Darf ein Wohnrechtsinhaber den Stromvertrag kündigen und so dem Eigentümer die Kosten für die Grundversorgung aufbürden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an, wie das Wohnrecht gestaltet ist.

Da muss es doch einen notariellen Vertrag geben?

5Leonarda 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 18:29

Es wurde bezüglich laufender wohnungsbezogener Nebenkosten nichts speziell vereinbart.

Die Nebenkosten muss er zahlen, ergibt sich aus §§ 1093 und 1041 BGB. Da er jetzt abgemeldet hat, ist er vermutlich auch einziger Nutzer der Wohnung/ des Hauses.

Allerdings kann ich dir die Seite:

Smartkündigen.de empfehlen um einen Stromvertrag oder andere Verträge zu kündigen. Es ist kostenlos und man kann digital unterschreiben. Echt praktisch.

Hoffe die Antwort hat dir geholfen.

Schönen Abend noch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
5Leonarda 
Beitragsersteller
 22.08.2019, 21:25

Danke! Es hat sich schon alles geregelt. Er hat den Strom für die Wohnung gekündigt, für die er alleinger Nutzer ist. Die Stromgesellschaft wurde darüber informiert und bekommt Grundgebühr jetzt weder vom Hausbesitzer noch vom Wohnrechtsinhaber.

Die Nebenkosten muss er zahlen, ergibt sich aus §§ 1093 und 1041 BGB. Da er jetzt abgemeldet hat, ist er vermutlich auch einziger Nutzer der Wohnung/ des Hauses.

Nur ist Wohnrecht nicht Mietrecht, in dem Fall musst du zumindest als Eigentümer in Vorlage treten (meine Meinung).

Inwieweit du hier Anspruch gegen den Wohnungsberechtigten hast? und auch erfolgreich durchsetzen kannst? weiß ich nicht. Kommt zum Teil mit Sicherheit auf den Vertrag bei der Bestellung des Rechtes an. Den würde ich mir mal jetzt von einem Anwalt prüfen lassen.

Kommt auf die Hintergründe des Auszuges an: wäre vielleicht ein guter Zeitpunkt über eine Löschung des Wohnrechtes zu verhandeln.

Strom abmelden, wäre eine Alternative: aber dann verkommt dein Eigentum.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 22:54

Ich möchte kurz ein Feedback geben:

Ich schrieb an den Grundversorger Strom:

Betrifft: Verbrauchsstelle: ......

Zählernummer: .......

Der alleinige Nutzer der zu dieser Zählernummer zugehörigen Wohnung ist nach wie vor:

.......

Anbei 3 Kopien aus dem notariell beglaubigten Vertrag das Wohnrecht betreffend.

 Siehe Anhang!

Heute kam die Antwort:

Sehr geehrte Frau .....

vor Kurzem haben wir sie in unserem Begrüßungsschreiben darüber informiert, dass wir sie zum 2. April 2019 für die Verbrauchsstelle ......angemeldet haben.

Wie wir nun wissen, war das nicht richtig. Das tut uns leid.

Wir haben jetzt alles in Ordnung gebracht. Wenn für Sie noch etwas offen ist, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir sind gerne für Sie da. Freundliche Grüße....

kabbes69  08.05.2019, 20:01
@5Leonarda

ok. wundert mich etwas, aber ist doch gut. Bleibt nur die Reaktion deines Berechtigten abzuwarten.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 20:11
@kabbes69

Ich nehme an, die werden ihn anschreiben und gut ist. Bin froh, dass das erledigt ist.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 19:36

Es ist kein Auszug, sondern eine vorübergehende Abwesenheit auf unbestimmte Dauer. Wenn er als Wohnrechtsinhaber seine Nebenkosten zahlen muss, da nichts anderes vereinbart wurde, darf er doch eigentlich den Strom gar nicht kündigen, was ja meine Frage war. Wenn er sich abmeldet, damit er für evtl. verbrauchten Strom in seiner Abwesenheit nicht aufkommen muss, ist er doch dann nicht dennoch in der Pflicht, die Grundversorgungsgebühr/Bereitstellungsgebühr zu bezahlen?

kabbes69  26.04.2019, 20:12
@5Leonarda

bei vorübergehend, wäre es tatsächlich sinniger gewesen nicht zu tun. Keine Verbraucher, kein Verbrauch.

unbestimmte Dauer ist gut: wer hat den Schlüssel, wer sieht nach dem Rechten, was ist mit der Heizung, Winterdienst....?

für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. 

Mein Instinkt sagt mir, dass dein Verhältnis zum Berechtigten sowieso nicht das Beste ist. Du kommst um den Anwalt nicht herum.

Vielleicht kommst du hiermit noch etwas weiter

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnrecht-durch-Auszug-verwirkt--f163247.html

http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/112287.pdf

Mehr Infos habe ich zu dem Thema Wohnrecht auch nicht gefunden.

Was darf man unter einem Wohnrechtsinhaber verstehen?

Und was meinst du mit Grundversorgung?

Normalerweise, bekommt jeder Mieter einen eigenen Stromzähler und somit hat dieser die Wahl, bei welchem Stromanbieter er seinen Strom bezieht.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 22:56

Ich möchte kurz ein Feedback geben:

Ich schrieb an den Grundversorger Strom:

Betrifft: Verbrauchsstelle: ......

