Steuerbescheinigung von Bank kostenlos oder Bearbeitungsgebühr / Porto?
Von meiner Bank wurden mir 0,60 € als "Entgelt/Zinsen" abgebucht. Ich vermute, es handelt sich um das Porto für die Steuerbescheinigung, die ich für 2013 angefordert habe (ich hatte einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank zu niedrig gestellt und musste deshalb Anlage KAP ausfüllen).
Ist es überhaupt erlaubt, für die Zusendung einer Steuerbescheinigung ein derartiges Entgelt zu verlangen? Über die 0,60 € komme ich schon hinweg, aber es geht mir darum, die Frage prinzipiell zu klären. Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören. Ein Paragraph wäre hier super!
Danke schonmal für eure Hilfe!
5 Antworten
Ist es überhaupt erlaubt, für die Zusendung einer Steuerbescheinigung ein derartiges Entgelt zu verlangen?
Ja.
Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören.
Das trifft nur zum Teil zu. Ein paar Infos findest du hier: http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte#entgeltfrdenerhaltvonkontoauszgen
Ich habe mal gehört, dass Portokosten nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen, weil sie zum gewönhlichen Geschäftsleben dazugehören.
Das habe ich so noch nie gehört - daher gibt es in diesem Zusammenhang lediglich den Hinweis, einmal in die AGB zu sehen. Dort findest Du ein Verzeichnis für Gebühren und Kosten. Die nachträgliche Ausfertigung sowie der Versand einer Bescheinigung kostet in der Regel immer ein wenig.
Hallo,
auslagen die im Interesse des Kunden entstehen, hier Porto, können diesem auch belastet werden.
Schöne Grüße
Joa, vllt hätte er sie ja abholen können. Die Bescheinigung war ja augenscheinlich kostenlos. Dann ist das Porto gerechtfertigt.
Die Steuerbescheinigung muss kostenlos erstellt und auch zugestellt werden.
Banken dürfen lediglich für unverlangt zugesandte Kontoauszüge keine Gebühren mehr erheben. Du hast aber die Zusendung der Steuerbescheinigung veranlasst und wirst zu Recht zur Kasse gebeten.
Nein, dier Bank ist gesetzlich zur Erstellung der Bescheinigung verpflichtet