Unberechtigt zur Fahrerflucht beschuldigt.

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ja eine sehr unschöne Sache. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, sieht es also so aus, dass gegen Dich ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Unfallflucht geführt wird. Wenn Du wirklich nicht schuldig bist, dann hast Du nichts zu befürchten. Wenn Du nämlich schlüssig darstellen kannst, dass die Schäden an Deinem Wagen nicht von dem Dir zur Last gelegten Unfall rühren, bist Du aus dem Schneider. Genauso bei der Fahrzeuggegenüberstellung. Wenn das Kennzeichen falsch notiert wurde, wird man das in dem Wege schnell feststellen können. Vermutlich wollte man sich die Kosten für ein eigenes Gutachten der Schäden an Deinem Wagen sparen. Bislang steht ja nur Deine Aussage gegen die des Zeugen. Wenn die Polizei in dem Schreiben außerdem feststellt, dass der Unfallzeitpunkt unklar ist und nur einen Zeitraum angibt, spricht das doch nur dafür, dass Unsicherheit besteht, ob der Zeuge zutreffende Angaben gemacht hat. Mit der Gegenüberstellung will man u.a. auch prüfen, ob nicht nur ein sehr unglücklicher Irrtum vorliegt. Ich würde der Sache einfach ein bisschen Zeit geben. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird Dich nicht aufs Kreuz legen. Ermittelt werden immer auch die entlastenden Tatsachen. In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft nämlich nicht nur die Aufgabe, das belastende Material zu sammeln. Ein Ermittlungsverfahren kann man deshalb hierzulande auch als Chance sehen, sich zu rehabilitieren, d.h. den guten Ruf wieder herzustellen. Zum Thema "üble Nachrede": Lass es sein. Du kannst der Polizei nicht ankreiden, dass sie ihren Job macht. Als Du mit 16 in Gewahrsam genommen wurdest, gab es mit Sicherheit einen Grund. Genauso für das Anlegen von Handschließen. Der Polizeivollzugsdienst legt niemanden aus Spaß in Ketten. Du scheinst relativ temperamentvoll zu sein. Ich will Dir nichts unterstellen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass Du einen agressiven Eindruck gemacht hast, als Du mit der Polizei zusammengestoßen bist. Wenn nicht, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht mittlerweile ohnehin verfristet. Gegen die Polizei kannst Du Dich in diesem Fall also nicht wehren. Eine solche Anzeige (wegen übler Nachrede; vor allem aber wegen "falscher Verdächtigung") kommt allenfalls gegen den Zeugen in Betracht. Das wird aber auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Zeuge bewusst falsch ausgesagt hat. Zum Beispiel um von sich oder einem Dritten abzulenken. Viel Glück für den weiteren Verlauf! Und keine Angst: Egal ob Du schuldig oder unschuldig bist, dein Fall ist sehr einfach nachzuvollziehen für die Polizei. Egal wie die Sache sich abgespielt hat; es wird sicher rauskommen! ;)

kubi9999 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 05:03

Übrigens hat sich herrausgestellt,daß ein Arbeitskollege derjenige war,der mich beschuldigt hat.Naja er hat dann mit einem selbstständigen Ermitlungsverfahren eine Lackanalyse bewirkt , die dann zur Lächerlichkeit wurde😁

Irgendwann kam er dann reumütig zu mir und hat sich für sein unverschämtes Verhalten endschuldigt.👎

kubi9999 
Beitragsersteller
 22.09.2013, 13:29

Ich war ganz höflich und sehr kooperativ den Beamten gegenüber. In Gewahrsam war ich,weil der Ex von meiner damaligen Schnalle eine Falschaussage gemacht hat und mich angeblich bei einer Brandstiftung beobachtet hat,die er selber begangen hat. Und Handschellen bekam ich angelegt,als mich die Polizei in meinem Fahrzeug anhielt,welches 6 Monate zuvor gestohlen wurde,2 Tage später wiedergefunden wurde und die Diebstahlmeldung nicht gelöscht wurde...Obwohl sie meinen Führerschein und Fahrzeugschein ,sowie Perso in den Händen hielten,wo überall mein Name als Halter drin stand....Irre , oder?!? Soviel dazu,die Polizei hatte Gründe 😂 Mal sehn wo das Zeug wieder hinführt.Bin jedenfalls total stinkig!!!😡

Wenn du einen Rechtsanwalt hast, dann lass den das für dich erledigen. Der kennt sich aus und wird sich auch von der Polizei weder einschüchtern lassen noch irgendwie in eine Fangfrage verstricken lassen. Wenn du unschuldig bist, wird sich das herausstellen. Alles Gute für dich.

Erstens Handschellen auf offener Straß und Zweitens eine Übernachtung in Gewahrsam mit 16 Jahren

so ohne weiteres werden einem keine Handschellen angelegt. Du scheinst es wohl Faust dick hinter den Ohren zu haben.

Hab jetzt zum 3.Mal üble Erfahrung mit der Polizei

na das kann es ja wohl kein Zufall mehr sein... 3x so so...

hat schon gesundheitliche Auswirkungen auf mich und meine Psyche.

Dann scheinst du wohl echt ein schlechtes Nervenkostüm zu haben. Ich frage mich da natürlich, ob du da dem Druck im Straßenverkehr überhaupt gewwachsen bist, wenn dich sowas schon aus der Ruhe bringt.

Polizei,die auch noch ungefragt mein Grundstück betrat. Kann ich da Rechtlich wegen übler Nachrede oder sonst was angehen.

also wenn du dich lächerlich machen möchtest, so erstatte doch einfach Anzeige gegen die Beamte

Also da dich dies als "angeblicher" Unschuldiger soooo mitnimmt, so Frage ich mich ob nicht doch etwas an dem Vorwurf dran ist... denn normal finde ich dein Verhalten nicht!

Ich bekam letzte Woche besuch von der Polizei,die auch noch ungefragt mein Grundstück betrat.

Bei Ermittlungen braucht die Polizei keinen fragen! Soviel dazu!

Wenn Du kein schlechtes Gewissen haben musst, wird sich alles klären!

Warte ab, was Dein Anwalt dazu sagt!

Alles Gute