Anhängelast niedriger als zul. Gesamtgewicht Anhänger/Wohnwagen. Tatsächliches oder zug. Gew.?
Hallo liebe Gemeinde,
ich fahre einen VW Golf Variant Tdi mit einer zulässigen Anhängelast von 1400 KG.
Mein jetziger Wohnwagen mit 1360 KG (Tatsächlichen Gewicht) konnte ich bisher immer mit Leichtigkeit (sogar sämtliche Alpenpässe) ziehen.
Der neue Wohnwagen ist aber jetzt früher da als das neue Auto und muss beim Händler (nur 40 Km entfernt) abgeholt werden.
Dieser hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 Kg, hat aber zum Abholzeitpunkt ein tatsächliches Gewicht von 1395 Kg. Damit liegt er unter der zlg. Anhängelast des PKW.
Darf ich den Wohnwagen mit meinem PKW nach Hause ziehen?
6 Antworten
wie die anderen schon geschrieben haben gilt in Deutschland das tatsächliche Gewicht und Stützlast. In Österreich kann ich mir was anderes schwer vorstellen. Nur für den Führerschein das max. zulässige Gewicht, das aber für den alten 3er unwichtig ist. Die Zuglast hängt nicht von der Motorleistung ab und ob man den Berg noch hochkommt sondern der Fahrstabilität, Festigkeit der Befestigungspunkte und den Bremsen
Maßgebend ist dabei die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers.
In CH:
Es zählt das effektive Gewicht (Betriebsgewicht) des Anhängers.
Bei der Führerscheinregelung aber zählt das Gesamtgewicht des Anhängers.
Tellensohn
Das zulässige Zuggewicht muss dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen (zumindest bei uns in Ö)
das hängt in erster linie von deinem führerschein ab.wenn du den BE hast darfst ihn ziehen aber nur leer um die tatsächlich anhängelast nicht zu überschreiten