Friseur schneidet einfach Zopf ab - Kann ich Sie anzeigen und auf Schmerzensgeld verklagen?
Hallo, am Freitag hatten mein Mann und ich einen Termin bei unserer mobilen Friseurin.
Sie schneidet uns seit Jahren schon die Spitzen, da mein Mann und ich beide sehr lange Haare haben und uns unsere Haare "heilig" sind. Angeblich waren meine Haare diesmal sehr splissig und sie müsste mindestens 5 cm abschneiden. Da der Sommer kommt und meine Haare sehr lang (fast bis zum Po) waren, willigte ich ein. Sie schnitt dann fröhlich drauf los und als sie fertig war und ich dann zum Spiegel ins Badezimmer ging war ich schon sehr erstaunt und meinte - das war aber sehr großzügig was Du da abgeschnitten hast. Das wäre eben kaputt gewesen. Nun gut.... Dann kam allerdings das große Grauen... Mein Mann war an der Reihe und sie fragte, wieviel sie abschneiden dürfte. Er sagte, so 2-3 cm - also die Spitzen eben. Ich war kurz an der Haustür, da der Postbote ein Paket bei uns abgeben wollte und als ich zurück kam traute ich meinen Augen nicht. Sie hatte meinem Mann fast die ganze Haarlänge ca. 15-20 cm abgeschnitten... Wir waren entsetzt und haben sie zur Rede gestellt. Angeblich hätte sie ihm doch zugestimmt, als sie ihm die Strähne vor das Gesicht hielt und meinte, ob der Schnitt hier okay wäre.... Wir stritten dann und haben Sie rausgeschmissen. Die Haarsträhnen haben wir aufgehoben und es waren bei uns beiden zwischen 15-20 cm. Mein Mann hat sich das ganze Wochenende nicht mehr eingekriegt und ich habe gesagt, vielleicht kann man sie ja anzeigen. Wir wären zumindest zu weit und haben ja auch VORHER-NACHHER Bilder.
Nun komme ich zur Frage: Kann ich die Dame anzeigen und ggf. auf Schmerzensgeld verklagen? Macht das Sinn? Kann mir Jemand evtl. eine Anwaltshotline nennen bei der man anrufen kann und Auskunft bekommt? Wir sind entsetzt über das Verhalten unserer ehemaligen Friseurin und wollen sie so nicht davon kommen lassen!!! Ich bitte um ERNSTGEMEINTE Antworten!
7 Antworten
Wer zum Friseur geht, will danach besser aussehen. Das klappt nicht immer. Schmerzensgeld können unzufriedene Kunden aber nur verlangen, wenn sie infolge der Haarbehandlung dauerhafte Schäden am Haar oder der Kopfhaut erleiden oder durch einen völlig misslungenen Haarschnitt quasi "entstellt" sind. Das hat jetzt das Amtsgericht München entscheiden (AZ 173 C 15875/11).
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-gibt-es-Schmerzensgeld-article6041301.html
Artikel bitte hier weiterlesen.,
Natürlich kann man Sie dafür belangen.
Sie hat im Grunde etwas gemacht, was sie nciht sollte und durfte.
2-3 cm sind schon was anderes als 10-15cm...
Wenn das für euch wirklich dermaßen schlimm ist (wäre mir wohl auch) dann würde ich sie wohl anzeigen und auch wenn nötig verklagen
Ernstgemeint?
Dann vergesst es und regt Euch wieder ab! Haare wachsen nach.
Ach was .... aber vielen Dank, auf so bescheuterte Antworten kann ich verzichten. Es geht ums Prinzip.
da fällt mir nur eine Antwort ein: bescheuerte Fragen bekommen bescheuerte Antworten...Wie hoch ist denn eurer entstandener Schaden?
"Angeblich hätte sie ihm doch zugestimmt, als sie ihm die Strähne vor das
Gesicht hielt und meinte, ob der Schnitt hier okay wäre....
vlt hat er ja zugestimmt als du and er tür warst. da wird dann aussage gegen aussage stehen. da dürfte dann nicht viel bei herauskommen
Wenn die Friseurin LEGAL bei euch war, könnt Ihr sie bestimmt anzeigen. Wenn sie einen "Freundschaftsdienst" geleistet hat, könnte der Schuss nach hinten losgehen.
Ja sie war legal dort. Sie hat ein mobiles Frisuer-Unternehmen!
Wieviel Schaden hat man denn von ein paar Zentimetern Haaren?