Schulbus fährt durch Wohngebiet?!
Die Lage ist folgende: Ich wohne in einem Wohngebiet in der Nähe eines öffentlichen Gymnasiums (Fußweg >5 min). Seit kurzrm fährt wieder ein Schulbus durch unser Wohngebiet, der Klassen zur 3 km entfernten Sporthalle bringt und anschließend wieder holt. An den Kreuzungen direkt an der Schule wurde daraufhin ein absolutes Halteverbot bis ca. 10 m vor den Kreuzungen eingezeichnet, weil der Bus sonst nicht durchkommen würde. Bei uns aber ist kein Halteverbot eingezeichnet oder ausgeschildert. Deshalb parken ich und meine Nachbarn auch vor unseren Häusern auf der Straße, ubd zwar so, dass PKW (auch solche mit Anhänger) noch gut vorbeifahren können. Nur für den Bus ist eben nicht immer genug Platz und deshalb hupt der Busfahrer dann immer wie ein Vollidiot und wartet, bis irgendjemand kommt. Dann macht er denjenigen dumm an ("Die Stadt hat gesagt, die Straße muss frei sein!"). Meine Nachbarin hat es heute erwischt - aber ich finde das unverschämt! Solange die Stadt kein Halteverbot einzeichnet o.ä., bin ich nicht bereit, mein Auto wegzufahren, nur weil der Busfahrer das sagt. Soll er doch die Polizei rufen: Wenn die mir das sagt, dann fahre ich weg... Wie schaut das ganze denn rechtlich aus? Vielen Dank für eure sicherlich ausführlichen Antworten ;)
10 Antworten
Auch wenn kein Park- oder Haltverbot besteht, muss jeder so parken, dass andere noch durchfahren können. Zu den anderen gehören auch Lkw und Busse, erst recht dann, wenn bekannt ist, dass regelmäßig ein Bus dort lang fährt. Ihr solltet auch bedenken, dass vielleicht mal die Feuerwehr mit ihren großen Autos da durch muss. Ihr solltet in Eurer Nachbarschaft beim Parken darauf achten, dass der Bus noch durch kommt, denn wenn dieser immer wieder vor Hindernissen steht, wird die Stadt irgendwann doch noch Haltverbote einrichten und das bestimmt großzügiger, als wenn ihr selbst dafür sorgt, dass genug Platz für den Bus bleibt. Es ist also in Eurem Sinne, so zu parken, dass der Bus nicht behindert wird. Auch ohne Haltverbot könnte die Stadt schon Knöllchen verteilen, es ist nur schwieriger, da sie nachweisen können muss, wer als letztes sein Fahrzeug abgestellt hat, wodurch es dann zu der Behinderung für den Bus kam. Bei Haltverboten ist klar, wer wo nicht parken darf und der Verstoß deshalb einfacher zu ahnden. Ein Haltverbot wäre sicherlich nicht in Eurem Sinne, zumal ihr ja während der Ferienzeiten und am Wochenende momentan enger parken könnt, als in der Woche wenn der Bus fährt. Ein Haltverbot gilt aber immer, wenn nicht anders beschildert. Vielleicht könnt ihr Euch ja mit allen Nachbarn absprechen und ein Parksystem ausarbeiten, dass möglichst viel Parkraum verschafft, wenn sich alle dran halten. Und trotzdem kommt der Bus durch.
Du schreibst: "Ich halte mich an § 1 der Starßenverkehrsordnung (seit mehr als 20 Jahren, seitdem ich meinen Führerschein habe!); ich nehme u.a. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und verhalte mich auch meist so, dass kein Anderer behindert wird. Nur brauche ich mich nicht von diesem Busfahrer dumm anmachen und zum Wegfahren nötigen lassen, oder? Ich gefährde mit meinem parkenden Auto niemanden und schädige auch niemanden..."
Rücksichtnahme bedeutet auch, beim Abstellen des Autos daran zu denken, dass andere (hier der Bus) noch dadurch müssen. Das Verhalten des Busfahrers ist sicherlich nicht richtig, macht das vorher falsche Verhalten des parkenden Verkehrsteilnehmers (also auch Dein Verhalten, wenn der Busfahrer Dich anmacht) nicht richtiger.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Behinderung nicht durch Dich, sondern durch später abgestellte Fahrzeuge entstanden ist, dann zieh Dir doch den Schuh nicht an, wenn der Busfahrer meckert. Entweder sagst Du ihm, dass noch genug Platz war, als Du Dein Fahrzeug abgestellt hast und Du nichts für die anderen Fahrzeuge kannst, oder Du ignorierst ihn, oder beschwer Dich bei der Stadt. Andererseits schreibst Du selbst, dass du Dich in der Großstadt auch selbst ärgerst, kannst Du da nicht auch ein bißchen mit dem Busfahrer mitfühlen, dass der genervt ist, wenn er immer wieder an der gleichen Stelle Probleme hat? Auch das gehört zu Rücksichtnahme und Toleranz, die mit § 1 StVO gemeint ist. Dass der Busfahrer sich mit seiner Art, Dich anzumeckern auch nicht richtig verhält, sei dahingestellt, macht wie gesagt aber das Fehlverhalten anderer nicht richtiger.
Schauen Sie schlicht mal in den § 1 der Starßenverkehrsordnung - da finden Sie die Antwort auf Ihre Frage!
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt,
gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert
oder belästigt wird.
Sie behindern und belästigen den Bus!@Schelm
den § 1 der Starßenverkehrsordnung
wenn dieser Paragraf immer Bestand hat, warum gibt es dann die Hunderte anderer Paragrafen?
