Geschäft geschlossen - Gutschein dafür futsch?
Hallo, ich habe vor knapp 8 Wochen ein Gutschein i.H. v. 130€ für ein Tattoo-Studio geschenkt bekommen. Als ich gestern den Gutschein einlösen wollte, stand ein Schild am Schaufenster : "Aus gesundheitlichen Gründen ist das Geschäft geschlossen"
Wie komme ich jetzt an das Geld für den Gutschein. Den Namen des Inhabers habe ich, nicht aber seine Adresse. Kann ich irgendwo (Gewerbeaufsicht, Polizei?) seine Adresse bekommen? Ist er noch haftbar für solche Gutscheine? Wie kann ich die Forderung eintreiben? Rechtsschutz habe ich, aber mit 150€ Selbstbeteiligung-
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß Peter
4 Antworten
Wahrscheinlich wird er das Geschäft geschlossen haben, weil er pleite ist. Also wird er sicher nicht freiwillig irgendetwas bezahlen. Wenn das Geschäft nicht von einer GmbH betrieben wurde, ist der Inhaber persönlich haftbar - auch nach Geschäftsaufgabe. Allerdings wird zum Geldeintreiben sicher ein Anwalt benötigt. Der wird auch die Adresse ermitteln können.
Vielleicht schreibst du ihm auch erstmal einen Brief mit deiner Forderung. Sicher wird er die Post vom Laden noch bekommen und wenn er ein ehrlicher Mensch ist, wird er sich melden.
Nö, leider nicht. Das Geschäft wurde schon fast leergeräumt und auf dem Schild hat er sich bei der Kundschaft für die Treue bedankt. Sieht eher nach Geschäftsaufgabe aus.
Das hört sich so an, als sei der Besitzer nur krank. Warte erstmal ab. Das Geschäft hab bestimmt bald wieder geöffnet.
Danke für eure Antworten. Ich werde wohl einen Brief an die Geschäftsadresse schreiben. Aber wenn ich auf die Ehrlichkeit eines Menschen hoffe,habe ich wohl schlechte Karten.
Ein Rechtsanwalt hat bei einem Streitwert von 130€ und einer Selbstbeteiligung von 150€ wenig Sinn.
Gibt es nicht irgendeine Meldestelle/Amt, das einem die Anschrift geben kann/muss, ohne dass ich einen Anwalt einschalte?
Gruß