Darf Exmann mich blockieren?

7 Antworten

Leider keine Seltenheit. "Erlaubt" ist es vermutlich nicht.

Denkt an eure gemeinsame Tochter und findet auf Erwachsenem Wege eine Lösung ohne die Tochter mit einzubeziehen. 

Es gibt nichts schlimmeres, als Eltern die sich um ihre Kinder streiten.

huzum 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 14:57

Sie hat vor 3 Jahren von mir ein einfaches Handy zum Geburtstag bekommen, damit sie sich mal bei mir melden kann. Hat sie mir mal ne SMS geschrieben oder ich ihr, hatte sie gleich Handyverbot.Zu meinem Geburtstag letztes Jahr durfte sie für zwei Stunden zu mir. Nachdem sie ihrem Vater sagte, dass sie mich öfters besuchen möchte, war absoluter Kontaktabbruch....

Blockieren darf er, ja, aber es muss gewährleistet sein, dass du dich mindestens telefonisch jederzeit bei ihr melden kannst bzw. dich über deine Tochter informieren kannst.
Die Blockierfunktion die dein Ex über Facebook eingerichtet hat, ist zwar ärgerlich, jedoch gibt es dazu meines Wissens kein Gesetz, das dies verbietet.

Wichtig ist, dass du weißt, dass du ein Umgangsrecht hast und dich jederzeit mindestens telefonisch über deine Tochter informieren darfst.
Unabhängig ob du das geteilte Sorgerecht hast oder nicht. 

Das Sorgerecht gibt dir lediglich Mit-Rechte wie zb. die Schulbildung, medizinische Eingriffe die keine Routine- oder Notfall-Eingriffe sind usw.

Warum nimmst du dir keinen Anwalt und informierst dich über deine Rechte?
Ich denke, dass würde dir am meisten helfen. In dem ganzen Familien-Recht-Dschungel findet kaum jemand den Boden.
Wenn du wenig verdienst, dann kannst du Beikostenhilfe direkt beim Anwalt anfragen.

huzum 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 11:17

Danke dafür. Ihre neue Nummer habe ich leider nicht, aber eine Rechtschutzversicherung

Johnbobs  24.01.2017, 15:28
@huzum

Kein Problem!

Eine Rechtsschutzversicherung nützt da leider nichts. Darüber kann man eine Erstberatung in Anspruch nehmen, jedoch ist Familienrecht zumeist bei solch Rechtschutzversicherungen ausgeschlossen.

Sollte der Ex die Nummer geändert haben und du hast nun keine Möglichkeit mehr, deinen Ex-Mann und/oder deine Tochter irgendwie zu erreichen, dann wende dich sofort an das Jugendamt und schalte zugleich einen Anwalt ein.

Der Ex-Partner darf das Umgangsrecht nicht einschränken. Eine geänderte Telefonnummer muss daher auch mitgeteilt werden.

Wie wurde denn bisher der Kontakt gehalten?

huzum 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 16:19
@Johnbobs

Er hat den Kontakt zu meiner Tochter nach Möglichkeit untergedubbert... Zur Zeit sehe ich sie alle zwei Wochen kurz, wenn sie in der Stadt Sport hat. Vom JA hieß es ihm gegenüber, er solle mal sehen, dass die Kinder wenigstens einen Weihnachtstag zu mir kommen... Da konnte ich nur von träumen.... Ich hatte vorher ihre ( alte ) Handynummer, hab ihr immer - in Abständen -  geschrieben. Nur mal gefragt, hallo, wie geht's? Hat sie geantwortet, dann hatte sie prompt danach Handyverbot. Angeblich hätte sie die ganze Nacht mit Freunden gechattet. Die Weihnachtsgeschenke hab ich zu meinen Eltern gebracht, damit sie die da bekommt. Von ihr kommt weder ein Anruf noch ne SMS oder sonstiges. Ich möchte doch nur, dass sie wenigstens einmal im Monat zu mir kommt.... Mit dem JA erreiche ich nichts. Da hieß es auch schon, als sie noch 12 war, sie wäre alt genug, allein zu entscheiden.... Tolle Unterstützung. PAS liegt definitiv vor, nur was kann ich tun?

Johnbobs  25.01.2017, 08:05
@huzum

Wenn dir das Jugendamt nicht hilft, dann musst du zu einem Anwalt gehen der sich auf Familienrecht spezialisiert hat.
Dort fragst du zuerst nach Prozesskostenhilfe nach.

Alles weitere wird dir der Anwalt dann erzählen.

