Darf ein Wohnwagen dauerhaft in einer Wohnsiedlung stehen?

6 Antworten

Ja, das ist zulässig, aber nur für 2 Wochen.

Siehe §12 StVO:

 (3b)
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Hallo .

Ich wollte nur ergänzend zu den 2 Wochen Standzeit anmerken, dass egal um was es sich handelt, auch eine gültige Zulassung haben muss.

Einige Wohnwagenbesitzer lassen ihren Wohnwagen nur für ein paar Monate im Jahr zu...Saisonkennzeichen.
Ausserhalb dieser Zeit dürfen sie nicht im öffentlichen Raum stehen. Allein schon wegen Versicherungstechnischen Gründen. Auch wenn sie nur dort stehen, geht trotzdem eine mögliche "Gefahr" von ihnen aus.

Vielleicht hilft diese Info. ?

LG

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 08:14

Danke, aber das war mir bekannt.

Nein, die Fahrzeuge, um die es geht, sind schon zugelassen bzw. haben ein normales Kennzeichen (ohne Saison).

Ansonsten wäre es ja relativ einfach, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben.

Es ist vielleicht nicht jedem Wohnwagenbesitzer bekannt, aber ein
Wohnwagen darf nicht unbegrenzte Zeit auf Parkplätzen geparkt werden.
Das Parken von Wohnwagen auf allgemein zugänglichen Straßen ist in § 12
Abs. 3b Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach darf ein vom
Zugfahrzeug abgekoppelter Caravan nicht länger als 2 Wochen auf
öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wird gegen diese
Regelung verstoßen, so wird ein Bußgeld
in Höhe von 20 Euro fällig. Anders verhält es sich jedoch, wenn der
Anhänger weiterhin mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Dann kann er
nämlich unbegrenzt lange dort abgestellt werden, wie übrigens auch
Wohnmobile.

Schnarchix  20.06.2017, 10:41

Die 14tägige Frist gilt nicht nur für Wohnwagen sondern für Anhänger allgemein.

Ein Anhänger muss nach den 14 Tagen den Parkplatz verlassen und seiner eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. So muss also ein Wohnwagen nicht nur den Parkplatz verlassen, sondern auch zum Wohnen genutzt werden. 

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 10:49
@Schnarchix

Oder er muß eben, wenn das nicht zutrifft, auf privatem Gelände geparkt werden.

Nur wie will man nachweisen, daß der Wohnwagenbesitzer nicht einen Tag irgendwo gecampt hat? Denn dann würde die Frist ja wieder von neuem beginnen.

Oder sind damit 14 Tage pro Jahr gemeint?

Schnarchix  20.06.2017, 11:05
@Franz577

Zeugen? Fotos?

Aber mal ehrlich, warum stört dich das so? Ich will dich mit dieser Frage nicht provozieren, ich will dich nur verstehen.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 12:48
@Schnarchix

Naja, das kann ich dir schon sagen und ist auch eigentlich selbsterklärend:

Zum einen verengen immer mehr abgestellte Fahrzeuge die Straßen und versperren teilweise die Sicht, was den Verkehrsfluß stört und Gefahrenstellen schafft. Hier ein Wohnwagen, dort ein Anhänger usw. um die man herumfahren muß bzw. hinter denen man bei Gegenverkehr warten muß.

Dann ist es außerdem auch kein schönes Bild, wenn immer mehr solche Fahrzeuge herumstehen und man nicht mehr weiß, ob man auf einem Campingplatz oder in einem Dorf wohnt.

Es kann ja nicht angehen, daß sich die Leute alle möglichen Fahrzeuge und Anhänger anschaffen, aber dafür keinen Platz bei sich haben und diese Vehikel dann anderen vor die Nase stellen.

Kann ja nicht immer so weitergehen, denn Platz ist nicht unbegrenzt vorhanden. Die Leute sollen ihr Geraffel also gefälligst entweder auf ihrem Privatgrund abstellen oder auf einem gemieteten Stellplatz, aber nicht auf öffentlichem Raum. Darum geht es!

Schnarchix  20.06.2017, 20:30
@Franz577

Der Verkehrsfluss kann dadurch tatsächlich etwas erschwert werden. Es gibt aber kein Recht auf freie Fahrt (für freie Bürger). Wenn dadurch die Zahl der Unfälle steigen sollten, dann kann die zuständige Behörde immer noch verkehrslenkende Maßnahmen, z.B Halteverbote einrichten. Die gelten dann aber auch für alle.

