Neues Fahrzeug gekauft Händler Insolvent?
Bei Gebrauchtkäufe eines Wohnwagens sind Papiere (Zulassungsbescheinigung früher KFZ Brief) und Fahrzeug / Anhänger auf die richtige Fahrgestellnummer zu vergleichen dann erfolgt die Bezahlung.
Bei Neuwagenkauf läuft dies aber anders ! zuerst muss das Geld Bezahlt werden dann erst schickt der Hersteller den / die (Zulassungsbescheinigung früher KFZ Brief) zu dem Neuen Eigentümer erst dann kann man den / das Fahrzeug / Anhänger erst in Besitz nehmen.
Den Wohnwagen oder das Fahrzeug bekommt man erst wenn du die Papiere besitzt, nicht Vorher !
Nur was ist wenn der Händler Bankrott geht, du die Papiere Besitzt ? aber der Insolvenzverwalter aber nichts herausrückt und behauptet dies sei Konkursmasse ?
Bekomme ich jetzt doch noch meinen Neuen Wohnwagen ?
3 Antworten
So wie du es beschreibst klingt es nach einer Hausaufgabe. Du musst mal das Insolvenzrecht (besonders §35 InsO) durchlesen. Das BGB bezüglich Eigentum und Besitz.
Wenn du die Papiere hast, dann gehört das KFZ rechtlich dir und der Insolvente hat es nur für den Verkäufer untergestellt (in Verwahrung).
Es kann nicht der Insolvenzmasse zugeschlagen werden. Du musst notfalls den Insolvenzverwalter auf herausgabe verklagen.
Das Risiko liegt bei der Vorkasse darin, dass die Händler i. d. R. ihr eigenes Konto angeben. Dann ist das Geld, bei Insolvenz, weg und du hast auch keinen PKW! MfG
ich kenne mich da nicht aus deswegen meine Frage !
Ich wollte meinen Neuen Wohnwagen abholen, habe schon die neuen Kennzeichen doch der Insolvenzverwalter jedoch verweigert mir sogar noch den Zutritt, hat heute mir sogar Hausverbot erteilt. Ich weiss das mein Wohnwagen dort steht konnte aber letzten Monat den nicht abholen, war Berufsbedingt im Ausland.
Du hast einen Kaufvertrag und eine Auftragsbestätigung vom Händler? Dann muss der Insolvenzverwalter, nachdem dir die Rechnung ausgestellt wurde und du bezahlt hast, das Fahrzeug auch aushändigen! Wenn ein Insolvenzverwalter dabei ist, geht es auch mit rechten Dingen zu. Dafür wurde dieser ja eingesetzt! Es ist egal, ob der Wohnwagen in der Insolvenzmasse ist, du gibst ja den Warenwert in Geldform der Firma.
Sorry ich habe nur die Basis Version! Die muss mir wohl nicht alles anzeigen, was in der Frage steht! Es tut mir leid!
Ein Bankrott ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand einer Insolvenz.
Ist dies tatsächlich gemeint?
ich weiss nur das ein Insolvenzverwalter jetzt das Sagen hat.
Das ist richtig. Du musst mit deinen Unterlagen, Überweisungsbeleg den KFZ-Papieren zum Insolvenzgericht gehen und die Herausgabe verlangen. Das KFZ war ja nicht im Eigentum des Insolventen.
Lese die InsO! Da steht alles drin. Wenn du nicht allein weiterkommst, dann musst du dir einen Anwalt nehmen. MfG
Du hast geschrieben, dass du im Ausland warst.
Nach §28 InsO gibt wird ein Zeitpunkt festgelegt, bis zum du deine Ansprüche geltend machen musst. Diesen Zeitpunkt hast du offensichtlich verpasst, so dass dein Wohnmobil in die Insolvenzmasse eingegliedert wurde.
Stell einen Antrag bei dem zuständigen Gericht. MkfG
Aus der Frage geht aber hervor, dass das Geld an eine andere Fa. überwiesen wurde und der insovente Händler nur der Kommissionär war. MfG