Ex verbietet den Umgang mit der Patentante?
Hallo zusammen, meine Ex verbietet den umgang mit der Patentante meines Sohnes, darf sie das ? Die Patentante hatte nach der trennung ihr die Meinung gesagt. Jetzt verbietet sie den Umgang mit ihr obwohl sehr an seine Patentante hängt. Was soll ich machen ? sie droht mit Anzeige.
10 Antworten
Sie kann so allerhand und vor allem Dir das Leben schwer machen.
Hast Du ein Verhältnis mit der Patentante angefangen ? Dann reagiert sie besonders sauer und behält das Geschehen fest im Blick.
Ob das sofort eine Anzeige erfordert und überhaupt aufgenommen wird, wage ich stark zu bezweifeln - zu offensichtlich sind die privaten Querelen. Da wird keine Polizei mitmachen, besonders wenn keine Kindeswohlgefährdung zu erkennen ist.
sie kann drohen womit sie will. lass sie einfach auflaufen. du hast das recht auf umgang jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub und zwei bis drei nachmittage jede woche. was du in dieser zeit tust und mit wem du dich triffst ist deine sache. das geht deine ex garnix an. wenn die patentante also keine alkoholiker oder schwerjunkie ist, dann hat sie keine chance den kontakt zu verbieten. weder das abr noch das gsr sind dabei von irgendwelcher relevanz. während des umgangs hast du die alleinige alltagssorge und entscheidest wer zu deinem kind kontakt hat. das hat deine ex kalt zu lassen. was genau will sie denn anzeigen?
Entscheidend ist nicht wwas du willst, oder was deine Ex will. Entscheidend ist wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht hat.
Das Umgangsrecht erstreckt sich nicht auf Verwandschft. Und schon garnicht auf Paten oder andere Personen.
Daher kann die Mutter das bestimmen, sofern ihr nicht alle Rechte entzogen wurden.
Nicht einmal für Großeltern besteht ein absolutes Umgangsrecht.
Ich gehe einmal davon aus das deine Ex sich damit auskennt. Sonst würde sie wahrscheinlich nicht mit einer Anzeige drohen.
Und wenn du dann gegen das bestehende Recht ihrerseits verstoßen solltest, können dir auch weitere Rechte weg genommen werden.
Daher kann es für dich nachteilig sein wenn du den Kontakt eures Sohnes, gegen den Willen der Mutter ermöglichst.
sag ich doch, der typ schreibt ständig soviel blödsinn.
Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir beide... wir sind noch nicht geschieden und leben noch in trennung, scheidung ist von meiner seite eingereicht
Ich kann dir nur sagen, das ich Vorsichtig wäre. Deine Ex will den Umgang mit der Patentante nicht. Und sie bekommt sicher etwas davon mit. Denn euer Sohn wird nicht in der Lage sein das zu verheimlichen.
Und die Patentante hat kein Umgangsrecht.
Daher ist es dann ein Problem, wenn Streit zwischen euch ist. Denn deine Ex kann bei Gericht immer darauf verweisen das du Hinweise von ihr ignorierst und ablehnst.
Und dann kommt es auf das Gericht an.
Und so einfach das ein Gericht sagen wird es schadet dem Wohl des Kindes nicht, wenn es mit der Patentante Kontakt hat, ist es nicht.
Denn der Kontakt mit der Patentante schadet in dem Moment doch dem Wohle des Kindes. Denn das Verhältnis zwischen Kind und Mutter ist gestört. Und dieses Verhältnis geht dann dem Kontakt zur Patentante vor.
Die Situation ist also nicht einfach. Und der einfache Hinweis: "Deine Ex kann nicht verbieten ....." ist wenig hilfreich. Denn sie tut es ja im Moment. Und das kann sie auch. Wie das Gericht diese Sache beurteilt, kann dir aber keiner sagen.
Und letztlich kann dir daher auch das Jugendamt nicht weiter helfen. Denn auch das Jugendamt entscheidet nicht. Sondern ist an die Entscheidung des Gerichtes gebunden.
Du kannst sicherlich davon ausgehen, wenn Deine Ex mit ihrem Verbot durchkommt, sie als nächstes versuchen wird, Deinen Umgang mit dem Kind einzuschränken. Wenn das Kind bei Dir ist, geht es Deine Ex nur etwas an, wenn das Kindes-wohl gefährdet ist. Ein eigenes Umgangsrecht der Patentante währe möglicherweise schwieriger durchzusetzen.
Ja, das darf sie - Patenschaft wird nicht im Umgangsrecht geregelt.
Es sähe anders aus, wenn die Patentante eine enge Bezugsperson wäre. Und selbst dann wäre ein positives Urteil schwer zu erreichen.
woher nimmt man solche schwachsinnantworten? der umgangsberechtigte darf mit dem kind machen wie er denkt. er hat alleinige alltagssorge. solche sachen müssen nicht und werden nicht geklärt werden vor gericht. er bestimmt wer kontakt hat und wenns gegen den willen der mutter ist, dann hat sie pech gehabt.
Das ist keine Schwachsinnsantwort - und ob die Patentante umgangsberechtigt ist, hat erst einmal die Mutter zu entscheiden, denn sie hat das Sorgerecht - und im Streitfalle das Gericht.
Seit Anfang 2004 haben auch die Großeltern oder die Geschwister ein Umgangsrecht (§ 1685 I BGB), wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Sogar Bezugspersonen, also Personen, die mit dem Kind gar nicht verwandt sind, können ein Umgangsrecht haben. Der Mann, der 10 Jahre mit der Mutter des Kindes zusammengelebt hat und das Kind mit großgezogen hat, kann nach Trennung von der Mutter ein Umgangsrecht haben.
Also bitte erst informieren, dann losposaunen!
ich sag doch du schreibst schwachsinn. wenn das kind beim vater ist, dann bestimmt er was passiert. auch wer das kind betreut, besucht oder bespielt. die meinung der mutter ist dort nicht gefragt. dabei ist dein kopierter absatz irrelevant. er als umgangsberechtigter entscheidet also das kind mit patentante kontakt hat. punkt. der rest ist quark den du von dir gibst. stimmt nix dran. egal wie oft du es kopierst.
sorgerecht hat mit umgang nix zu tun.
Totaler Quatsch, total - jedes Wort - FALSCH !!
"der Wolf" (www.isuv.de)