Ob Campingfahrzeuge schön sind oder nicht ist eine sehr persönliche Ansichtssache. Für mich z.B. sehen sie nach Freiheit und schönem und entspanntem Urlaub aus. Wie heißt doch das Motto der dokumenta in Kassel so schön? Kunst entsteht im Auge des Betrachters. Hast du schon einmal Urlaub im Wohnmobil gemacht?

Es gibt in Deutschland zum Glück keine Vorschrift, nach der man für jedes gekaufte Fahrzeug auch einen Parkplatz vorweisen muss. Nur mal ein Beispiel von uns (= Großstadt): Da sind die Straßen vollgeparkt und die Mietgaragen stehen leer,denn die kosten ja bummelig 70 EUR im Monat. Trotzdem stehe ich zeitweise auch mit meinem Wohnmobil dazwischen, ob es den Nachbarn nun gefällt oder nicht.

Die Entscheidung, wie der öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird bzw. genutzt werden darf obliegt nicht dir. Dafür sind die entsprechenden Behörden zuständig.

So, ich bin aus dieser Diskussion jetzt endgültig raus, da bei mir der Eindruck entstanden ist, dass du, aus welchen Gründen auch immer, nur Argumente suchst um Druck gegen eure "Neubürger" zu machen. Eigentlich schade...

Franz577 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 07:26
@Schnarchix

Alles schön und gut, was du sagst. Ich habe auch nicht pauschal etwas gegen Wohnwägen oder Wohnmobile (im Gegenteil, hab sogar selbst mal drüber nachgedacht, mir eines anzuschaffen).

Aber ich habe etwas gegen die rücksichtslose Nutzung solcher Fahrzeuge.

Wenn ich mir sowas anschaffe, dann mache ich mir vorher auch Gedanken darüber, wo ich es dauerhaft abstellen kann und kaufe nicht einfach drauflos nach dem Motto "Wird schon irgendwie gehen".

Und sorry, aber wer sich sowas kauft und dann Probleme damit hat, die Miete für einen Stellplatz zu bezahlen, der macht irgendwas falsch. Insofern würde ich es tatsächlich sehr gut finden, wenn man für jedes Fahrzeug, das man besitzt, einen Stellplatz nachweisen müßte. Glaub mir, das wird auch noch so kommen, denn die Leute werden immer mehr, aber der Platz ist nunmal begrenzt. Und wir leben hier in Deutschland und nicht in den USA.

Eine Situation so wie bei dir (also mit leeren Stellplätzen und vollgeparkten Straßen) ist ja wohl ein Witz. Da läuft doch irgendwas grundlegend schief und daß so eine Entwicklung irgendwann an ihre Grenzen stößt, dürfte auch jedem einleuchten.

Eine Straße ist in erster Linie eine Fahrbahn und kein Parkplatz, darin sind wir uns doch hoffentlich einig.

Mir geht es daher nicht darum, gegen irgendjemanden "Druck" auszuüben, sondern nur um einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Und die Straßen mit Anhängern und Wohnwägen zuzuparken (noch dazu dort, wo man gar nicht selbst wohnt), gehört für mich da einfach nicht dazu.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 08:02

Jetzt kommen wir der Sache schon näher!

Aber diese Frist von zwei Wochen wird angeblich immer wieder unterbrochen und beginnt von neuem, wenn der Wohnwagen zwischenzeitlich bewegt wurde.

So könnte jemand theoretisch seinen Wohnwagen dauerhaft irgendwo auf öffentlichem Raum parken, sofern er ihn nur alle zwei Wochen ein paar Meter bewegt.

Das kann doch aber auch nicht sein bzw. würde ja dem Sinn dieser Regelung widersprechen, oder?

Dinahmaus14  20.06.2017, 08:08
@Franz577

Naja das deutsche Gesetz hat leider viele Lücken und das wissen die Meisten die es angeht auch.

Beim abgekoppelten Anhänger beginnt ein neuer Zweiwochen-Zeitraum erst dann, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde.
Die Polizei notiert daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um
feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt
wurde.

Also ja die 2 Wochenfrist beginnt von neuem, sobald man den Wohnwagen bewegt. Und es bringt auch nichts da dann die Polizei hinzuzuziehen.

Aber jetzt mal im Ernst im Alltag kann es schon mal passieren dass der Wohnwagen länger als 2 Wochen steht... Vielleicht mal aufschreiben nach Kennzeichen? Hoffe ich konnte helfen.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 08:12
@Dinahmaus14

Tja, das ist ja das Absurde daran.

Da wäre ein Gesetz besser, welches vorschreiben würde, daß Wohnwägen grundsätzlich entweder nur auf Privatgrund oder auf ausgewiesenen Stellplätzen/Stellflächen (für die dann natürlich eine Gebühr zu entrichten ist) dauerhaft geparkt werden dürfen.

