Dürfen Eltern ihrem 18 Jährigen Kind den Zutritt zum Elternhaus verweigern mit dem Grund "Hausrecht" und (SIEHE DETAILS ZUR FRAGE)?
Dürfen Eltern ihrem 18 Jährigen Kind den Zutritt zum Elternhaus verweigern mit dem Grund "Hausrecht" und hat das Kind Anspruch auf Unterstützung (Sozialgesetzbuch 2 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung) wenn die Eltern zu wenig Einkommen haben?
(Mein Vater (Hauseigentümer) wollte mich nie und war damals für einen Schwangerschaftsabbruch was meine Mutter allerdings nicht wollte.)
5 Antworten
Ehrlich gesagt habe ich deine Frage jetzt genau nicht verstanden. Aber grundsätzlich bist du mit 18 ein freier Mensch. Und musst wirklich nicht auf deine Eltern Hören. Zumindest gesetzlich. Auf moralischer Ebene ist das immernoch was anderes.
Solange das Kind noch in Ausbildung/Studium steckt, sind sie unterhaltspflichtig. Sie dürfen den Nachwuchs zwar aus dem Haus schubsen, nur müssen sie dann auch löhnen.
Zumindest das Kindergeld müssen sie dir geben. Und wie haben sie dich denn bisher unterhalten ?
Steht Kindergeld nicht den Eltern zu? Bis zum 18 Geburtstag durfte ich zu Hause wohnen jetzt wollen meine Eltern es nicht mehr!
Nicht wenn die Eltern den Unterhaltspflichten nicht nachkommen.
Das Kind hat Anrecht auf angemessenen Unterhalt durch die Eltern, der im Falle dass das Kind nicht mehr im Elternhaus Wohnt, als Barunterhalt zu gewähren ist. Dies gilt bis zur Beendigung der ersten Ausbildung. Kommen die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nach, kann das Kind einen sogenannten Abzweigantrag stellen, bei positivem Bescheid, wird dann das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt. Eine Pflicht, das Kind in der eigenen Wohnung wohnen zu lassen, besteht bei volljährigen Kindern in der regel nicht mehr.
"wenn die Eltern zu wenig Einkommen haben"?
Dann müssen sie Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes zahlen. Tun sie das nicht, -> Abzweigantrag.
Wenn das Kind seinen Wohnsitz im Elternhaus hat, dürfen die Eltern den Zutritt nicht verweigern. Sie können auch das Hausrecht nicht gegen einen Mitbewohner ausüben. (Ein erwachsenes Kind einfach rausschmeissen geht nicht, wenn es keine andere Wohnung hat.)
Wenn das Kind woanders seinen Wohnsitz hat, dann kann mithilfe des Hausrechts der Zutritt verweigert werden. Aber: Wenn ein Bewohner, z.B. die Mutter, den Zutritt erlaubt, dann kann der andere Elternteil den Zutritt nicht mehr verweigern. Also wenn die Mutter mit dem Betreten einverstanden ist, kann der Vater nichts mehr machen.
Das Kind hat Ansprüche gegen den Staat, wenn sein Einkommen und das der Eltern zu gering ist. Die Einzelheiten kann man mit der zuständigen Behörde klären.
Mein Vater sagt er hat das "Hausrecht"! (NICHT VERHEIRATET!)
Ja, das dürfen sie. ICH finde das aber blödsinnig.
Du kannst Dich ans Jugendamt wenden, das ist auch noch für junge Erwachsene da.
Möglicherweise gilt das, was Deine Eltern vorhaben oder schon gemacht haben, als wichtigerGrund (Rauswurf), damit Dir wenigstens eine Wohnung bezahlt wird.
"wenn die Eltern zu wenig Einkommen haben"?