Ist das Verteilen von Zeitungen Hausfriedensbruch?

4 Antworten

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Es ist kein Hausfriedensbruch. Dazu müßtest Du widerrechtlich eindringen, was Du als Postzusteller aber nicht tust. Auf Aufforderung des Berechtigten müßtest Du das Grundstück allerdings umgehend verlassen. http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Was die nicht auffindbaren Briefkästen angeht, so ist dies totsicher in den AGB Deiner Zeitung geregelt. Es gibt hierfür keine gesetzlichen Vorschriften.

Ich habe auch als Schuelerin Zeitungen ausgetragen :-))

Wie es sich anhoert, verteilst du nicht die abonnierten Zeitungen, sondern freie. natuerlich darfst du auf ein Grundstueck und die Zeitung in den Briefkasten tun. Es sei denn, die Bewohner untersagen es dir, dann merk es dir und lass sie in Ruhe. Vielleicht ist ja auch mal jemand da, den du nett fragen koenntest!

Das mit den versteckten kaesten... klemm die Zeitung unter die Tuerklinke, oder klingel mal kurz und lass dir den kasten zeigen. Wenn die leute schon so gern die Zeitung haben wollen....

Protoss93 
Beitragsersteller
 13.08.2011, 13:29

Unter die Türklinke darf ich die Leider nicht klemmen :(

Das Problem ist nicht nur der Fehlende Briefkasten, sondern auch das entsprechende Haus dazu. Es kommt immer die Beschwerde von jemandem, der gar nicht in dieser Straße wohnt...

Die Zeitung ist eine kostenlose Wochenendzeitung.

wenn der hauseigentümer nicht möchte, dass man auf sein grundstück kommt, dann muss er den briefkasten am zaun montieren. tut er das nicht, darf man auch bis an seinen briefkasten, um eine zustellung zu bringen. allerdings darf man keine werbung einwerfen, wenn er das duch ein schild verboten hat.

Nein,du begehst keinen Hausfriedensbruch. Solltest du den Briefkasten trortz intensiver Suche nicht auffinden, solltest du dies deinem Arbeitgeber mitteilen.