Und in diesem Fall geht es ja nicht um einen Parkplatz, sondern einfach um eine öffentliche Straße. Da würde ein Rangieren von ein paar Metern schon genügen, um die Ventilstellungen zu verändern.

dauerhaft darf er nur auf privatgrund stehen.im öffendlichen raum gilt eine frist von 2 wochen,die erneut zu laufen beginnt wenn er bewegt wurde

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 09:26

Was demnach ein Witz ist, denn so gilt auf öffentlichem Raum faktisch keine Frist, da bereits ein Rangieren um 5 Meter eine "Bewegung" darstellt.

Schnarchix  20.06.2017, 10:43
@Franz577

Der Anhänger muss dabei im Rahmen seiner eigentlichen Bestimmung genutzt werden. Das wir oft übersehen.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 10:50
@Schnarchix

Ok, nur wie will man dem Besitzer nachweisen, daß er es nicht getan hat?

Schnarchix  20.06.2017, 11:17
@Franz577

Das ist in der Tat schwer. Aber vielleicht können ja andere Zeugen bestätigen, dass der Wohnwagen von ... bis ... da parkte?

Ich frage mich nur, warum die ganze Sache. Denn die Angezeigten werden es dir sicherlich danken und schon gibt es den schönsten Nachbarschaftsstreit. Dazu wäre mir meine Zeit viel zu schade, aber das ist natürlich nur meine Meinung.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 12:52
@Schnarchix

Achso, und deswegen soll man alles hinnehmen, was nicht rechtens ist, nur um jedem Streit aus dem Weg zu gehen?

Abgesehen davon würde ich diese Leute anonym melden bzw. muß man seinen Namen dafür nicht bekannt geben.

Sollen sie sich halt einfach an die Regeln halten und andere nicht mit ihren Kisten beeinträchtigen, dann gibt es auch keine Probleme.

Schnarchix  20.06.2017, 20:06
@Franz577

Bevor ich so eine Sache starten würde, würde ich mich erst einmal selbst zur Ordnung rufen. Mir persönlich wäre das Risiko eines Riesenstreits zu groß.

Für eine Anzeige wird dein Name benötigt. Der wird dann auch auf dem Knöllchen unter "Zeuge:" aufgeführt. Das geht leider nicht anonym.

Was du machen kannst ist, das Ordnungsamt darum bitten, hier Streife zu laufen. Ob sie es dann machen, steht aber auf einem anderen Blatt und ist jenseits deines Einflusses.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 10:07
@Schnarchix

Bei einer direkten Anzeige magst du vielleicht recht haben, aber ich will ja auch niemanden anzeigen, sondern nur darauf hinweisen, daß der Wohnwagen mit den Kennzeichen ABC dauerhaft in der XYZ-Straße geparkt wird. Und meines Wissens nach muß die Polizei dieser Sache auch dann nachgehen, wenn der Hinweisgeber anonym bleibt.

buffyC  21.06.2017, 23:16
@Franz577

die Polizei ist dafür nicht zuständig

Ein Wohnwagen ist ebenfalls ein Anhänger. Auf privaten Grundstücken solange man will und auf öffentlichen Flächen max. 14 Tage ohne darin zu Campem. Campen nur für eine Nacht, sonst auf dem Campingplatz.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 09:36

Und wie will man Verstöße dagegen nachweisen?

Schnarchix  20.06.2017, 11:11
@Franz577

Zeugen suchen, Fotos machen.

Ich frage mich nur, warum diesen Hype? Und dann wundert man sich hinterher über den schönsten Nachbarschaftskrieg.

Franz577 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 12:53
@Schnarchix

Wer sich an geltende Regeln hält, hat auch keine Feidseligkeiten zu befürchten. Du scheinst hier zu verwechseln, wer der Verursacher dieser Probleme ist. Sicher nicht der, der sich über dauerparkende Wohnwägen aufregt, sondern die Dauerparker selbst!

Alexander Schwarz  20.06.2017, 15:14
@Franz577

Dafür ist das Ordnungsamt zuständig! Nicht DU!

Schnarchix  20.06.2017, 20:00
@Franz577

Das hört sich für mich so an, als wenn du einen Kleinkrieg nur um des Kleinkriegs führen willst. Tut mir Leid, hier bin ich raus.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 07:31
@Alexander Schwarz

Sehr gerne, wenn dieses auch wirklich etwas unternimmt.

Franz577 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 07:31
@Schnarchix

Kannst du gerne so sehen, nur dann siehst du es eben leider falsch.