Zählernummer: .......

Der alleinige Nutzer der zu dieser Zählernummer zugehörigen Wohnung ist nach wie vor:

.......

Anbei 3 Kopien aus dem notariell beglaubigten Vertrag das Wohnrecht betreffend.

 Siehe Anhang!

Heute kam die Antwort:

Sehr geehrte Frau .....

vor Kurzem haben wir sie in unserem Begrüßungsschreiben darüber informiert, dass wir sie zum 2. April 2019 für die Verbrauchsstelle ......angemeldet haben.

Wie wir nun wissen, war das nicht richtig. Das tut uns leid.

Wir haben jetzt alles in Ordnung gebracht. Wenn für Sie noch etwas offen ist, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir sind gerne für Sie da. Freundliche Grüße....

5Leonarda 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 18:34

Ein Wohnrechtsinhaber hat das Wohnrecht an einer Wohnung, in der Regel bis an sein Lebensende und zahlt keine Miete. Nun hat er, da er die Wohnung zur Zeit nicht nutzt, seinen Stromvertrag gekündigt. Dafür schreibt der Hauptstromversorger jetzt den Eigentümer an, dass er einen Vertrag mit dem Stromversorger hätte und somit die Kosten für die Zählerbereitstellung/Wartung und so zu tragen hat.

Apolon  27.04.2019, 00:00
@5Leonarda

Du meinst also, es besteht ein grundbuchliches Nießbrauchrecht für die Wohnung!

Was ist denn genau in diesem Vertrag vereinbart worden?

Bitte um weitere Informationen!

Unter Umständen muss der Nießbrauchberechtigte für alle Kosten die für die Wohnung bestehen aufkommen.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 00:07
@Apolon

Kein Nießbrauch, nur Wohnrecht. Meine Recherchen haben ergeben, dass der Wohnrechtsinhaber, wenn es keine besonderen Vereinbarungen gibt, mietfrei wohnt, aber für alle laufenden Kosten (Nebenkosten) in der Wohnung zuständig ist, und sogar an Kosten für Schornsteinfeger und Heizungswartung zu beteiligen ist.

Apolon  27.04.2019, 00:33
@5Leonarda

Dann bitte ich um Information was in dem Vertrag genau steht!

Ist dieser notariell beglaubigt?

5Leonarda 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 09:06
@Apolon

OK, im Vertrag steht:

Die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wohnrechtsräume, wie Strom, Wasser Abwasser, Heizung und alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten sowie alle Schönheitsreparaturen trägt der Wohnungsrechtberechtigte. << notariell beglaubigt.

Apolon  27.04.2019, 09:13
@5Leonarda

Dann hat er auch nicht die Berechtigung den Stromvertrag zu kündigen.

Nur welcher Zusammenhang mit einer Grundversorgung des Hauseigentümers darin besteht, wissen wohl nur die Geister.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 09:37
@Apolon

Nein, es geht ja nicht um die Grundversorgung des Hauseigentümers, sondern dass der Hauseigentümer für die Wohnung des Wohnrechtsinhabers die Grundversorgung, hier Stromanschluß/Zählergebühren zahlen soll.

Apolon  27.04.2019, 09:44
@5Leonarda

Du schreibst doch selbst, dass er den Strom lt. Vertrag zahlen muss.

Weshalb dann überhaupt diese Frage hier bei GuteFrage.

Außerdem funktioniert doch auch ohne Strom keine Heizung.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 10:00
@Apolon

Strom für die Heizung läuft über den Eigentümer. Er hat seinen Stromvertrag gekündigt und jetzt soll der Eigentümer für die Grundkosten des Zählers aufkommen, schreibt die Grundversorgergesellschaft.

Apolon  27.04.2019, 10:26
@5Leonarda

Du gibst dir doch selbst deine Antwort:

im Vertrag steht:
Die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wohnrechtsräume, wie Strom, Wasser Abwasser, Heizung und alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten sowie alle Schönheitsreparaturen trägt der Wohnungsrechtberechtigte. << notariell beglaubigt.

Dem ist nichts hinzu zu fügen.

5Leonarda 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 10:42
@Apolon

Dann kann der Eigentümer dem Stromversorger schreiben, dass die Kündigung illegal war?

Apolon  27.04.2019, 15:39
@5Leonarda

Der Eigentümer hat doch gar keinen Vertrag mit dem Stromversorger.

Du solltest dem Wohnrechtsinhaber mitteilen, dass er gemäß notariellem Vertrag die Stromkosten zahlen muss.

In so einem Fall würde ich als Eigentümer den Stromzähler entfernen lassen. Kein Zähler - keine Grundgebühr ;)

5Leonarda 
Beitragsersteller
 26.04.2019, 19:30

Dann hat der Eigentümer die Kosten des Ausbaus und muss nachher, wenn der Wohnrechtsinhaber wiederkommt, den Einbau bezahlen?

meier2003  27.04.2019, 23:00
@5Leonarda

Das entfernen hat hier nichts gekostet.

Wenn nichts zu den Rechten und Pflichten des Wohnrechtsinhabers geregelt ist, ist es vermutlich nicht zwangsläufig das Problem des Eigentümers, wo der Nutzer seinen Strom her bekommt. Er will ja offensichtlich keinen haben, wenn er sich selbst abgemeldet hat.