Darf ich ein leeres fremdes Grundstück das nicht eingezäunt ist betreten (Beschreibung unten)?
Es steht eine leere sehr weitläufige (~2 ha große) Wiese/ unbebautes Grundstück das nicht eingezäunt ist, neben einer großen ehemaligen Textilfabrik darf ich dieses betreten um meinen Hund auslauf zu gewähren ? Selbstverständlich werden nach dem toben alle Hinterlassenschaften sorgfältig entfernt.
Hoffe der Gesetzgeber ist kulant bei solchen Taten mein Hund würde sich freuen ;-)
Thema: Hausfriedensbruch etc. pp.
Danke.
Mfg
12 Antworten
Das dürfte wohl zur freien Landschaft zählen. Damit regelt das Bundesrahmengesetz zum Betretungsrecht, dass die Allgemeinheit es zum Zwecke der Erholung betreten darf (§59 BNatSchG). Genaueres regeln die Gesetze der Bundesländer, da es aber keine landwirtschaftliche oder sonstige Nutzfläche zu sein scheint, sehe ich hier kein Problem.
Wenn du allerdings vom Besitzer oder einem Stellvertreter aufgefordert wirst, das Grundstück zu verlassen, solltest du dem vorerst nachkommen.
Ein Gesetz des Bundes, das bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt (hier zum Beispiel das allgemeine Betretungsrecht) und alles weitere den Gesetzen der Länder überlässt.
Hausfriedensbruch kommt sowieso nicht in Frage, dafür Bedarf es einer deutlichen Einfriedung des Grundstücks, also eines Zaunes, einer Mauer oder etwas ähnlichem. Auch ein Hinweisschild würde hier nicht ausreichen.
Im Sachverhalt hängt das von mehreren Faktoren ab.
Einfach gesagt ist es zumindest so, dass wenn dort kein Hindernis überwunden werden muss (z.B. ein Zaun) und kein Hinweis zum Betreten des Grundstücks vorliegt man dich erstmal nur im Fall der Fälle vom Grundstück verweisen darf.
Grundsätzlich gehört das Grundstück auch jemand und der hat natürlich das Recht zu bestimmen was auf seinem Grundstück passiert. Als Eigentümer ist man aber auch dazu verpflichtet sein Grundstück dementsprechend anzupassen, also z.B. einen Zaun aufzustellen.
Ausnahme wäre z.B. wenn das Grundstück offentsichlich für Landwirtschaft deklariert ist und genutzt wird. Auch kompliziert wird es, wenn dein Hund dort einen Schaden anrichtet. Was jetzt genau einen Schaden im Auge des Besitzers darstellt ist ein neues großes Themengebiet.
Der Ratschlag wäre demnach es entweder mit dem Besitzer abzuklären oder am besten eine andere Stelle für den gemeinsamen Spaziergang zu finden.
Eine offene Wiese darf von jedermann betreten werden, solange das Gras hoch steht, erst wieder nach dem Mähen.
Nein, leider nicht. Auch wenn es nicht eingezäunt ist, ist es ein privates Grundstück, selbst wenn kein Schild wie `Betreten verboten´ da steht.
Auch das mit dem Versicherungsschutz wäre wohl eine eigene Sache, falls dir da etwas passieren sollte.
Wo du auf der sicheren Seite bist, sich mit dem Grundstücks-Inhaber besprechen und von dem eine, am besten schriftliche, Genehmigung holen. LG.
Das mt der Versicherung ist eine sehr seltsame Bemerkung. Wo sollte denn da ein Versicherungschutz wichtig sein? Will der Frager denn den Grundstückseigner für irgent etwas in Regress nehmen ?
Wozu braucht es denn für das Drüberlaufen über eine Wiese einen Versícherungsschutz ?
Es geht hier nicht vordergründig um den Versicherungsschutz beim "Drüberlaufen einer Wiese", es geht hier um das Betreten eines fremden Grundstücks. Sollte etwas passieren, könnte er den Eigner auch nicht in Regress nehmen, war nur die Erwähnung eines weiteren Aspektes, LG.
Das erscheint mir eine sehr amerikanisierte Denkweise zu sein, dass man für alle Lebensrisiken (wie das Überqueren einer Wiese oder eines Brachgrundstückes) gleich jemand in Regress nehmen will. Selbst wenn der Eigentümer es ausdrücklich gestattet, dort drüber zu laufen, kann er in D nicht in Regress genommen werden, wenn der Frager auf einem Hundehaufen ausrutscht.
Ist aber ja auch nicht falsch, das mal zu erwähnen. Das Betretungsrecht gewährt zwar das Recht über die Wiese zu laufen, aber es verpflichtet den Besitzer nicht, das Grundstück besonders abzusichern und ein Schaden kann im Allgemeinen nicht auf den Besitzer abgeladen werden.
Leider gibt es solche amerikanisierten Leute, die jemanden verklagen, wenn sie auf seinem Grundstück in eine Kaninchenloch treten und sich den Fuß brechen. Manhat ja eine Rechtsschutzversicherung und kann es ja mal probieren und bei den schrägen Richtern...
Danke HansImGlueck178, LG.
Das Grundstück gehört Jemand.
Wenn du es betrittst ohne Erlaubnis, ist das faktisch Betreten eines Grundstücks ohne Erlaubnis des Eigentümers.
Wenn der Eigentümer das Betreten nicht ausdrücklich unter Strafvorbehalt stellt (Betreten des Grundstücks verboten -Hinweis) bedeutet dies nicht zwingend, dass das Betreten erlaubt ist.
Es ist üblich, das Eigentum anderer nach eigenem Gutdünken zu missachten, dies ist aber keine Erlaubnis das Grundstück zu betreten, nur weil Jedermann so handelt.
Richtig, das Betreten der freien Landschaft, nicht im Eigentum anderer stehender Grundstücke. Und einen Zaun braucht es auch nicht zwingend. Auch bei Betreten im Erlaubnistatbestandsirrtum steht eine Ahndung im Raum.
Unsinn. Die meisten Grundstücke gehören irgendjemandem, solange sie nicht umfriedet sind. Niemand ist Hellseher und kann erkennen daß sie jemandem gehören.
Eine Ahndung wonach?
Ich würde soweit gehen und sagen, dass jeder Quadratzentimeter Boden und Deutschland genauestens erfasst ist und jemandem gehört.
Ist richtig, ich habe alllerdings die gemeindegrundstücke etc. mal weggelassen.
Falsch - als Teil der offenen Landschaft dürfen Wiesen und Äcker während der brachliegenden Zeit (also nach der Ernte bis zur nächsten Wachstumsphase) betreten werden.
§59 BNatSchG regelt das Betretungsrecht für die freie Landschaft. Das gilt auch für Privatgrundstücke.
Wenn das Gelände keine Gefahr für deinen Hund birgt, spricht nichts dagegen. Wenn der Besitzer das Betreten nicht wünschen würde, müsste er die Umgebung mindestens beschildern ("Privatbesitzt - Betreten verboten!" oder so).
Du kriegst auch keine Busse oder Anzeige deswegen, denn das müsste vorgängig amtlich beantragt und deutlich beschildert werden.
Busse??? Wusste noch garnicht, dass die Polizei Fahrzeuge verschenkt...
Gemeint war vermutlich Buße!
Wieso machst du dich darüber lustig? Schon mal was davon gehört, dass die Schweizer PC Tastatur keine Scharf-S besitzt?
Bundesrahmengesetz?