Das war klar,dass wieder so ein Oberschulrat auftaucht,
ein Oberschulrat muss aber keine
Kommentar von qwertz123456 vor 3 Stunden Kunden
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Ich halte mich an § 1 der Starßenverkehrsordnung (seit mehr als 20 Jahren, seitdem ich meinen Führerschein habe!); ich nehme u.a. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und verhalte mich auch meist so, dass kein Anderer behindert wird. Nur brauche ich mich nicht von diesem Busfahrer dumm anmachen und zum Wegfahren nötigen lassen, oder? Ich gefährde mit meinem parkenden Auto niemanden und schädige auch niemanden...
Wie oft fahre ich durch meine Großstadt und habe mit dem Auto (!) Probleme, durch manche Wohngebiete bei Kunden anzukommen, weil die Anwohner da überall kreuz und quer parken. Das ärgert mich und deshalb versuche ich bei uns im Block so zu parken, dass alle anderen Autos und Kleintransporter durchkommen. Auch Feuerwehr und Krankenwagen hatten bisher nie Probleme - nur der komische Busfahrer, der im Übrigen sowieso viel zu schnell unterwegs ist!
Aber da mitten in einem mehrer Quadratkilometer großen Wohngebiet am Stadtrand wohne und nicht etwa in der Nähe eines Industriegebietes, von Firmen oder sonstigen Betriebsgeländen, ist es doch etwas viel verlangt, dass wie Anwohner unsere Autos so abstellen, dass zu jeder Zeit ein 12 Meter langer Bus ohen Probleme vorbeifahren kann, oder? Und wenn die Stadt weiß, dass hier ein Schulbus durchfährt, dann muss halt der Oberbürgermeister oder einer der Bürgermeister mal auf die Idee kommen, ein Haltverbot einzurichten! Es parken schließlich auch Schüler und Besucher des nahe gelegenen Krankenhauses hier, die wenig Rücksicht auf die bereits stehenden Fahrzeuge nehmen - und dann soll ich aber wegfahren, weil der Busfahrer mich gerade sieht? Das sehe ich nicht ein!
Es muss immer genug Platz sein das auch ein Feuerwehrwagen durchkommt. Das sollte einem auch ohne Verbotsschilder klar sein. Ausserdem ist das auch noch durch die STVO geregelt wieviel Platz da sein muss.
Das ist klar; Feuerwehr und Rettungsdienst hatten bisher noch nie Probleme, und die fahren oft hier vorbei - und in der STVO ist meines Wissens nicht geregelt, dass ich in Wohngebieten so parken muss, dass jederzeit ein 12 Meter langer Bus durchpasst, oder? ;)
Wo ein Bus durch passt, passt auch ein LKW durch und wenn man den Abstand einhält, der in der STVO vorgeschrieben, ist, hat kein Bus Probleme.
Ausserdem kann man doch ein bisschen Rücksicht nehmen und nicht so stur sein. Was soll der Bus machen wenn er nicht durch passt? Rückwärts aus der Straße raus fahren und Feierabend machen weil ihr es nicht begreift das man auch ohne Verbotsschild nicht parken darf wo man will?
Soll er doch die Polizei rufen: Wenn die mir das sagt, dann fahre ich weg...
Wie kleine Kinder. So ein benehmen ist schon fast peinlich. Nehmt einfach Rücksicht und hört auf zu flennen.
Solange es kein Halteverbot gibt, kann man doch sein Auto abstellen, wo man will -
du hast doch die Antwort vom RatgeberHeld@Leon gelesen, oder nicht?
da steht doch genau drin wann du parken darfst und wann nicht, auch ohne Schilder ist das gesetzlich geregelt.
wenn zwischen den Fahrzeugen wirklich 3,50 Meter sind, wie du nachgemessen hast, dann kannst du dort auch parken.
aber, du musst von den seitlichen Rückspiegel aus messen, das ist Voraussetzung!
Wie schaut das ganze denn rechtlich aus?
StVO §12 Absatz 1:
Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
Was ist eng ?
Lt. StVZO §32 Absatz 1 ist die "normale" Fahrzeugbreite auf 2,55 Meter begrenzt, hinzu kommt ein Seitenabstand von 0,5 Meter, ergibt eine Breite welche du Frei lassen musst von 3,05 Meter !
Wie viel Platz ist denn für den Bus vorhanden ?
Ist weniger Platz in der Breite als die erwähnten 3,05 Meter vorhanden, hat der Busfahrer Recht und du darfst dort gar nicht halten und erst recht nicht parken.
Da sind dann auch keine Haltverbotschilder nötig, da solche Schilder nur dort notwendig sind, wo das Halten und Parken sonst erlaubt wäre.
Also das sind immer mehr als 3 Meter, habe gerade mal nachgemessen und das sind etwas weniger als 3,5 Meter. Und von der Breite hat der Bus eigentlich auch kein Problem, sondern nur, wenn Fahrzeuge so auf verschiedenen Straßenseiten parken, dass er "Slalom" fahren muss...
Wenn die Fahrzeuge jeweils so parken, dass 3,05 Meter Platz zwischen den Fahrzeugen auf den verschiedenen Straßenseiten ist, sollte für den Bus genug Platz vorhanden sein.
Ist weniger Platz vorhanden parkt jemand falsch und der Busfahrer hat berechtigten Grund zur Beanstandung.
Das war klar,dass wieder so ein Oberschulrat auftaucht,der ganze Gesetzestexte abdruckt