Bußgeld. TÜV beim Anhänger um 9 Monate überzogen?
Ich habe bei meinem Wohnanhänger den TÜV um 9 Monate überzogen. Muss ich in jedem Fall ein Bußgeld zahlen oder nur wenn ich bei der Fahrt zum TÜV erwischt werde? Der ANhänger stand auf einem privaten Parkplatz.
5 Antworten
Abgelaufen ist abgelaufen.
Wirst Du auf dem Weg zu einer Prüfstelle angehalten, gilt "abgelaufen ist abgelaufen". Bei Wohnwagen wird das u.U. schonmal toleriert, weil die Vorführung oft nicht praktikabel ist, wenn der Wagen auf dem Platz steht.
Wenn der Wohnwagen aber im Ausland war (z.B. Campingplatz im Ausland) dann ruhte die Pflicht zur Vorführung. (Es läge dann kein Fristverzug vor)
Wenn dann die erste Prüfmöglichkeit nach Grenzüberschreitung genutzt wird, ist da kein Problem.
Ansonsten kannst Du nur auf die Einsicht der Kontrollperson hoffen.
Die HU verteuert sich um ca 9 EUR, die neue Plakettenlaufzeit beträgt dann wieder volle 24 Monate.
Bei der Prüforganistion brauchst Du KEIN Bußgeld entrichten.
Wenn Du auf der Fahrt zum TÜV erwischt wirst, musst Du zahlen.
Das kann man aber meistens umgehen, wenn Du einen Termin Vorab vereinbarst.
Dann drückt die Polizei meistens 3 Augen zu.
Beim TÜV gibt es kein Bußgeld aber Du bekommst 24-9 , also nur 15Monate TÜV.
Dann entschuldige Ich mich, das ich so was Verbreite. . Ich habe wirklich( auch mit einen nie genutzten Hänger) mal Tüv für 11 Monate bekommen. Ist aber etwas her. Zu 2 habe ich aber auch geschrieben das das Nicht Amtlich ist.
Wie ist es bei einem Motorrad das 2 Jahre drüber ist? 24-24=0 Muss man dann "nur" 2 mal bezahlen?
Ja, wahrscheinlich musst Du 2X zahlen. Wenn Du 48 Monate überziehst, ist eine Neuabnahme fällig, was richtig Teuer ist und durch neue Fahrzeugtechnik die laut Alten Vorschriften, noch nicht erforderlich war, Erforderlich werden können. ( ZB Reifendruckanzeige).
Rockuser, verzeih mir, aber Du schreibst absoluten Müll.
1) Er braucht nicht zweimal zahlen (seit 2012 abgeschafft, Rückdatierung gibt es nicht mehr)
2) Egal wie lange er überzieht, es wird NIE eine "Neuabnahme" fällig, solange zugelassen, reicht immer eine HU (das war schon immer so). Nur bei abgemeldeten Fahrzeugen gab es nach 18 Monaten mal eine "Neuabnahme" aber auch das gibt es seit 2007 schon nicht mehr.
3) "richtig teuer" war das auch nie, sondern nur ca 50% teurer als eine HU
4) Es galten schon immer die Ausrüstungsvorschriften des ursprünglichen Erstzulassungsdatums, also brauchte man selbst bei einer "Neuabnahme" (Du meinst eine "Begutachtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis") nur die Vorschriften erfüllen, die am EZ Tag bindend war, es sei denn man hätte bestimmte Dinge sowieso nachrüsten müssen. (z.B. Warnblinkanlage, amtl. Kennz. vorne bei einem Quad)
Wenn Du so lieb gemeinte Antworten schreibst, dann mach Dich doch bitte erst kundig, wie der derzeitige Rechtstand ist, sonst hilft Deine Antwort nicht wirklich weiter sondern verunsichert nur.
Wenn für den Anhänger ein TÜV vorgeschrieben ist, so muß dieser auch in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden, wenn der Anhänger in dieser Zeit zugelassen war.
Das heißt für dich bei mehr als 8 Monaten Terminüberschreitung ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt.
Danach hatte ich leider nicht gefragt.
Wie ist es bei einem Motorrad das 2 Jahre drüber ist? 24-24=0 Muss man dann 2 mal bezahlen?
Nein, es kommen 9 EUR an Fristüberschreitungsgebühr gem GebOSt (Gebührenordnung Straße) dazu, die neue HU Laufzeit ist dann Prüfmonat lus 2 Jahre.
Nur wenn du auf der Fahrt zu TÜV erwischt wirst.
kleine Korrektur:
1) richtig
2) falsch: Wenn Du den Termin vorher vereinbarst machst Du zwar einen Guten Eindruck, hast aber keinen Rechtsanspruch auf Aussetzung einer Bußgeldes.
3) falsch: Die neue HU Frist beträgt 24 Monate ab Monat der neuen HU. Die Rückdatierung ist schon über 2 Jahre weggefallen, dafür hat er 9 EUR an Fristüberschreitung gem GebOSt zu entrichten.