Raubkopie verschicken?

5 Antworten

also ohne das bis zum letzten Einzel-Urteil durchgelesen zu haben steht hier: https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenfaelschung-und-die-konsequenzen.html

Wenn Sie im Internet eine Produktfälschung erwerben und sich diese „frei Haus“ liefern lassen, machen Sie sich ebenfalls strafbar und der Inhalt wird vom Zoll sichergestellt. Daraufhin wird der Originalhersteller kontaktiert, der rechtliche Schritte (s. o.) gegen Sie einleiten kann. Eine Möglichkeit, die Ware dennoch zu erhalten, gibt es nicht – sie wird in den meisten Fällen vernichtet.
Geraten Sie hier in Deutschland an Markenfälscher, werden drei Fälle unterschieden. Der gutgläubige Erwerb, der bösgläubige Erwerb und die fahrlässige Unkenntnis. Ein „gutgläubiger Käufer“ einer Markenfälschung ist im Glauben, ein Original zu kaufen, erhält vom Verkäufer aber eine Fälschung. In diesem Fall können sogenannte Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB geltend gemacht werden. Sie sollten dann entweder versuchen, die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen, oder den Verkäufer auffordern, das Original nachzuliefern. Auch Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz sind eine Option. Eine Anzeige beim Zoll macht in der Regel erst ab einem Streitwert über 100 Euro Sinn, weswegen Produktpiraten ihre Artikel meist unter dieser Summe anbieten. Beim „bösgläubigen Erwerb“ kann man keine Gewährleistungsrechte geltend machen, denn hier wusste der Käufer, dass er Produktfälschungen erwirbt. Im Streitfall muss der Verkäufer allerdings die Bösgläubigkeit des Kunden beweisen. Ähnlich ist es bei der „fahrlässigen Unkenntnis“, denn hier hätte der Käufer aufgrund des deutlich zu niedrigen Preises für die Ware erkennen müssen, dass es sich nur um ein Plagiat handeln kann. Rechtliche Schritte sind auch hier ausgeschlossen – es sei denn, er wurde arglistig getäuscht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Käufer fragt, ob es ein Original ist, was der Verkäufer vorsätzlich falsch mit „Ja“ beantwortet. Die arglistige Täuschung muss der Käufer allerdings beweisen.

Details kann dann für Deinen speziellen Einzelfall der Anwalt Deines Vertrauens erklären. Aber Geld zurückverlangen und Ware trotzdem behalten wollen halte ich für annähernd aussichtslos ...

Auf Grund dessen könnte ich ja die schuhe ja nicht zurückschicken da es nicht erlaubt ist oder?

Das entscheidest nicht Du, sondern alleine PayPal.

Und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass PayPal erst nach erfolgter Rücksendung durch Dich - die Du übrigens bezahlen musst - den Kaufpreis erstattet.

Ein Gutachten über die Fälschung hast Du?

Und volljährig bist Du auch?

iq1000  16.12.2020, 09:41

LOL, was du mit der Post/DHL schicken darfst entscheidet einzig und alleine die Post/DHL.

iq1000  15.12.2020, 01:37

Paypal kann dir also erlauben z.B. Sprengstoffe mit der Post zu schicken? Wo in der Post AGB steht denn das Paypal von den Bestimmungen ausgenommen ist?

Multifunction  15.12.2020, 07:12
@iq1000

Paypal erlaubt das nicht, PayPal verlangt das u.U., was in diesem Fall auch völlig legitim und nachvollziehbar ist; andernfalls gibt's keine Rückerstattung.

Und von Sprengstoffen war nirgendwo die Rede, man sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen.

iq1000  15.12.2020, 07:28
@Multifunction

Auch Paypal kann nicht erwarten was verboten ist. Ggf ist es bei anderen Firmen nicht ausgeschlossen. Bei Post/DHL ist es verboten.

Multifunction  15.12.2020, 07:33
@iq1000

WAS ist dort verboten?

iq1000  15.12.2020, 08:39
@Multifunction

Versand von Plagiaten. Darum geht es hier, vergessen?

Multifunction  15.12.2020, 08:52
@iq1000

Wenn PayPal die Rücksendung verlangt und bei Nichtbefolgung die Rückzahlung verweigert, dann ist das so und daran ändern auch die Versandbedingungen von Post/ DHL nicht das geringste, die interessieren PayPal nämlich nicht die Bohne.

In diesem Fall muss sich der geneigte Fragesteller eben einen anderen Versanddienstleister suchen.

Ach ja:
Bei einer Rücksendung ins Ausland kann man Post/ DHL sowieso nicht nutzen, weil die keinen von PayPal akzeptierten Versand- und Zustellnachweis zur Verfügung stellen.