Viel Erfolg und alles Gute!

mit hilfe eines anwaltes eben das besuchsrecht neu regeln lassen.

Hallo erstmal.

Wenn dein Ex das alleinige Sorgerecht hat ist das sehr schwierig. Was ich weiß, darf er dann den Kontakt zu Leuten unterbinden die seiner Meinung nach nicht gut für seine Tochter sind, da sie noch keine 14 ist und auch nicht volljährig.

Jedoch darf deine Tochter (auf jeden Fall) mit dir, ihrer Mutter, Kontakt haben wenn sie will ! Immerhin ist sie deine Tochter.

 Es kommt aber darauf an wieso ihr geschieden seid und wieso er das alleinige Sorgerecht hat.

Dieser Punkt ist sehr ausschlaggebend.

GLG Bianca

vogelstation  29.01.2017, 12:18

es ist völlig egal ob er asr oder gsr hat. das umgangsrecht ist davon völlig unberührt und es ist nicht schwerer oder leichter umgangsrecht bekommen nur weil jemand asr hat oder eben nicht.

huzum 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 11:08

Meine zusätzliche Frage: wie kann ich PAS nachweisen? 

vogelstation  29.01.2017, 12:20
@huzum

garnicht, pas ist vor deutschen gerichten garnicht zugelassen und wird nicht berücksichtigt. in deinem fall ist es so, dass der kv den vorwurf bringt: du kümmerst dich um garnichts und tauchst nach 3 jahren auf, als wäre nie was gewesen und dein kind wird genau das gleiche sagen. unter umständen hat deine tochter selbst dich geblockt. oder hat sie gesagt, das der vater dich blockiert?

huzum 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 15:06

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

BinciCat  23.01.2017, 15:10
@huzum

Dann musst du zum Jugendamt! Aber auf der Stelle. Denn DAS darf er nicht machen. 

Schaut, dass eure Tochter nicht mitreingezogen wird, sie könnte sich das alles zu sehr zu Herzen nehmen. spreche aus eigener erfahrung.

Aber ab zum Jugendamt, ich bin mir sicher ihr könnt das in Ordnung bringen!

Viel Glück!

huzum 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 15:14
@BinciCat

Ok, auf geht's zum Jugendamt. Bis jetzt haben die mir nicht wirklich geholfen. Weder in meinem noch in seinem Landkreis... 

BinciCat  23.01.2017, 15:22
@huzum

Hm, ok..

Und wie wärs sonst mit einem Anwalt?

huzum 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 08:16
@BinciCat

Guten Morgen,

tja, Bürozeiten... Nachdem ich 25 km hingejuckelt bin, war natürlich kurz vorher geschlossen worden. Heute Nachmittag nächster Versuch. Mal schauen, was raus kommt, ansonsten geh ich dann wohl doch zu meiner Anwältin.

Danke für Eure Meinungen und Tipps

vogelstation  29.01.2017, 12:19
@BinciCat

das jugendamt ist da völlig außen vor. die können sich das alles anhören und eine mediation zwischen den eltern anbieten. lehnt der kv das ab, ist der drops gelutscht. das jugendamt, kann vermitlen u. beraten. die können ansonsten garnix in ordnung bringen.

Wenn dich das Jugendamt nicht unterstützt (zuständig ist das am Wohnort des Kindes...), wende dich an das Familiengericht und fordere den Umgang ein.

huzum 
Beitragsersteller
 26.01.2017, 12:38

Danke, komme gerade vom JA. Die sagten mir, sie können den Fall nachvollziehen, es täte ihnen leid, mir nicht weiter helfen zu können. Ich solle dann doch meine Anwältin einschalten und das Umgangsrecht einklagen, da ja gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbest. Recht besteht. 

Danke an alle!!!!!!

vogelstation  29.01.2017, 12:17
@huzum

das gemeinsame abr und sorgerecht haben damit überhaupt nichts zu tun. nach drei jahren fällt dir auf, dass das jugendamt dir nicht helfen kann?

was glaubst du was dich vor gericht erwartet? unter umständen eine 13 jährige die sagt, sorry aber was willst du denn hier und was willst du von mir? du glaubst doch nicht, dass eine 13 jährige sich von dir breitschlagen lässt, jedes zweite we freudestrahlend bei dir einzufliegen. sie hat freunde, hobbys, eigene interessen und mittlerweile auch pläne am wochenende mit denen. du wirst also weit im hintergrund stehen und gerade weil du dich 3 jahre so garnicht interessiert hast. was erwartest du also von deiner tochter.

wann hast du diese eigentlich das letzte mal gesehen?