Darf Erbe mein Vermächtnis verkaufen?

9 Antworten

Setze mal voraus, dass es um deutsches Recht geht. Dann kommt es darauf an, um was es sich bei dem Vermächtnis handelt. Sagen wir mal es handelt es sich um ein Haus, dann kannst du meines Wissens mit dem Testament und dem Schreiben des Nachlassgerichtes zum Notar und einen Vertrag zur Erfüllung des Vermächtnisses in Auftrag geben. Die hierfür anfallenden Kosten müssen die Erben tragen. Wenn du einen Schrank in China als Vermächtnis erhalten hast, und die Erfüllung des Vermächtnisses rechtsfähig gefordert hast, darf der Erbe die Transportkosten übernehmen. Also ab zum Notar mit allen Unterlagen und dich beraten lassen. So wurde es mir mal von einem Notar erklärt. Nur war keine Rede davon, wie es aussieht, wenn die Erben die Herausgabe verweigern. 

http://www.erbrecht-einfach.de/vermaechtnis/vermaechtnis-erfuellen-und-einfordern.html

Das ist auch Interessant 

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vermaechtnis/vermaechtnis_02.html

Viel Glück 

mtpcBach 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:37

Danke für Ihre Antwort.

Sie haben richtig vermutet, es geht um ein Haus. Die EG (10 Erben) weigert sich es heraus zu geben. Notar ist z.Z. dabei Überlassung aufzusetzen habe das Schreiben nochmals Ändern lassen, da ich für alle Kosten aufkommen sollte. Nun versuchen einige Erben das Haus zu verkaufen bzw. da sie sich nicht einig sind eine Teilungsversteigerung zu erzielen. Es besteht kein Pflichtteilanspruch da alle im 3 Verwandschaftsgrad stehen. 

Erbe (EG) will mein Vermächtnis (laut Testament) (...) verkaufen bzw. versteigern. (...) Darf er das

Das käme darauf an: Wäre der Reinachlass, also Vermögen abzgl. Verbindlichkeiten und Bestattungskosten, ohne das Vermächtnis so gering, dass den Erben nicht einmal ihr Pflichtteilsrecht bliebe, gar überschuldet, womit die Kosten einer angemessenen Beerdigung daraus nicht aufzubringen wären, darf er das.

Den Erben steht bzgl. deines Vermächtnis in diesem Fall der so. Überschwerung n. § 1992 BGB ein Einrederecht gegenüber dem
Vermächtnisnehmer zu. Die EG muss die – den Nachlass übersteigenden –
Vermächtnisse nicht vollständig erfüllen, solange eine  gleichmäßige Befriedigung der verschiedenen Anspruchsteller einschl. von Nachlassgläubigern nicht erfolgen kann.

wie kann ich es verhindern

Garnicht: Es gelten die Regeln bei Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens: Die Herausgabe von vom Vermächtnis betroffener Nachlassgegenstände kann der Erbe durch Zahlung von Wertersatz abwenden, § 1992 S. 2 BGB :-(

G imager761

mtpcBach 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 09:49

Danke für Ihre Antwort.

Es befindet sich ausreichend Bargeld im vermächtnis, dass alle Kosten beglichen werden können. Notar ist z.Z. dabei Überlassung aufzusetzen habe das Schreiben nochmals ändern lassen, da ich für alle Kosten aufkommen sollte. Nun versuchen einige Erben das Haus zu verkaufen bzw. da sie sich nicht einig sind eine Teilungsversteigerung zu erzielen. Die EG kennt das Testament und hat meine Aufforderung zur Herausgabe meines Vermächtnisses schriftlich per Einschreiben erhalten. Es besteht kein Pflichtteilanspruch da alle im 3 Verwandschaftsgrad stehen.

Nach Ihrem Schreinen nach, dürfen die Erben "mein Haus" verkaufen oder versteigern, aber müssen mir dafür den Wert auszahlen??

