Die im Mietvertrag vereinbarte Mitnutzung eines zum Haus gehörenden Schuppens wird plötzlich vom Vermieter durch Vorhängeschloss eingeschränkt?
Bei Abschluss des Mietvertrages im Juni 2012 wurde die Mitnutzung eines zum Haus gehörenden Schuppens vereinbart, um eigene Dinge darin lagern zu können.
Nun plötzlich versperrt der im selben Haus wohnende Vermieter diese uneingeschränkte Mitnutzung durch das Anbringen eines Vorhängeschlosses und der Aufforderung, dass ich ihm 5-6 Tage vorher Bescheid geben solle, wenn ich Zugang haben möchte.
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Darf der Vermieter dies so handhaben oder muss er mir einen Zweitschlüssel aushändigen?
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Möchte ich mich dagegen wehren, hätte ich Möglichkeiten z.B. im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) jederzeitigen Zugang zu erzwingen?
Das Klima zwischen dem Vermieter und mir ist eh vergiftet, was insofern kein Hinderungsgrund darstellt.
7 Antworten
Es geht gerade ein ganz ähnlicher Fall durch die Presse: Die Wohnung wurde mit Fahrstuhl im Haus vermietet, die Vermieterin wollte den Fahrstuhl, weil er ständig kaputt war, schließen (oder ausbauen?). Eine ältere Dame aus dem 3 Stock hat geklagt und Recht bekommen.
Wenn der Schuppen bzw. dessen Nutzung zur Mietsache gehört und du ihn laut Mietvertrag nutzen darfst, steht dir das auch zu. Der Vermieter muss dich reinlassen oder dir eine Alternative zur Verfügung stellen. Da ist ja, als würde er ein Schloss an deine Küche hängen!
der im selben Haus wohnende Vermieter
Handelt es sich dabei um ein vom Vermieter selbst bewohntes Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen?
Nö, da steht nur , dass der Vermieter im selben Haus wohnt, mehr nicht.
Hallo,
zielst Du mit Deiner Frage auf den § 573a ab?
Der 573a kommt hier nicht in Betracht....!
Wenn die Mitnutzung im Mietvertrag vereinbart ist, dann solltest du auch Zugang haben. Wenn nicht, kannst du bestimmt die Miete kürzen.
Hallöle, ich will nicht die Miete kürzen, ich möchte einfach nur jederzeitigen Zugang und nicht schikaniert werde.
Wenn der Vermieter jetzt einseitig den Vertrag ändern will, kostet ihn das natürlich Geld. Das geht hin bis zum Schadensersatz weil du ja jetzt die dort eingelagerten Gegenstände anderswo für Geld einlagern musst.
Ich beurteile das leider etwas anders als die bisherigen User die geantwortet haben.
Mitnutzung ist etwas anderes als mitvermietet.
Steht z.B. in einem Vertrag, das der Waschkeller mitbenutzt werden darf und und der Vermieter macht daraus einen Partyraum, dann kann man dagegen nichts machen.
Was nicht mitvermietet ist, kann jederzeit widerrufen werden.
Damit erübrigen sich wohl Deine Fragen.
MfG
johnnymcmuff
Kannst du doch lesen........