Darf ein beschädigtes aber fahrtüchtiges Unfall-Fahrzeug noch bewegt werden im Straßenverkehr?
Meine Frau hat das Heck unseres Autos mit einem "plötzlich dastehenden" Metallpfosten "verschönert" beim ungeschickten Rückfahrtsfahren. Nun ist die Heckklappe und der Stoßfänger verbeult und die zwei Rückleuchten sind beschädigt (Glas kaputt) aber noch funktionstüchtig. Es ist also noch fahrtüchtig.
Dies ist ein Fall für die Vollkasko. Da der Gutachter aber erst morgen kommt die Frage: Darf ich das Auto heute noch einige KM bewegen (wichtige Termine)? Kann es da z.B. Probleme mit der Polizei geben (wegen kaputter Heckleuchte) oder der Versicherung geben?
8 Antworten
Die Verkehrssicherheit muss gegeben sein, d.h. z.B. , das Glas der Rückleuchten muss ersetzt werden
Also solange noch alles geht, dürfte die Polizei keine Schwierigkeiten machen. Mit der Versicherung sehe ich gar keine Probleme.
Die Probleme die ich sehe: wenn du jetzt durch deine Fahrten irgendetwas "richtig" kaputt machst - z.B. die Achse ist angeknackst und müsste ausgetauscht werden .... durch dein Fahren bricht sie durch und verursacht einen noch größeren Schaden....
Ich würds stehen lassen, bis alles geklärt ist.
Termine lassen sich verschieben - oder man besorgt sich einen Fahrer.
Er hat doch geschrieben, dass die Gläser der Rückleuchten zerbrochen sind. Also sie jetzt weiss, was nicht in Ordnung ist. Somit 'geht nicht mehr Alles':
Das Problem würde auch bestehen, wenn jemand Anderes mit dem Auto fahren würde.
Es ist die Frage, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist. Leuchten zum Beispiel die Rückleuchten noch? Wenn ihr bremst und der nachfolgende Verkehr das zu spät merkt, weil eure Bremsleuchten nicht gehen, habt ihr ein Problem. Genauso ist es mit dem Blinken.
Fahrtüchtig heißt nicht unbedingt auch verkehrssicher.
Er hat doch geschrieben, dass die Rückleuchten noch funktionieren.
Allerdings leuchten die wegen der zerbrochen Gläser nun weiss. Damit ist das Auto nicht verkehrsicher.
Wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher ist d.h Beleuchtung intakt ( auch Reflektoren ), nirgends irgendwelche Flüssigkeiten austreten, keine abstehenden Karosserieteile die Passanten gefährden o.ä. darf das Fahrzeug noch bewegt werden.
Wenn wie in deinem Fall die Rückleuchten beschädig sind gehe ich davon aus dass der Kunststoff ( Reflektor/Streuer) kaputt ist und man auf die Leuchtmittel sieht oder? So dürftest du dann nicht fahren weil die Signale wie Bremsen oder zurücksetzen nicht eindeutig zu unterscheiden sind.
wenn der wagen nicht mehr verkehrssicher ist, dann nicht. wenn von dem wagen gefahren wie abstehende teile bspw. ausgehen, dann nicht.