Und damit bin ich ab hier raus, das wird mir nämlich langsam zu albern.

esp1009 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:34

Ja ich bin volljährig und ein formellen gut achten habt ich nicht in der Art aber ich hab halt eine ziemlich genaue Bilder detaillierte Beschreibung gemacht warum sie gefälscht sein sollten (es ist nicht zu übersehen) und dazu ist auch noch der Schuh ist unvollständig. Aber PayPal darf mich nicht erzwingen die schuhe zu zu schicken da ich das nicht darf?

Multifunction  14.12.2020, 16:38
@esp1009
Aber PayPal darf mich nicht erzwingen die schuhe zu zu schicken da ich das nicht darf?

Nochmal, das entscheidest nicht Du.

  • Ohne Gutachten wird PayPal nichts erstatten, sonst könnte nämlich jeder einfach mal eine Fälschung melden und sein Geld zurückverlangen.
  • Wenn PayPal verlangt, dass Du die Schuhe zurückschicken musst und Du das nicht tust, dann gibt's auch keine Rückerstattung, so einfach ist das.
  • Hast Du schon einen Käuferschutzfall eröffnet?
  • Aus welchem Land kommen die Schuhe?
esp1009 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:45
@Multifunction

ja ich habe ein Antrag auf Käuferschutz bei Paypal aufgemacht.

Die Schuhe wurden hier Deutschland erworben über ebay Kleinanzeigen.

Multifunction  14.12.2020, 16:48
@esp1009

Dann solltest Du genau das tun, was PayPal von Dir verlangt; andernfalls gibt's wie gesagt keine Rückerstattung.

PayPal macht die Regeln, nicht Du.

esp1009 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:59
@Multifunction

Ok bis jetzt muss ich abwarten was der Verkäufer sagt. Von den gibt es keine Lebensanzeichen. Der meldet sich nicht. Laut Paypal gewirkt der Fall zu meine günsten entschieden wenn er sich nicht melden.

Du bringst einen witzigen Punkt an, der Rückversand ist tatsächlich verboten.

Ist der Versender in DE, dann biete Abholung an. Ist der Versender in China, dann schicke ein Brief mit einem Foto der Schuhe. Das ist vom Versand her viel billiger - und das wichtigste: du hast eine Sendungsnummer die du Paypal nennen kannst. Was genau verschickt wird weisst ja nur du.

Gewicht steht da ja nicht drauf. Da der kriminelle Anbieter eh eine Falsche Adresse angegeben hat ist es sowieso egal.

iq1000  15.12.2020, 01:39

Bei Schuhen aus DE: Anzeige erstatten.

esp1009 
Beitragsersteller
 15.12.2020, 13:57
@iq1000

Ich würde den Verkäufer ja eine Abholung an bieten aber da er weit weg wohnt 600-700km. Gehe ich davon aus das er die Schuhe nicht abholen wird da er zu weit weg wohnt und auf meine Kontakt versuche und die von Paypal nicht reagiert. Ich vermute daher auch das die Adresse gefälscht ist. Über eine Anzeige bin ich mir noch nicht sicher da der Wert in diesen Fall 260€ beträgt bin ich mir noch nicht sicher ob das hoch genug ist.

iq1000  15.12.2020, 14:46
@esp1009

Lass das doch bitte die Polizei entscheiden. Vielleicht ist der ja schon bekannt. Und melde es auf jeden Fall eBay. Hast du denn eine Adresse?

esp1009 
Beitragsersteller
 15.12.2020, 15:12
@iq1000

Ja ich habe ein Name und ein Adresse. Ich habe ihn bei Ebay Kleinanzeigen schon gemeldet, jedoch wie ich neulich gesehen habe stellt er immer noch weitere Anzeigen von Schuhen, daher werde ich die Polizei einschalten.

iq1000  15.12.2020, 15:49
@esp1009

Mache vorher viele Screenshots.

ich habe mir ein paar Schuhe bestellt jedoch waren sie gefälscht. 

Stand das nicht in der Anzeige?

Bestell bei privat oder gewerblich?

esp1009 
Beitragsersteller
 14.12.2020, 16:59

(Privat) Stand in der Anzeige überhaupt nicht drin.

tinalisatina  14.12.2020, 17:04
@esp1009

Dann ist das ein klarer Sachmangel. Du schickst zurück, wenn Du das Geld hast. Auch für den Rückversand. Evtl. kommt eine Anzeige in Frage wegen Betrug.

Davon, dass man keine Fakes per Post verschicken darf, bist du nicht betroffen, das gilt für den Handel.

iq1000  15.12.2020, 01:36
@tinalisatina

Wo steht dass die Regel nur für den Handel gilt? Das lese ich da nicht, die gilt für alle.

tinalisatina  16.12.2020, 08:58
@iq1000

Ich bin davon ausgegangen, dass ein privater Deal auch im Inland stattfindet. Ins Ausland dürfte das mit der Sachmangelgeschichte eh nicht klappen.