Ist das Verteilen von Zeitungen Hausfriedensbruch?
Hey liebe Community, kurze Frage am Rande:
Ich bin seit kurzem Zeitungszusteller. Wenn allerdings ein Briefkasten auf einem Grundstück ist, also von einem Zaun umgeben, und ich das Grundstück betrete, begehe ich dann Hausfriedensbruch?
Kann mich meine Verteilerfirma dafür belangen, wenn ich die Zustellung bei diesem Grundstück dann auch verweigere?
Was ist mit nicht auffindbaren Briefkästen? Ich bekomme aus einer Straße mit drei Häusern immer wieder Reklamationen, obwohl ich in jeden Briefksten eine Zeitung einwerfe und ich den verdammten letzten Kasten nicht finde -.-
Danke im Vorraus Protoss93
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! ;-)
4 Antworten
Es ist kein Hausfriedensbruch. Dazu müßtest Du widerrechtlich eindringen, was Du als Postzusteller aber nicht tust. Auf Aufforderung des Berechtigten müßtest Du das Grundstück allerdings umgehend verlassen. http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Was die nicht auffindbaren Briefkästen angeht, so ist dies totsicher in den AGB Deiner Zeitung geregelt. Es gibt hierfür keine gesetzlichen Vorschriften.
Ich habe auch als Schuelerin Zeitungen ausgetragen :-))
Wie es sich anhoert, verteilst du nicht die abonnierten Zeitungen, sondern freie. natuerlich darfst du auf ein Grundstueck und die Zeitung in den Briefkasten tun. Es sei denn, die Bewohner untersagen es dir, dann merk es dir und lass sie in Ruhe. Vielleicht ist ja auch mal jemand da, den du nett fragen koenntest!
Das mit den versteckten kaesten... klemm die Zeitung unter die Tuerklinke, oder klingel mal kurz und lass dir den kasten zeigen. Wenn die leute schon so gern die Zeitung haben wollen....
Unter die Türklinke darf ich die Leider nicht klemmen :(
Das Problem ist nicht nur der Fehlende Briefkasten, sondern auch das entsprechende Haus dazu. Es kommt immer die Beschwerde von jemandem, der gar nicht in dieser Straße wohnt...
Die Zeitung ist eine kostenlose Wochenendzeitung.
wenn der hauseigentümer nicht möchte, dass man auf sein grundstück kommt, dann muss er den briefkasten am zaun montieren. tut er das nicht, darf man auch bis an seinen briefkasten, um eine zustellung zu bringen. allerdings darf man keine werbung einwerfen, wenn er das duch ein schild verboten hat.
Nein,du begehst keinen Hausfriedensbruch. Solltest du den Briefkasten trortz intensiver Suche nicht auffinden, solltest du dies deinem Arbeitgeber mitteilen.