Darf ich ein Grundstück betreten und dort z.b. in die offene Garage gehen, wenn man so reinlaufen kann?
Hausfriedensbruch wäre es doch nur wenn das Grundstück bzw. die Garage durch eine äußerlich erkennbare Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert ist. Aber wenn nun keine Umgrenzung da ist, und man vom Hausherr nicht von seinem Grundstück verwiesen wird, dürfte ich mich doch in seiner Garage aufhalten weil es z.b. auf einmal stark regnet und ich Schutz wollte oder?
5 Antworten
Du darfst im Zweifelsfall ein Privatgrundstück nicht ohne Erlaubnis betreten.
Vielleicht gehst du davon aus, dass es dir nicht verboten wäre. Dann hast du das Grundstück aber nach Aufforderung unverzüglich zu verlassen. Andernfalls ist es Hausfriedensbruch.
Wenn du ein Bekannter oder guter Nachbar des Betroffenen bist, kannst du vielleicht davon ausgehen, dass du die Garage betreten dürftest. Auch dann musst du nach Aufforderung gehen, sonst ist es Hausfriedensbruch
Als vollkommen Fremder kannst du aber eine Erlaubnis, eine fremde Garage auf einem fremden Grundstück nicht voraussetzen. Das wäre von vornherein Hausfriedensbruch.
Es ist doch deutlich erkennbar, dass so eine Garage weder dein eigenes Privateigetum ist noch eine öffentliche soziale Stelle, die jedem zugänglich gemacht werden soll.
Spätestens das Garagentor ist eine erkennbare Begrenzung.
Aber ich denken, dass man auch die Grundstücksgrenze erkennen kann.
Die Garage hat ganz bestimmt einen Eigentümer und es wäre in jedem Fall Hausfriedensbruch.
nein. du darfst ein privatgrundstück nicht einfach so betreten.
aber meistens wird dich trotzdem niemand verjagen, wenn du am vorderen rand stehenbleibst, so dass du gerade vor dem regen geschützt bist.
wenn dich allerdings jemand auffordert zu gehen, musst du dieser aufforderung nachkommen.
Das ist Hausfriedensbruch. Das ist nicht dein Grundstück.