Darf ein Verkäufer bei Wiederruf Bearbeitungsgebühr verlangen?
Hi Community
Ich hab ein Handy als Geschenk gekauft. Der der es bekommen sollte hat jetzt aber schon eines und jetzt wollte ich das original verpackte Handy zurückschicken. Nun hab ich in der AGB des Verkäufers gelesen, dass ich 18€ Bearbeitungsgebühr und auch den Rückversand zahlen muss. Nun wollte ich fragen ob ich das wirklich muss.
Antworten am besten gleich mit Paragraph
Hannes
9 Antworten
Pauschale Bearbeitungsgebühren im Falle eines Widerrufs
Die Bedingung, dass die Rückgabe von Produkten nur in der unbeschädigten Originalverpackung akzeptiert wird
Portokosten bei Rückgabe
Online-Shop-Betreiber können die Portokosten für die Rücksendung komplett an den Kunden weitergeben, müssen darauf jedoch in ihrer Widerrufsbelehrung hinweisen.
du kannst von deinem Widerruf gebrauch machen, die Rücksendekosten sind in Ordnung - aber eine Gebühr zu verlangen?
nicht alles was in den AGB´s steht ist auch Gültig.
schätze es ist rechtens : weil soviel Schindluder getrieben wird - es wird bestellt und dann zurückgeschickt - dem Versender entstehen enorme Kosten
Du hast den AGB zugestimmt, damit ist es bindend.
Fälle, wo der Rückversand kostenlos ist, sind reine Kulanz. Du als Käufer hast kein Recht darauf zu bestehen.
Da es so klingt, als ob der Fragesteller ausreichend Gelegenheit hatte, die AGB zu lesen und Bearbeitungsgebühren etwas sind, womit man rechnen muss, sollten die AGB hier bindend sein.
Ist der Betrag von 18 Euro vorher genannt worden?
Aber der Verkäufer kann doch nicht willkürlich Bearbeitungskosten erheben die so hoch sind
Das steht so in den AGB - denen hast du durch den Kauf zugestimmt, lieber Hannes, da musst du entweder zahlen oder aber mir das Handy schenken!
Sofern Du das Handy online gekauft hast, gilt dafür ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser 14 Tage (sie zählen ab Erhalt der Ware) kannst Du den Kaufvertrag widerrufen, also für ungültig erklären.
Ist der Vertrag widerrufen, muss der Verkäufer das geld zurückerstatten und Du natürlich die Ware zurückgeben.
Die Kosten für einen Versand musst Du tragen, ausser der Verkäufer bietet dies kostenlos an.
Bearbeitungsgebühren musst Du hierbei nicht bezahlen, die sind per Gesetz sogar unzulässig.
Da kann also in den AGBs noch so viel von drinstehen, das Gesetz steht über Verträgen und Abmachungen.
Das ist "Gott sei dank" nicht richtig!