Muss die Labo auch Die Bearbeitungsgebühr erstatten
Hi Die Landesbodenkreditanstalt LABO muss die an ihre Kunden auch die Bearbeitungsgebühr erstatten?
4 Antworten
Das urteil bezog sich auf Verbraucherkredite. Dabei entsteht die Bearbeitungsgebühr ja hauptsächlich aus den Bonitätsprüfung. Diese Prüfung führt die Bank aber im EIGENEN Interesse aus,
Bei einer Baufinanzierung wird ja auch das Objekt bewertet. Das kann durchaus auch eine wichtige Bedeutung für den Darlehensnehmer sein. Das kann man also nicht 1 : 1 miteinander vergleichen.
Wenn es z.B. die bayerische Labo ist, dann gilt das für die genauso wenig wie für die Kfw, weil das keine normalen Kredite sind.
Dazu sind alle Banken aufgefordert .. schreib sie an..dafür gibt es einen Musterbrief. Weigern sie sich..wende dich an den Ombudsmann der Banken.
Hallo! Danke für die hilfreiche Info. Dann brauch ich den Versuch erst gar nicht starten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte man in jedem Fall einen Versuch wagen. Ohne Rechtsschutzversicherung sind Aufwand und mögliches Ergebnis sorgsam gegeneinander abzuwägen und ggf. erst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwarten.
Anders bei öffentlich geförderten Krediten (z.B. über die Kfw, Landwirtschaftliche Rentenbank, Bayern Labo, lfa Förderbank Bayern, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Bremer Aufbau-Bank GmbH, Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Hier unbedingt weiter lesen:
http://www.flisek-galla.de/Flisek-Galla/Neuigkeiten/Rueckforderung-von-Bearbeitungsgebuehren.html
Es ist ja schön, dass diese Antwort bisher 5 DH hat, wenn sie denn auch stimmen würde.
Es sind absolut nicht alle Banken aufgefordert. Die Kfw z.B. ist eine Förderbank, für diese gilt das bisher ausdrücklich nicht. Und wenn die gefragte Labo z.B. die BayernLabo ist, ist sie auch außen vor, denn diese wäre ein "Förderinstitut der BayernLB und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig." und fällt damit aus den Kriterien raus.