Sonntagsfahrverbot für Gespann?
Folgende Ausgangslage. Ein Kastenwagen mit Wohnmobilausbau und Wohnmobilzulassung (Fa. Pössl, Basisfahrzeug Citroen Jumper, baugleich Fiat Ducato), Gesamtgewicht 3.500 kg, zieht einen Autotransportanhänger mit Tandemachse , Gesamtgewicht 3.000 kg. Gesamtzuggewicht somit 6.500 kg (das ist der legale Höchstwert laut Hersteller). Gilt für dieses Gespann das Sonntagsfahrverbot für LKW? Macht es einen Unterschied, ob das Gespann privat oder gewerblich zugelassen ist?
5 Antworten
Nein, das fällt nicht unter das Sonntagsfahrverbot, weil das Zugfahrzeug kein Lkw sondern ein Wohnmobil ist.
Wenn das baugleiche Fahrzeug mit Zulassung "Lkw" oder nach EU Klasse "N1) zugelassen ist, dann wurde das darunter fallen.
Ausgenommen sind Anhänger für Sportzwecke und Wohnwagen, die dürfen auch am Sonntag / Feiertag hinter Lkw verkehren.
Das Sonntagsfahrverbot findest Du in §30 StVO
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00
Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Die Ausnahme für Wohnwagen und Anhänger zu Sportzwecken findet man (noch) nicht im Gesetzestext, der ist in einer Anweisung des Bundesverkehrsministeriums an die Bundesländer geregelt.
Vermutlich wird das bei einer Novellierung der StVO in den §30 eingefügt
Ist das Zugfahrzeug unter 7,5 t und nicht Gewerblich unterwegs darf man damit Fahren. aber hat es einen Anhänger dann besteht Fahrverbot !
selbst ein Lieferwagen mit 1000 Kg mit einem 450 Kg Anhänger darf nicht auf die BAB ! es besteht Fahrverbot,
Wohnmobile hingegen dürfen mit Anhänger Fahren selbst wenn sie 40 t auf die Waage bringen !
man muss bedenken unsere Gesetzes Gebenden haben noch nicht alles bedacht ... Wohnmobile über 3,5t - 7,49t dürfen 100 Km/h Fahren sie dürfen aber nicht überholen ... auch Wohnwagen Fahrer dürfen 100 Km/h Fahren aber auch hier sind sie an vielen Überholverbote gebunden ... Busse hingegen dürfen 100 Km/h Fahren und überall überholen ... Laut Gesetzestext von unseren Politiker ist die Geschwindigkeit die ein Überholen eines LKW zu Niedrig ... (von Bussen ist da keine Rede ...)
Grundsätzlich gilt kein Sonntagsfahrverbot für private Fahrten, wenn es Lkw bis 3,5 tonnen sind. Wohnmobile sind laut der Zulassung keine Lkw bis 3,5 tonnen! Deshalb dürfen sie Sonntags fahren!
Das stimmt so nicht !
Grundsätzlich unterliegen Lkw bis 7,5t nicht dem Sonntagsfahrverbot, mit privat oder gewerblich hat das nichts zu tun.
Anhänger hinter Lkw unterliegen dem Sonntagsfahrverbot und das unabhängig davon, was das für ein Lkw ist.
Also ein VW Caddy oder Fiesta Courier von 1900kg, darf an einem Sonn- oder Feiertag zwischen 0:00 und 22:00 keinen Anhänger ziehen
Das ist an die Zulassung Fahrzeugart "Lkw" oder "N1" oder "N2" gebunden.
Bei einem Wohnmobil ist das egal.
Anhänger für Sportzwecke (Bootstrailer, Pferdetransporter, Hundetransporter) und Wohnwagen sind vom Sonntagsfahrverbot auch ausgenommen, auch wenn sie von einem Lkw gezogen werden, es sei denn der Lkw liegt über 7,5t.
Ja, das macht einen Unterschied. Das Wochenend-Fahrverbot gilt für Güter befördernde LKW. Nicht für Wohnwagen.
Es gibt Ausnahmeregeln aber das solltest mal beim Strassenverkehrsamt erfragen