Darf ein Vermessungsbüro bei Abwesenheit des Grundstückseigentümer nach einem Grenzstein suchen
Auf meinem Grundstück ist während meiner Abwesenheit nach einem Grenzstein zu meinem Nachbarn gebuddelt worden. 3 Tage später, wieder in Abwesenheit, wurde das zuvor gebuddelte Loch zugeschüttet. Ich kann nachvollziehen, dass eine Grundstückseinmessung notwendig ist und hätte selbstverständlich auch das Betreten meines Grundstücks erlaubt. IST DAS BETRETEN MEINES GRUNDSTÜCKS NICHT HAUSFRIEDENSBRUCH NACH § 123 STGB???
3 Antworten
Beamte und Angestellte des Kataster-Amtes sind aufgrund ihrer hoheitlichen Ausübungspflicht durchaus ermächtigt, auch ohne Deine Anwesenheit das Grundstück zu betreten, müssen dies jedoch vorher schriftlich ankündigen. Ein privates Vermessungsbüro ist hierzu nicht berechtigt. In keinem Fall. An Deiner Stelle würde ich den entstandenen Schaden geltend machen. Außerdem ist es tatsächlich Hausfriedensbruch.
Ich such das mal raus und schicks Dir zu.
genauso sehen heist nichts wissen
Was oben steht ist falsch
Die Beamten vom Katasteramt haben Höhere Gewalten als Die Saatsmacht
Sie brauchen sich niergens vorher anmelden
Mfg ein Mitarbeiter beim Katasteramt
Wir besitzen Dienstausweise die das ganz klar Regeln
Soweit ich weis , darf ein Vermessungsbüro nicht einfach einen Grenzstein entfernen und dann das Loch zuschütten . Es besteht eine Aufzeichnungspflicht darüber . Ein Grenzstein ist wie ein Dokument !
Hallo Pinzgauer,
danke für deine Antwort, genau so sehe ich es auch. Hast du gerade noch einen Hinweis auf die entsprechende Richtlinie (Gesetz) zur Hand? Viele Grüße.....Bibermanni