Wann genau darf eine erneute Haaranalyse angefordert werden?
Hallo zusammen, Ich habe vor 5 Jahren meine Mpu wegen Konsum von Amphetaminen erfolgreich bestanden. Mein Freund verkehrt zwischenzeitlich noch in diesem Milieu. In Folge von einer Überwachung eines Freundes von ihm wurde ich einmal in einem Haus gesichtet wo Drogen verkauft werden. Einige Tage später hatte ich ein Gespräch mit der Polizei, die wirklich sehr nett zu mir war, wo die Polizistin gefragt hat ob ich bereit wäre mich von ihr zu vernehmen zu lassen, da ich einmal bei diesem besagten Haus gesichtet wurde. Die Dame meinte ich wäre noch nicht Beschuldigte aber der Verdacht würde ja Nahe liegen das ich dort Drogen gekauft hätte. Nun meine Frage: Dürfen die von mir eine Erneute Haaranalyse anfordern nur weil der Verdacht da ist, dass ich etwas gekauft haben könnte?
4 Antworten
Haarproben stehen - vorerst bei Cannabis - möglicherweise aber auch bei anderen Substanzen, im Verdacht nicht 100 % seriöse Ergebnisse zu liefern, weil...http://www.welt.de/wissenschaft/article147729770/Haaranalyse-kein-guter-Nachweis-fuer-Cannabis-Konsum.html
Eine Haaranalyse (Drogen-Screening) wird von der Polizei im Rahmen eines einfachen Verfahrens nicht erhoben; möglicherweise aber von der Führerscheinstelle, sofern diese über das Verfahren informiert wird.
Das was du da beschreibst finde ich schon ungeheulich.
Entweder man wirft dir etwas vor - Dann muss das auch bewiesen werden.
Oder man lässt es. Denn selbst wenn du bei dem "Hausbesuch" Drogen gekauft hättest, wäre dies einige Tage später wohl kaum noch zu beweisen gewesen - oder?
Mit welcher Frechheit sagen die dir, dass du zwar nicht beschuldigt bist aber der Verdacht ja nahe liege?
Das Betreten eines Hauses ist nicht verboten! Selbst wenn du einen Bekannten besucht der Deutschlands größter Dealer ist, machst du dich dadurch nicht strafbar. Nicht einmal den Konsum könnten sie strafrechtlich verfolgen.
Letztendlich müsste die Polizei ihre Erkennstnisse der Füherscheinstelle mitteilen, die wiederum deine Eignung in Frage stellt und entsprechende Nachweise anfordert.
Ob die auf wage Vermutungen einzelner Polizisten rechtlich zulässig ist, ist wohl mehr als fraglich. Also da würde ich mich wirklich mal anwaltlich beraten lassen. Schon alleine deswegen das du deine Rechte kennst und weißt wie du eventuellen Schikanen in Zukunft begegnen kannst.
Musst du dir jetzt ewig entwar unterstellen lassen, weil dein Freund zum Beispiel noch konsumiert?
Musst du alle früheren Kontakte abbrechen, weil man vermuten könnte, dass du aus Freundschaft konsumierst?
Also ich denke irgendwo hört derSpaß auf. Gott sei Dank schützt dich vor zu viel Eifer der Polizei aber auch noch unser Grundgesetz.
Gefallen lassen würde ich mir so was jedenfalls nicht.
Alles Gute für dich. Am besten sagst du außer deinem Namen auch nichts mehr - falls du noch einmal in eine solche Situation kommen solltest.
Hallo bibi490,
sofern die Polizei ihren "Verdacht" an die FSSt. weitergeleitet hat, ist es durchaus möglich das sich die Behörde bei dir melden wird um ein fachärztliches Gutachten anzuordnen.
In diesem Fall würde dies auch eine Haaranalyse (da es um "harte" Drogen geht) beinhalten.
Du hast geschrieben das du für die Polizei "noch" nicht als Beschuldigte gilst...könnte sich denn daran noch etwas ändern?
Gruß Nancy
Keine Ahnung, aber was spricht dagegen? Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, ist das doch kein Problem