Kellerabteil: einfach Schloss aufgebrochen ohne Bescheid?

8 Antworten

Das Belegen des fremden Kellers war verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Gemäß § 859 BGB, insbesondere Absatz 4, darf der im Besitz Gestörte, also der Mieter, zu dessen Wohnung der Kellerraum gehört, sich der Besitzstörung mit Gewalt erwehren, das heißt, er durfte den Keller öffnen und leeren. 

Auch wenn es sicher opportun gewesen wäre, die anderen Mieter zu informieren und den Störer ausfindig zu machen, kann ich keine rechtliche Verpflichtung erkennen und auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

Anders könnte es eventuell aussehen, wenn der Vermieter den Kellerraum hat räumen lassen,da dieser Vertragspartner und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet ist. Aber es wird schwierig, daraus einen Anspruch abzuleiten. 

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:58

Naja, hab ich halt genatzt. Ich ruf da heute an und sagte das mein eigentliches Abteil seit Einzug immer noch besetzt ist. Hat derjenige nun auch ein Problem.

Was lernst du daraus: Der andere Mieter hat es richtig gemacht: Sein zugewiesenes Kallerabteil beansprucht und geräumt und zur vertrgsgemäßen Nutzung zugewiesen bekommen.

Wenn du dazu nicht in der Lage warst und dir irgend eins nimmst, siehst du, wie man es nicht macht.

Natürlich war dein Rauswurf nicht legal, aber beweise mal, wer das gewesen sein soll.

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:20

Wäre ja kein Ding gewesen, mal an alle Türen zu klingeln und zu fragen wen die 5 großen kartons und behälter gehören, die hätte ich für ne weile bei mir in der wohnung lagern können, bis ne andere Lösung gekommen wäre. Einfach ausräumen ohne Bescheid ist bescheiden.

imager761  03.02.2016, 07:45
@ChitaMoMo

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wäre auch kein Ding für dich gewesen, deine Kartons gleich so lange in deiner Wohnung unterzustellen, bis die Sache mit deinem Kellerabteil geklärt wäre.

Sich mal eben einfach einen freien Keller unter den Nagel zu reißen, der dir erkennbar garnicht zugewiesen ist, dann aber zu lamentieren, was andere besser hätten tun sollen, ist ein ganz schwaches Bild :-(

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 08:16
@imager761

War ja nicht mal zu erkennen welches Abteil das überhaupt ist. Aber naja, hat sich ja nun erledigt :)

Wenn dein Keller belegt ist, nimm dir doch einfach DEINEN Keller. Wer auch immer sein Zeug dort stehen hat soll es wegpacken.

SaVer79  03.02.2016, 07:15

Du meinst, genauso wie du es auch gemacht hast, als du festgestellt hast, dass dein Kellerabteil belegt ist....?

labertasche01  03.02.2016, 07:14

Hast du dich bei deinem Kellerbesetzer gemeldet das du den Keller brauchst?
Ich hätte die Sachen auch raus, wären die in meinem Keller gelagert ....aber ich hätte vorher einen Zettel dran geheftet mit zeitlicher Warnung !

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:17
@labertasche01

Ich weiß auch nicht, wer da drin ist. Angelogen wurde ich auch, da ich überall geklingelt hab und gefragt hab wer da mein zeug rausgenommen hat. Keiner wars. Und kein Zettel hing dran von irgendeiner Warnung. Das war gestern mit einmal weg.

mefsio  03.02.2016, 07:08

Völlig richtig, Vermieter VORHER anrufen "Blabla geht das i.o.?" Ruhe ist. Dass das Abteil nicht verschlossen war heißt nicht, dass es niemandem gehört. Letztlich hast du denjenigen vor das selbe Problem gestellt wie dich selbst. Ergo: Pech gehabt.

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:11
@mefsio

Eben nicht pech gehabt. Derjenige hätte sich ja in irgendeiner weise melden können, sei es per brief in alle briefkästen stecken oder per aushang, das sachen rausgestellt wurden. Sowas geht gar nicht, einfach sachen ohne bescheid raustellen und die anderen zur verfügung stellen!

imager761  03.02.2016, 08:21
@ChitaMoMo

Ja, aber sich einfach einen freien Keller zu nehmen, ist natürlich etwas ganz anderes und dafür muss man niemenden fragen oder Zettel in den Briefkasten stecken. Ja nee, is' klar. OMG.

War der Vermieter von Dir informiert worden dass Dein Kellerraum belegt ist? Hast Du den anderen Kellerraum mit seiner (schriftlichen) Genehmigung benutzt? 

Man kann nicht einfach einen anderen Keller nehmen.

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:12

Ja, sicher. Sie hat gemeint das geht in Ordnung, da noch viele frei sind und alle gleichgroß sind.

Gerneso  03.02.2016, 07:13
@ChitaMoMo

Und ist das schriftlich festgehalten worden, dass Keller xy jetzt Deiner ist?

ChitaMoMo 
Beitragsersteller
 03.02.2016, 07:15
@Gerneso

Das weiß ich eben nicht. Ich hab damals bei ihr angerufen und das gemeint. Ob die sich das aufgeschrieben hat, keine Ahnung.

Gerneso  03.02.2016, 07:21
@ChitaMoMo

Dann kannst Du leider nicht behaupten, dass Dein Keller aufgebrochen wurde. Denn Du hast ja quasi einen fremden Keller belegt. Somit übernimmt auch eine eventuelle Versicherung Deinen Schaden nicht.

Du hättest nach dem Telefonat die Vermieterin anschreiben müssen.

"Wie heute telefonisch vereinbart wechsele ich mein Kellerabteil, da Abteil xy belegt ist. Neu ist Abteil z mein Abteil. Mit der Bitte um Ihre schriftliche Bestätigung und Ergänzung zum Mietvertrag."

Und dann nachhalten, dass sie Dir das schriftlich bestätigt.

Ich meine du kannst nicht einfach einen anderen Keller nehmen, wenn deiner belegt ist.
Ich würde ( auf gute Nachbarschaft ) einen Zettel dran Heften und mitteilen das der Keller von dir gebraucht wird und zwar dringend. Vielleicht noch mit Räumungsfrist.
Dann haben die Kellerbesetzer eine Chance die Sachen weg zu räumen und es geht Ihnen nicht wie dir.
Vielleicht auch mal mit dem Vermieter reden wer den Keller benutzt, oder weißt du das?
Wenn ja würde ich sie persönlich ansprechen .