Darf Autovermietung seine Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen parken?
Hallo zusammen,
kurz und knapp eine Frage aus ärgerlichem Anlass:
Situation: In meiner direkten Nachbarschaft (schräg gegenüber von meinem Haus) gibt es eine Autovermietungsfirma (Anhänger, Transporter, etc). Seitdem ich hier wohne (11 Monate) parkt diese Firma ihre Fahrezeuge täglich auf den öffentlichen Parkplätzen an der Straße, obwohl sie ein Firmengelände haben. Was mich daran ärgert ist dass es nicht viele Parkplätze gibt auf denen die Anwohner der Straße parken können und sie damit Parkplätze blockieren. Manche Fahrzeuge stehen teilweise tagelang am gleichen Platz und ein Anhänger bereits seit Wochen.
Ich denke mir immer, dass das nicht erlaubt sein kann. Muss diese Firma ihre Fahrzeuge nicht auf eigenem Gelände parken, gerade wenn es sich um eine Autovermietung handelt? Ich meine, man würde ja denken, dass man so ein Geschäft erst eröffnen kann, wenn man seine Fahrzeuge auch unterbringen kann.
Habe ich denn Recht oder ärgere ich mich vergebens? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand antworten könnte!
Vielen Dank!
3 Antworten
Sie dürfen ihre Fahrzeuge auch auf der Strasse parken, wenn die Fahrzeuge angemeldet sind. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf der Strasse abgestellt werden.
Es gibt auch keine zeitliche Begrenzung wie lange man ein Fahrzeug abstellen darf, wenn es angemeldet ist.Das kann man tagelang, monatelang stehen lassen, auch wenn man anderen die Parkplätze damit wegnimmt.
Wenn einer ein Geschäft eröffnet und Autos verkauft, dann muss er Fahrzeuge die nicht angemeldet sind, auf seinem Gelände abstellen. Alle anderen Fahrzeuge die angemeldet sind, kann er da abstellen, wo es eben erlaubt ist.
nein dürfen sie nicht... man nimmt damit jedem die chance dort zu parken und dauerparken ist auch nicht überall erlaubt.
Muss diese Firma ihre Fahrzeuge nicht auf eigenem Gelände parken, gerade wenn es sich um eine Autovermietung handelt?
Nein, zumindest nicht, wenn die Fahrzeuge angemeldet sind.
Wenn es sich jedoch nicht um "Parken", sondern um eine Art "Dauerausstellung" handelt oder LKWs in einem reinen Wohngebiet abgestellt werden, sieht die Sache bereits wieder ganz anders aus. Detailfragen beantwortet Dir gern das Ordnungsamt Deiner Gemeinde.