Unwissend Diebesgut verkauft?

7 Antworten

Auf jeden Fall zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Das ist Hehlerei und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Viel Glück für Deinen "Freund"

sani1989 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:07

Ja nur in diesem Fall könnte er Glück haben da er zuvor nichts davon wusste! Das sein Handy und Geld dann weg ist ist mir auch klar. Ich habe noch Nachrichten von ihm wo er mich gefragt hat ob er es kaufen soll...soll ich ihn begleiten und das auch aussagen?

karo13  04.02.2014, 15:10
@sani1989

Könnte hilfreich sein, biete es ihm doch einfach mal an.

MatthiasSchmid1  04.02.2014, 15:05

FALSCH!

chhuebner  04.02.2014, 15:09
@MatthiasSchmid1

Deine Aussage ist falsch. Hehlerware bleibt Hehlerware, auch wenn sie an Dritte weiter verkauft wird. Sie wird ersatzlos eingezogen. Dem Käufer der unwissend kauft, kann man nicht noch zusätzlich eine Strafe geben. Wenn er aber auf Grund eines ungewöhnlichen Preises damit rechnen konnte, kann er durchaus auch mit bestraft werden.

sani1989 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:13
@chhuebner

Handelt sich um ein iphone 5s dafür hat er 500 hingelegt also kein wirklich niedriger preis wie ich finde oder?

Hier schmeißen alle Zivil- und Strafrecht drucheinander!

Zum Strafrecht:

Wer Diebesgut (weiterver-)kauft, begeht tatbestandsmäßig eine Hehlerei, § 259 StGB Allerdings entfällt der Vorsatz gemäß § 16 I 1 StGB, wenn der Täter, also dein Freund, einen Umstand nicht kannte, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Er wusste nicht, dass das Handy Diebesgut ist, das gehört zum gesetzlichen Tatbestand, daher entfällt die Strafbarkeit wegen Hehlerei. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, geht er also wahrscheinlich straflos aus, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von dem Umstand wusste, dass er Diebesgut kauft.

Zum Zivilrecht:

Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten scheidet bei Diebstahl aus, § 935 BGB. Das bedeutet, er muss das Handy zurückgeben, Geld zurück gibts höchstens von dem, der es ihm weiterverkauft hat.

HH1887  04.02.2014, 15:36

dass er von dem Umstand wusste,

Wobei es hier nicht unbedingt auf das Wissen ankommt. Es würde schon das "für möglich halten und billigend in Kauf nehmen" reichen, sodass bei Waren, die ohne Kaufbeleg und zu Dumpingpreisen an Bahnhöfen verkauft werden, durchaus eine Hehlerei angenommen werden kann, ohne dass der Ankäufer positive Kenntnis von einem vorherigen Diebstahl haben muss.

Ansonsten super Antwort!

sani1989 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:33

Also ist es das beste für ihn er nennt den Verkäufer? Die waren ja zu zweit also einer hat geklaut der andere ihm dann verkauft. ..er kennt beide also wohl beide bennen?

karo13  04.02.2014, 15:37
@sani1989

Unbedingt, außer er möchte gerne die Strafe bekommen, die die beiden verdient hätten...

AanAllein  05.02.2014, 11:38
@sani1989

Also wusste er, dass die Handys geklaut waren? Das ändert den Sachverhalt kolossal.

karo13  05.02.2014, 11:49
@AanAllein

Er hat es im Nachhinein erfahren, steht auch im Sachverhalt.

AanAllein  05.02.2014, 12:06
@karo13

Woher weiss er dann, dass es einen Dieb und einen Verkäufer gibt?

karo13  06.02.2014, 14:06
@AanAllein

Kann er doch auch im Nachhinein erfahren haben.

AanAllein  06.02.2014, 14:31
@karo13

Woher? Von der Polizei wohl nicht, sonst müsste er sich ja keine Gedanken machen, was er dort angibt.

So ich weiß nicht ob der Betrag den er bezahlt hat auch eine Rolle spielt...er hat für ein iphone 5s 500 bei ihm bezahlt...also bei so einem Betrag denkt man ja nicht das es geklaut ist ich glaube schlimmer ist das er nach zwei Wochen nochmal eins geholt hat oder? Also wäre ich staatsanwalt würde ich da skeptisch sein...

Er WIRD wegen Hehlerei angeklagt - so viel ist klar.

Das Handy wird ersatzlos eingezogen.

Er wird eine wahrheitsgemäße Aussage machen MÜSSEN.

MatthiasSchmid1  04.02.2014, 15:05

FALSCH!

chhuebner  04.02.2014, 15:10
@MatthiasSchmid1

Deine Aussage ist falsch. Hehlerware bleibt Hehlerware, auch wenn sie an Dritte weiter verkauft wird. Sie wird ersatzlos eingezogen. Dem Käufer der unwissend kauft, kann man nicht noch zusätzlich eine Strafe geben. Wenn er aber auf Grund eines ungewöhnlichen Preises damit rechnen konnte, kann er durchaus auch mit bestraft werden.

sani1989 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 15:23
@HH1887

Wie falsch? :/

HH1887  04.02.2014, 15:27
@sani1989

Die pauschale Antwort von Matthias ist falsch. Die Antwort von Frequenzteiler stimmt in groben Zügen!

Was soll er tun...??? Natürlich die Geschichte so erzählen dass es der Wahrheit entspricht...