Unwissend Diebesgut verkauft?
Hallo, es geht um folgendes, mein Freund hat vor 4 Monaten bei einem kumpel ein Handy gekauft für 500 € nachdem er meinte er hat eins zu verkaufen, original verpackt etc. Zwei Wochen später hat er für seinen Arbeitskollege nochmal eins für 500 gekauft ohne etwas zu hinterfragen. Gestern kam raus das es diebesware ist und das handy von seinem kollege beschlagnahmt wurde und dieser natürlichmemeinen Freund als Verkäufer angegeben hat. Was soll er nun tun? Polizei war wohl zweimal bei ihm als er arbeiten war also ist seines wohl auch geklaut. Soll er freiwillig zur polizei gehen und gegen seine Freunde aussagen und kann er wegen hehlerei etc dran kommen? Bitte um tipps
7 Antworten
Auf jeden Fall zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Das ist Hehlerei und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Viel Glück für Deinen "Freund"
Könnte hilfreich sein, biete es ihm doch einfach mal an.
FALSCH!
Deine Aussage ist falsch. Hehlerware bleibt Hehlerware, auch wenn sie an Dritte weiter verkauft wird. Sie wird ersatzlos eingezogen. Dem Käufer der unwissend kauft, kann man nicht noch zusätzlich eine Strafe geben. Wenn er aber auf Grund eines ungewöhnlichen Preises damit rechnen konnte, kann er durchaus auch mit bestraft werden.
Handelt sich um ein iphone 5s dafür hat er 500 hingelegt also kein wirklich niedriger preis wie ich finde oder?
Hier schmeißen alle Zivil- und Strafrecht drucheinander!
Zum Strafrecht:
Wer Diebesgut (weiterver-)kauft, begeht tatbestandsmäßig eine Hehlerei, § 259 StGB Allerdings entfällt der Vorsatz gemäß § 16 I 1 StGB, wenn der Täter, also dein Freund, einen Umstand nicht kannte, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Er wusste nicht, dass das Handy Diebesgut ist, das gehört zum gesetzlichen Tatbestand, daher entfällt die Strafbarkeit wegen Hehlerei. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, geht er also wahrscheinlich straflos aus, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von dem Umstand wusste, dass er Diebesgut kauft.
Zum Zivilrecht:
Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten scheidet bei Diebstahl aus, § 935 BGB. Das bedeutet, er muss das Handy zurückgeben, Geld zurück gibts höchstens von dem, der es ihm weiterverkauft hat.
dass er von dem Umstand wusste,
Wobei es hier nicht unbedingt auf das Wissen ankommt. Es würde schon das "für möglich halten und billigend in Kauf nehmen" reichen, sodass bei Waren, die ohne Kaufbeleg und zu Dumpingpreisen an Bahnhöfen verkauft werden, durchaus eine Hehlerei angenommen werden kann, ohne dass der Ankäufer positive Kenntnis von einem vorherigen Diebstahl haben muss.
Ansonsten super Antwort!
Also ist es das beste für ihn er nennt den Verkäufer? Die waren ja zu zweit also einer hat geklaut der andere ihm dann verkauft. ..er kennt beide also wohl beide bennen?
Unbedingt, außer er möchte gerne die Strafe bekommen, die die beiden verdient hätten...
Also wusste er, dass die Handys geklaut waren? Das ändert den Sachverhalt kolossal.
Er hat es im Nachhinein erfahren, steht auch im Sachverhalt.
Woher weiss er dann, dass es einen Dieb und einen Verkäufer gibt?
Kann er doch auch im Nachhinein erfahren haben.
Woher? Von der Polizei wohl nicht, sonst müsste er sich ja keine Gedanken machen, was er dort angibt.
So ich weiß nicht ob der Betrag den er bezahlt hat auch eine Rolle spielt...er hat für ein iphone 5s 500 bei ihm bezahlt...also bei so einem Betrag denkt man ja nicht das es geklaut ist ich glaube schlimmer ist das er nach zwei Wochen nochmal eins geholt hat oder? Also wäre ich staatsanwalt würde ich da skeptisch sein...
Er WIRD wegen Hehlerei angeklagt - so viel ist klar.
Das Handy wird ersatzlos eingezogen.
Er wird eine wahrheitsgemäße Aussage machen MÜSSEN.
FALSCH!
Deine Aussage ist falsch. Hehlerware bleibt Hehlerware, auch wenn sie an Dritte weiter verkauft wird. Sie wird ersatzlos eingezogen. Dem Käufer der unwissend kauft, kann man nicht noch zusätzlich eine Strafe geben. Wenn er aber auf Grund eines ungewöhnlichen Preises damit rechnen konnte, kann er durchaus auch mit bestraft werden.
Wie falsch? :/
Die pauschale Antwort von Matthias ist falsch. Die Antwort von Frequenzteiler stimmt in groben Zügen!
Was soll er tun...??? Natürlich die Geschichte so erzählen dass es der Wahrheit entspricht...
Ja nur in diesem Fall könnte er Glück haben da er zuvor nichts davon wusste! Das sein Handy und Geld dann weg ist ist mir auch klar. Ich habe noch Nachrichten von ihm wo er mich gefragt hat ob er es kaufen soll...soll ich ihn begleiten und das auch aussagen?