auch nicht!
Entweder hältst du das Kind fest oder du machst die Türe zu. Nicht abschließen, die Türe und das Kind aber stetig im Auge behalten.
Die andere Möglichkeit ist ein Gespräch mit der Mutter. Entweder Mitarbeit, so dass beide an einem Strang ziehen, Elternhaus und Einrichtung oder den Eltern die Kündigung aussprechen. Das Kind kann unter diesen Voraussetzungen nicht beaufsichtigt werden.
Die Kinder sind beaufsichtigt. Also nicht alleine eingesperrt.
Und wenn Du mal alleine mit einer Horde Kleinkinder bist wirst Du verstehen, wie notwendig sowas manchmal sein kann.
Ist auf jedenfall besser als Ständig wegen Aufsichtspflichtverletzungen angeklagt zu werden und sich mit wütenden Eltern auseinandersetzen zu müssen weil ihr Kind mal wieder irgendeine Verletzung hat die es nur deswegen bekam, weil man es grad nicht mehr im Blick hatte...
Freiheitsberaubung wäre es wohl, wenn die Kinder schon weitgehendst selbstverantwortliche Teenies wären.
warehouse14
Es geschieht zum Schutz der Kinder. Oder möchtest Du lieber, dass das Kind wieder ausbüchst und auf die Straße läuft?
Das ist nicht möglich, die Türen füren nur in den Gang oder in den Garten.