darf ich verweigern an der kasse zu arbeiten, wenn auch andere mitarbeiter an die selbe kasse dürfen
HALLO, Seit kurzem arbeite ich in einer Radstation als 1 Euro-Job-Kraft. Wir müssen für Fahrradreparaturen, Parken, Fahrradmiete, Geld kassieren. Jeder , der gerade im Dienst ist, darf an die Kasse. Und ...wenn ein Geldbetrag fehlt, müssen wir alle die Verantwortung tragen und Fählbetrege aus eigener Tasche ausgleichen. Solche Regellung finde ich nicht in Ordnung und weigere mich an der Kasse zu arbeiten. Frage: darf ich rechtlich gesehen, unter dieser Bedingung, die Arbeit an der Kasse verweigern? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort
6 Antworten
Sowas kann nicht gut gehen. Wenn jeder an die Kasse darf gibt es keinen Grund, Dich dafür zu bestrafen. Dein AG hat Voraussetzungen zu schaffen, die eine Übersicht über die Kassenführung ermöglichen. Ansonsten ist das sein Risiko wenn in der Kasse Beträge fehlen.
http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitnehmerhaftung/9
danke für den link, es hat mir weitergeholfen:)))
Du musst Verluste nicht ausgleichen.
Das ist rechtswidrig.
Wenn es zu Deinen Arbeitsaufgaben gehört, kannst Du Dich sicher nicht weigern.
Frage aber bitte Deinen Arbeitgeber, ob es keine seperate Lösung für die Kasse gibt. Jeder ist mal einen Tag nur allein für die Kasse zuständig ( oder in die Richtung ).
Wenn ALLE haftbar gemacht werden, heißt das ja:
Bsp.:
- 4 Mitarbeiter, 10 € fehlen
- alle müssen 2,50 € zahlen
Das ist ja direkt eine Einladung, mal eben einen Zehner zu nehmen, da der Dieb 7,50 € für sich "verbuchen kann" und Chefchen ist zufrieden.
Rechne ihm das mal vor.
Du wurst einen Vertrag unterschrieben haben, da ist alles geregelt, auch fehlende Kassenbeträge.
Würde ich Genau so machen und Rechtlich gesehen kannst Du nicht Haftbar gemacht werden ! Jeder ist für seine Kasse verantwortlich,wenn es nur eine gibt,darf halt immer nur einer an die Kasse ran,bis eine Abrechnung der Kasse erfolgt ist,danach kann der Kassenwart gewechselt werden . Wenn der Arbeitgeber das nicht will,muss er die eventuellen Fehlbeträge selber ausgleichen .
danke für deine antwort. es war hilfreich. kannst du vielleicht einen hinweis geben, welcher AGB paragraf zu deiner antwort passt?