Eine Vormerkung ins Grundbuch mit Hilfe eines Richters würde mir ca. 10 T€ kosten und ob ich diese der EG in Rechnung stellen kann ist fraglich.

Es kann doch nicht sein, dass die EG trotz wissen, dass das Vermächtnis angenommen wird und kein zwingender Grund vorliegt einfach mein Haus Verkaufen dürfen. Gibt es keinen § dass ich da Einspruch nehmen bzw. Mitreden kann?

ichweisnix  03.03.2016, 22:55
@mtpcBach

Eine Vormerkung ins Grundbuch mit Hilfe eines Richters würde mir ca. 10 T€ kosten und ob ich diese der EG in Rechnung stellen kann ist fraglich.

In Rechnung können sie dies stellen, wenn sie die Erben in Verzug setzen.

Es kann doch nicht sein, dass die EG trotz wissen, dass das Vermächtnis angenommen wird und kein zwingender Grund vorliegt einfach mein Haus Verkaufen dürfen. Gibt es keinen § dass ich da Einspruch nehmen bzw. Mitreden kann?

Das wäre so dirket nur bei einer beantragten Teilungsversteigerung möglich. Wenn die Erben hingegen einstimmig verkaufen sieht es schlecht aus.


Allgemein sollte sie sich aber schlicht an einen entsprechenden Fachanwalt wenden, da so ein Forum nur eine grobe Orientierung gegen kann. Wichtig ist auch hier vor allen, die gegenseite vorab in Verzug zu setzen.


Alles noch in der Verjährung Darf er das bzw. bekomme ich dann Ersatz oder wie kann ich es verhindern. Danke

Verhindern können sie dies durch eine Vormerkung im Grundbuch. Dies kann mit Zustimmung der Erben oder per einstweiliger Verfügung passieren.

Die Wirkung ist die, das das Haus nur einvernehmlich oder nach einer Entscheidung in der Hauptsache zu ihren Ungunsten veräußert werden kann.

Sie haben richtig vermutet, es geht um ein Haus. Die EG (10 Erben) weigert sich es heraus zu geben.

Das müßten die Erben gut begründen können, z.B. damit das der Nachlass durch das Vermächtnis überschuldet wird. Ansonsten kann das Vermächtnis erfolgreich eingeklagt werden.

da ich für alle Kosten aufkommen sollte.

Das gilt nur, soweit im Vermächtnis / Testament so vorgesehen. A priori müssen die Erben die Kosten für die Übertragung tragen.

Mit dem Testament zum Gericht und einen Titel zur Herausgabe beantragen. Dann kann der Gerichtsvollzieher Dein Vermächtnis sichern, falls es beweglich ist.

Falls es unbeweglich ist, kann es zu keinem Verkauf kommen, da die Erben nicht Eigentümer werden.

mtpcBach 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 10:19

Eine Auflastung ins Grundbuch mit Hilfe vom Gericht kostet mir ca 10 T€

Meandor  04.03.2016, 15:20
@mtpcBach

Was ist bei Dir eine Auflastung? Der Eintrag einer Last?

Es gibt ja wohl ein Testament oder irgendwas was Dich zum Vermächtnisnehmer macht. Geh zum Gericht und hol Dir eine vollstreckbare Ausfertigung davon.

Wenn der Eintrag einer Last ins Grundbuch 10.000 Euro kostet, dann muss der Wert des Vermächtnisses ja in die Millionen gehen.

Ohne vollstreckbaren Titel wirst Du keinerlei Chancen haben.

Ohne Deine Zustimmung nicht.Das Vermächnis ist im Testament festgehalten und darum geht es ohne Dein Einverständnis nicht.

mtpcBach 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 11:17

Das denkst du.

Als Vermächtnisnehmer bist du nichts.

Bekommst keine Auskünfte und musst hoffen das die Erben deinen Teil herausgeben ansonsten wird es teuer Anwalt, Gericht.... Du wird nicht mal benachrichtigt das alles versteigert wird.