Wer übernimmt Kosten von Schloßaustausch?
Ich habe bei dem gleichen Vermieter das Lokal für meine Fahrschule gewechselt. Hab festgestellt, dass der Schloss an den Türen nicht Versicherungfortschriften entspricht. Ich hab meinen Vermieter ins Kenntnis über die Situation gesetzt. Er hat den Schloss ausgetauscht. Der entspricht jetzt den Versicherungsfortschriften, wie im ersten Lokal. Die Rechnung in Höhe von 300 Euro hab ich als Mieter bekommen. Wer soll die Kosten übernehmen. Ich als Mieter oder der Vermieter. Ich hoffe jemand kann mir richtige Antwort geben.
4 Antworten
§00 Euro für den Wechsel des Schließzylinders? Ist der aus Edelmetall? Der Preis verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Geht bestimmt um die Hausratversicherung, damit die Prämie nicht erhöht wird wenn man ein einfachs Zylinderschloß hat b.z.w. der Schließzylinder vorsteht. Dann müßtes Du die Kosten selbst tragen, sind ja Betriebsausgaben. Der Vermieter ist nur verpflichtet ein Schloß in der Tür zu haben. Wünsche gute Geschäfte Herr Kollege
Was hat Ihr Vermieter mit Ihren Versicherungsvorschiften zu schaffen?
NICHTS.
Also müssen Sie auch die Kosten für das Schloss tragen.
Die Kosten mußt Du übernehmen....Es ist ja ein Schloß vorhanden; daß das nicht den Versicherungsvorschriften entspricht, kann nicht dem Vermieter angelastet werden.