Bußgeld. TÜV beim Anhänger um 9 Monate überzogen?
Ich habe bei meinem Wohnanhänger den TÜV um 9 Monate überzogen. Muss ich in jedem Fall ein Bußgeld zahlen oder nur wenn ich bei der Fahrt zum TÜV erwischt werde? Der ANhänger stand auf einem privaten Parkplatz.
5 Antworten
Abgelaufen ist abgelaufen.
Wirst Du auf dem Weg zu einer Prüfstelle angehalten, gilt "abgelaufen ist abgelaufen". Bei Wohnwagen wird das u.U. schonmal toleriert, weil die Vorführung oft nicht praktikabel ist, wenn der Wagen auf dem Platz steht.
Wenn der Wohnwagen aber im Ausland war (z.B. Campingplatz im Ausland) dann ruhte die Pflicht zur Vorführung. (Es läge dann kein Fristverzug vor)
Wenn dann die erste Prüfmöglichkeit nach Grenzüberschreitung genutzt wird, ist da kein Problem.
Ansonsten kannst Du nur auf die Einsicht der Kontrollperson hoffen.
Die HU verteuert sich um ca 9 EUR, die neue Plakettenlaufzeit beträgt dann wieder volle 24 Monate.
Bei der Prüforganistion brauchst Du KEIN Bußgeld entrichten.
Wenn Du auf der Fahrt zum TÜV erwischt wirst, musst Du zahlen.
Das kann man aber meistens umgehen, wenn Du einen Termin Vorab vereinbarst.
Dann drückt die Polizei meistens 3 Augen zu.
Beim TÜV gibt es kein Bußgeld aber Du bekommst 24-9 , also nur 15Monate TÜV.
Wenn für den Anhänger ein TÜV vorgeschrieben ist, so muß dieser auch in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden, wenn der Anhänger in dieser Zeit zugelassen war.
Das heißt für dich bei mehr als 8 Monaten Terminüberschreitung ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt.
Wie ist es bei einem Motorrad das 2 Jahre drüber ist? 24-24=0 Muss man dann 2 mal bezahlen?
Nur wenn du auf der Fahrt zu TÜV erwischt wirst.