Darf ein Minijober (450 €) innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden?
Ein Minijober arbeitet in einem Gewerbebetrieb auf 450 € - Basis. laut ARbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Die Kündigung erfolgt nun aus betrieblichen Gründen.
Soweit ich weiß, beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich mindestens 4 Wochen in Deutschland. Ist einen Kündigung "aus betrieblichen Gründen" dennoch schon mit einer Frist von 14 Tagen zulässig?
3 Antworten
Die arbeitsvertragliche Vereinbarung von kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfristen ist nur bei Arbeitsverhältnissen bis zu 3 Monaten erlaubt. Ansonsten sind kürzere Fristen nur über anzuwendende Tarifverträge möglich.
Wenn die von Dir genannte Frist sich also nicht auf ein nur 3-monatiges Arbeitsverhältnis oder auf die Probezeit bezieht, dann ist diese Vereinbarung nichtig, und es gelten die gesetzlichen Fristen nach BGB § 622 Abs. 1 und Abs. 2: für den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats; dies für den Arbeitgeber auch in den ersten 2 Jahre, danach die nach Beschäftigungsdauer gestaffelten Fristen.
Eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen rechtfertigt nicht die Verkürzung von Kündigungsfristen, selbst dann nicht, wenn ein Betrieb schließt und die Kündigungsfrist über das Datum der Betriebsschließung hinaus reicht!
Minijobber dürfen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, außer es steht eine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag
Minijobber dürfen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden
Wenn es sich nicht um eine Kündigung in der Probezeit, um eine tarifvertragliche Regelung oder um ein von Anfang an nur 3-monatiges Arbeitsverhältnis handelt: Wie kommst Du denn auf diese Schnapsidee?!?
Minijobber stehen rechtlich nicht anders da als alle anderen Arbeitnehmer auch (bis auf den fehlenden Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse)!!!
Minijobber dürfen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden
Nö allenfalls, während einer Probezeit von max. 6 Monaten - danach gelten auch die mindestens 4 Wochen - außer in einem zutreffenden Tarifvertrag sind kürzere Zeiten vereinbart.
Kündigungsfristen unter 14 Tage sind nicht rechtens.
http://www.bild.de/infos/jobs/kuendigung/kuendigungsfristen-10748482.bild.html
So pauschal ist das ganz einfach falsch!
Verschiedene Tarifverträge - z.B. für die Zeitarbeitsbranche - sehen etwa für die Probezeit je nach Dauer Kündigungsfristen von nur 1 Tag, 2 Tagen oder 1 Woche vor.