Betreten meines Grundstücks durch Zeugen Jehovas = Hausfriedensbruch?
Könnte ich ein Mitglied der Zeugen Jehovas beim unerlaubten Betreten meines Grundstücks wegen Hausfriedensbruchs anzeigen? Ich habe es nicht vor, aber ich wollte mich mal darüber informieren, ob dies den Straftatbestand erfüllt. LG
14 Antworten
...widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt...
Dringen Personen in einen Bereich Deines Grundstückes ein, der ersichtlich nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist (Innenräume, Schuppen, baulich abgegrenzte Bereiche) dürfte wohl Widerrechtlichkeit gegeben sein. Steht am Zugang und dem Weg zur Haustüre ein "Zeugen Jehova"-Verbotsschild oder wird das den Zeugen Jehovas mitgeteilt, sind sie verpflichtet Dich zu meiden.
Kommen Personen aber zu Deiner Haustüre mit ersichtlichem Wunsch der Kontaktaufnahme (Postbote, Pizzaservice, Paketdienst und auch Prediger) so ist dies noch kein Hausfriedensbruch - sofern sie den dazu vorgesehenen Weg, vorbei an den Gartenzwergen, zur Türklingel nehmen. Wer Deiner Aufforderung sich zu entfernen nicht nachkommt verstößt gegen § 123.
Aber unabhängig vom eigenen Interesse an Glaubensfragen, geben Dir die Zeugen Jehovas, eine für passionierte Nachbarschaftskrieger, nicht sehr häufige Gelegenheit, Dich in der Tugend und Technik der Gastfreundschaft zu üben. Ein für Reihenhaus-Trolle wichtiger Baustein für den Ersterwerb von elementarer Sozialkompetenz.
Aus biblischer Sicht müsstest Du die Zeugen Jehovas wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn sie plötzlich (trotz Versprechen) einfach nicht mehr wiederkommen:
Mt. 10,12-13 Wenn ihr aber in das Haus eintretet, so grüßt es [mit dem Friedensgruß]. Und wenn das Haus es wert ist, so komme euer Friede über dasselbe. Ist es aber dessen nicht wert, so soll euer Friede wieder zu euch zurückkehren. Und wenn euch jemand nicht aufnehmen noch auf eure Worte hören wird, so geht fort aus diesem Haus oder dieser Stadt und schüttelt den Staub von euren Füßen!
Ach, und bedenke: Angst ist Enge!
Nein. Außer du hast es den betreffenden Personen schon vorher verboten oder man muss, um dein Grundstück zu betreten, sich irgendwie illegal Eintritt verschaffen.
Die ZJ wird man außerdem viel einfacher los und mit weniger Ärger. Sag ihnen einfach höflich, dass du nicht mehr besucht werden willst und sie das auch festhalten bzw. weitergeben sollen. Normalerweise (wenn nicht ein Fehler passiert) hast du dann die nächsten Jahre Ruhe.
wen du ihnen sagst , dass sie das Grundstück verlassen sollen sie dies jedoch nicht tun, dann ja. Allerdings müsste da es ja eine mündliche *vereinbarung* ist muss ein möglichst ausenstehender und unpateiischer zeuge anwesend sein oder man hält dies schriftlich sonst hat das keinen wert vorm gericht. LG;)
Wenn du an der Grundstücksgrenze eine Klingel oder Ähnliches hast zum bemerkbar machen, dann ja. Aber im Normalfall macht man das nicht. Nach meiner Erfahrung sind die zwar lästig, aber harmlos.
Der Tatbestand "Hausfriedensbruch" ist nur dann gegeben, wenn (in bekannter Angelegenheit) jemand gegen den Willen des Inhabers/ Eigentümers versucht, ein Privatgrundstück/ Wohnhaus zu betreten.
Theoretisch schon, weil dein Grundstück dein eigentum ist und du bestimmen darfst wer das betreten darf und wer nicht Hoffe, dass ich dir helfen konnte :-)