Namensschild auf Arbeitskleidung im Einzelhabdel?
Kann ich es verweigern, ein Namensschild (mit Nachnamen) bei der Arbeit im Einzelhandel zu tragen, wegen dem Datenschutzgesetz 2018. ich werde oft von Kunden im Geschäft per Nachnamen angesprochen und will dies verhindern, da ich es unangenehm finde! Das neue Datenschutz gesetzt will ja alle Daten der Kunden schützen, gilt es auch für die Mitarbeiter?
5 Antworten
Entgegen der anderen Antworten hier: NEIN, der Arbeitgeber kann dich nicht grundsätzlich zwingen. Der Name ist ein schutzwürdiges personenbezogenes Datum. Gerade in Berufen mit Kundenkontakt kann das Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt sein.
Sollte der Arbeitsgeber trotzdem darauf bestehen, hast du das Recht dich auf dein Widerspruchsrecht nach § 35 BDSG zu berufen. Dann muss der Arbeitgeber prüfen ob und inwiefern der Schutz deiner Daten dem Interesse des Arbeitgebers überwiegen. Dies dürfte jedoch gegeben sein, da es für die Ausübung deiner Arbeit in keiner Weise von Bedeutung ist ob du ein Namensschild trägst oder nicht. Der AG wird es also schwer haben ein Argument zu finden, das höher wiegt als dein schutzwürdiges Interesse.
hat mit Datum rein gar nichts zu tun
Nicht? Dann erkläre uns doch bitte auch mal warum nicht.
Und den Namen kann ich , wenn es nötig ist, auch erfragen.
Richtig, kannst du. Doch niemand ist dazu verpflichtet ihn preiszugeben.
Der wird kein Geheimnis sein
Das entscheidet allein der Namensträger.
Und Ihr Argument, wegen finden bei Facebook, ist ja nun sehr übertrieben.
Ich habe nichts dergleichen geschrieben. Aber um das Thema trotzdem mal aufzugreifen: Wer bei Facebook angemeldet ist, der wird sich wohl auch kaum Gedanken um seine Daten machen. Zumindest niemand der so dumm ist sich dort mit seinem Echtnamen anzumelden.
lies ihre Kommentare: " Es geht mir eher um die männlichen Kunden die mich leicht auf Facebook finden können, "
Was für ein Datum ? Das steht bestimmt nicht auf dem Namensschild.
lies ihre Kommentare: " Es geht mir eher um die männlichen Kunden die mich leicht auf Facebook finden können, "
Dann bitte nächstes Mal nicht Ihr Argument schreiben, sondern ihr Argument. Denn das macht zwei Sätze mit vollkommen unterschiedlicher Bedeutung daraus.
Was für ein Datum ? Das steht bestimmt nicht auf dem Namensschild.
"Datum" = Singular von "Daten". Zwei Namen sind also zwei Daten, ein Name ein Datum.
der Dativ ist dem Genetiv sein Tod ;-)
Wenn du nicht möchtest, dass Kunden dich mit deinem Realnamen ansprechen können, ewas ja eigentlich ein Zeichen von Höflichkeit ist, wenn Kunden, die dich ansprechen wollen sich auch die Mühe machen, das Schild auch zu lesen.
Auch sind die Anfragen an einen Mittarbeiter fallen dann zumeist deutlich freundlicher aus, kann man seinen Gegenüber auch mit einem Namen ansprechen.
Aber in diesem Falle zwingt das eigentlich nicht dazu, dass du auch deinen realen Namen verwendest. Daher frage einfach mal, ob da, nur zum Zweck dich persönlicher ansprechen zu können, ein Alias. z.B. so ein generischer Massenname wie Müller, Meier, Schmidt oder Schulze auf dem Namensschild steht.
Mir als Kunden ist es irgendwie angenehmer, eine Frage personlicher an einen Mitarbeiter zu richten, also zu fragen: "Frau Meier, können Sie mit bitte sagen, wo ich Backpulver finde?" als nur "Wo steht den hier das Backpulver?" und dann von dem Mitarbeiter wohl möglich ignoriert zu werden, weil dieser gar nicht bemerkt hatte, das ich diesen auch ansprechen wollte.
Aber wie ist es eigentlich mit deinem Klingelschild? Ist das nicht eine weit größere Beeinträchtigung des Schutzes deiner Daten? Da bekommt man von Dir ja nicht nur den Namen, sondern auch noch deinen Wohnort mit...
Warte noch ein paar Jahre ab, dann wird das auch noch verboten.
Der naechste Schritt waere dann, dass dein Gesicht niemanden etwas angeht und du somit auch als Verkaeufer/in mit Maske im Laden rumlaufen darfst. Dass du ueberhaupt fuer den Laden arbeitest, geht auch niemanden etwas an und es wird dann nicht mehr erlaubt sein, von dir zu verlangen, dich als Mitarbeiter erkennbar zu machen. Natuerlich wird dich auch kein Kunde ansprechen duerfen, ohne sich vorher von dir eine Erlaubnis eingeholt zu haben.
"Entschuldigung, arbeiten Sie hier und koennen sie mir helfen?" - "Was geht das Sie an und wie kommen Sie ueberhaupt dazu, mich einfach so anzusprechen?"
Ach, ihr in Europa mit euren Persoenlichkeitsrechten. Gut, dass ich als weit weg von diesem Quatsch Lebender nix damit zu tun habe!
Der Nachname alleine steht nicht unter Datenschutz, die Kunden sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Wenn Du es verweigerst, wäre das ein Kündigungsgrund, wenn die Firma darauf besteht.
die Kunden sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Wozu? Der Name geht niemanden etwas an. Wer ihn wissen möchte kann fragen und dann kann der Namensträger entscheiden ob er ihn preisgibt oder nicht.
Ich glaube der Name am Kittel hat mit Datenschutz nichts zu tun. Wenn das im Geschäft so üblich ist, kannst du nichts machen.
Und was ist schlimm, wenn jemand sagt, Frau xyz , bitte helfen Sie mir mal ?
Wenn es dir unangenehm ist angesprochen zu werden, hast du den falschen Beruf gewählt. Also Augen auf bei der Berufswahl.
Das hat rein gar nichts mit der Berufswahl zu tun. Der Name ist für diese Arbeit vollkommen irrelevant. Man kann auch ohne Namensschild gar noch angesprochen und um Hilfe gebeten werden.
Es geht mir eher um die männlichen Kunden die mich leicht auf Facebook finden können, durch den Namen und den Vornamen, den sie bei meinen Kollegen hören, wenn ich gerufen werde.
dann melde dich bei Facebook ab oder unter einem anderen Namen an. Geht das nicht vielen so ? was machen die ?
Der Name ist ein schutzwürdiges personenbezogenes Datum.
so ein Quatsch, hat mit Datum rein gar nichts zu tun. Und den Namen kann ich , wenn es nötig ist, auch erfragen. Der wird kein Geheimnis sein. Und Ihr Argument, wegen finden bei Facebook, ist ja nun sehr übertrieben. Dann gleich das Gesicht verhüllen.