was passiert, wenn der Fahrzeughalter behauptet, jemand anderes sei gefahren?

siola55  07.05.2021, 20:36

Da kann aber was nicht stimmen :-((

Er hat doch als Fahrzeughalter ihm den Fahrzeugschlüssel persönlich aushändigen müssen... !?

ANobbs 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 14:57

stimmt, sehe ich auch so.

12 Antworten

Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges (ob der Halter auch Versicherungsnehmer ist, muss nicht sein) muss im Schadensfall erstmal zahlen, wenn die Schuldfrage klar ist. Damit ist der Anspruchsteller erstmal bedient.

Ob, wie und von wem hier wer in Regress gezogen wird, prüft die Versicherung dann im Nachgang. Es kommt ja auch darauf an, wie hoch das Verschulden des Halters ist, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat. z.B. wusste der Halter von der Fahrzeugnutzung oder hat der Unfallverursacher sich das Fahrzeug ohne Wissen des Halters genommen? oder, wusste der Halter, dass der Unfallverursacher unter Alkohol/Drogen stand? (behauptet hier keiner aber z.B.) Dann wird der Halter auch zur Verantwortung gezogen.

Um deine Frage ganz konkret beantworten zu können, muss dein Beispiel mehr konkrete Infos enthalten um eine realistische Situation nachstellen zu können.

ANobbs 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 12:10

Wegen des Wiedererkennungswertes habe ich nicht alles hingeschrieben. Ich bin auch nur der Zeuge und es hat mich interessiert.

Die Versicherung wird evtl. nicht zahlen. Und der Halter bleibt auf den Kosten privat sitzen. - > versichert ist zwar das Auto, aber wenn schon so eine Geschichte erzählt wird......naja.

In welcher Konstellation soll denn glaubhaft gemacht werden, dass "irgendwer" anders, der dann unauffindbar im Ausland verschwunden ist, das Fahrzeug gefahren hat? Und selbst wenn, trägt der Halter die Verantwortung.

NonNam  07.05.2021, 11:51

Sorry, aber das kann so nicht sein. Wir haben eine Haftpflichtversicherung. Die zahlt. Ausnahme wäre, wenn jemand vorsätzlich mit dem Auto Straftaten begeht. Aber ich lerne gerne dazu.

DocFloppy  07.05.2021, 11:56
@NonNam

"vorsätzlich" meinte ich auch nicht. In dieser Frage steckt die Geschichte, dass der Halter sagt, dass der Fahrer im Ausland lebt und nicht ermittelbar ist. Das finde ich etwas kurios.

ANobbs 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 12:04
@DocFloppy

sehe ich auch so. Ich glaube, dass der Halter lügt.

NonNam  07.05.2021, 12:21
@ANobbs

Mh. Wir haben hier 2 Stadtteilautos die permanent verliehen werden. Als Halter hafte ich für Parkverstöße und für sonst nichts.Den Rest erledigt die Versicherung.

ANobbs 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 12:23
@NonNam

Ok, da bist Du aber bestimmt auch noch etwas besser versichert, als jemand, der vielleicht sein Auto an den Kumpel verliehen hat. Weiß ich alles nicht.

NonNam  07.05.2021, 12:24
@ANobbs

Nö. Ganz normale Teilkasko.

Antitroll1234  07.05.2021, 12:55
@NonNam
Als Halter hafte ich für Parkverstöße und für sonst nichts

Auch da haftest Du nicht für den Verstoß welchen Du nicht begangen hast.

Allerdings können dem Fahrzeughalter in dem Fall „ruhender Verkehr“ die Verwaltungsgebühren bei Nichtermittlung des Fahrers auferlegt werden, da dies idR höher ist als das Verwarnungsgeld selbst, macht es daher Sinn als Halter das geringere Verwarnungsgeld zu zahlen.

DerHans  07.05.2021, 13:10
@NonNam

Der Fremdschaden wird selbstverständlich ersetzt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Versicherer auf den Regress verzichtet.

HobbyTfz  07.05.2021, 12:37

Die Haftpflichtversicherung muss zahlen, dazu gibt es sie. Die kann sich aber beim Versicherungsnehmer schadlos halten

NonNam  07.05.2021, 12:58
@HobbyTfz

Zum Glück nicht.

Gibt ein paar Ausnahmen. Bei Vorsatz ist die Versicherung draußen.

Bin ich betrunken gewesen, kann sie bis zu 5000 Euro einfordern. Durfte ich gar nicht fahren, bin ich bis zu 2500 Euro dran.

Aber ich lerne immer gerne dazu.

HobbyTfz  07.05.2021, 13:53
@NonNam

Die Versicherung muss zahlen, sie wird sich aber in solchen Fällen das Geld zurückholen

Den Schaden des Geschädigten zahlt die Kfz-Haftpflicht des versicherten Fahrzeuges.

Inwiefern spätere Regressforderungen gegenüber dem tatsächlichen Fahrer durchsetzbar sind hängt von den Ermittlungen ab ob der Fahrer ausfindig gemacht werden kann.

Dem Halter drohen bei Nichtermittlung die Auflage eines Fahrtenbuches für einen festgelegten Zeitraum zu führen.

NonNam  07.05.2021, 12:23

Ganz genau so ist es.

Die Versicherung muss den Fremdschaden auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes regulieren. Sie hält sich dann aber an den Fahrzeughalter und nimmt ihn in Regress. Dass er sein Fahrzeug einer völlig fremden Person ausgeliehen hat, ist selbstverständlich unglaubwürdig.

Und selbstverständlich ist auch der SF-Rabatt betroffen.

Zusätzlich wird ihm der Vertrag wohl gekündigt werden.

Hallo  ANobbs

Es ist nicht der Fahrer, sondern das Auto haftplichtversichert.

Die Haftpflichtversicherung muss das zahlen, sie dann sich aber beim Versicherungsnehmer schadlos halten

Gruß HobbyTfz