Austrittsdatum bei Kündigung?
Wenn eine Person am 31.xx die Kündigung erhält/selbst die Kündigung einreicht und die Kündigungsfrist laut Vertrag zwei Wochen beträgt ist das Austrittsdatum dann der 31.xx oder erst der 14. des Folgemonats?
4 Antworten
Wenn die Kuendigungsfrist 2 Wochen betraegt, endet das Vertragsverhaeltnis am 14. des Folgemonats. Betraegt sie hingegen 2 Wochen zum Monatsende, endet es erst am letzten Tag des Folgemonats (also je nach Monat und Jahr am 28., am 29., am 30. oder am 31.).
Es koennte aber auch eine Kuendigungsfrist von 2 Wochen zum Quartalsende, zum Halbjahresende, zum Jahresende oder zu einem beliebigen Kalendertag vereinbart worden sein. Dann endet es auch wieder so, wie es vereinbart wurde.
Dann kann die Kündigung frühestens zum 14. des Folgemonats erfolgen - wenn der Vertrag einen solchen Termin zuläßt. Meistens steht da noch zum "Monatsende".
Das Wort "Kündigungsfrist" ist doch eindeutig!!! Man kann doch nicht glauben, dass man am Tag x eine Kündigung übergibt und diese sofort am Tag x gilt, wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist.
Wenn da nicht steht "fristlose" Kündigung, dann ist das ganz einfach das geld einzutreiben.
Wenn es eine "Fristlose Kündigung" ist, dann mußt dies begründet sein, z.B. mit einem schweren Fehlverhalten deinerseits.
Liegt dies vor?
Nenne bitte den genauen und vollstaendigen Wortlaut zu der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
Handelt es sich um ein Arbeits- oder um ein Ausbildungsverhaeltnis?
Ging die Kuendigung waehrend einer vereinbarten oder (bei einem Ausbildungsverhaeltnis) gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit zu?
Handelt es sich um eine fristlose oder um eine ordentliche Kuendigung? Von wem ausgesprochen (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)?
Es ist in der Kündigung die Rede von "Fristlos, hilfsweise Ordentlich". Ein Grund für eine Fristlose Kündigung liegt mir weder im Schreiben vor, noch sonst irgendwie für mich erkennbar.
Es handelte sich dabei um eine auf acht Wochen befristete Nebentätigkeit (in der Produktion) . Laut Vertrag mit der Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von drei Werktagen (beidseitig möglich). Ich war eine Woche Krank, am letzen Tag meiner Krankheit erhielt ich die Kündigung.
Aha, da haben wir es! Einer fristlose Kündigung ist möglich, aber nur bei einer schweren Vertragsverletzung deinerseits oder eines anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens.
Wa könnte das sein? Diebstahl, Straftat am Arbeitsplatz, Prügelei, sexuelle Übergriffe, und derartiges mehr...
Nein. Dahingehend ist meinerseits nichts vorgefallen. Für meine Kranktheit habe ich form und fristgerecht die entsprechende Bescheinugung eingesendet.
aha, warum sagst Du das erst so spät.
Das ist sehr üblich bei einem Aushilfsvertrag bei Krankheit zu kündigen, aber durchaus wert einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Krankheit dürfte aber kein Grund für eine fristlose Kündigung sein?
Gut, also eine fristlose arbeitgeberseitige Kuendigung. Da braucht der Kuendigungsgrund im Kuendigungsschreiben nicht angegeben zu werden, muss dir aber auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden.
Diese Kuendigung ist erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde, also fristlos. Das Arbeitsverhaeltnis endete am Tag des Kuendigungszugangs. Ein ueber diesen Tag hinausgehender Gehaltsanspruch besteht nicht.
Du hast jetzt die Moeglichkeit, die fristlose Kuendigung und auch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kuendigung gerichtlich auf ihre Wirksamkeit ueberpruefen zu lassen. Dazu musst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim zustaendigen Arbeitsgericht einreichen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht (den muesstest du in jedem Fall - also unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens - auch selbst bezahlen).
Wichtig ist die Einhaltung der Dreiwochenfrist! Reichst du die Kuendigungsschutzklage verspaetet oder gar nicht ein, bleibt die fristlose Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.
Es handelte sich dabei um eine auf acht Wochen befristete Nebentätigkeit (in der Produktion) . Laut Vertrag mit der Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von drei Werktagen (beidseitig möglich).
Schade, dass du mit den relevanten Informationen nur kleckerweise rueberkommst. Zuerst war von einer vierzehntaegigen Kuendigungsfrist die Rede, jetzt ist es ploetzlich nur noch eine dreitaegige (was bei deinem Arbeitsverhaeltnis durchaus zulaessig ist).
Du kannst gegen die fristlose Kuendigung klagen. Entscheidet das Gericht zu deinen Gunsten, gilt die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kuendigung mit der Frist von 3 Werktagen.
Der 14. des Folgemonats. Das gilt auch, wenn die Probezeit eigentlich schon um wäre. Entscheidend ist das fristgerechte Einreichen der Kündigung bei auf 14 Tage verkürzter Kündigungsfrist.
Das Austrittsdatum ist der Termin, an dem der Vertrag endet - also nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Genau jenes ist jedoch bei meinem Nebenjob geschehen. Ich habe eine Kündigung erhalten. Seitens der Firma wird jedoch die Kündigungsfrist ignoriert und in meiner Lohnabrechnung der Kündigungstrag als Austrittsdatum angegeben. Des Weiteren wird mir meine Bezahlung für den Fristzeitraum verwehrt.
Soll ich mich an einen Anwalt wenden?