Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern hinterherspionieren?

11 Antworten

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Eine Überwachung z.B. durch eine Detektei ist möglich, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass der Mitarbeiter arbeitsfähig ist. Der Verdacht muss im Einzelfall begründet sein, man darf also nicht argumentieren, dass es generell irgendwie verdächtig ist, wenn jemand gekündigt hat und dann krank ist.

Die Ergebnisse der Überwachung dürfen vor Gericht verwendet werden.

Aber auch gleich sozusagen das Kleingedruckte:

Wenn der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, heisst das nicht, dass er nicht shoppen gehen darf. Sprich: Ein Foto des AN beim Shoppen bringt dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht gar nichts.

Es ist leider sehr schwer eine Arbeitsfähigkeit zu beweisen.

Deshalb führen Firmen solche Überwachungen auch selten durch - es führt zu nichts. Es lohnt sich eher in solchen Fällen, wo der Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter trotz Krankschreibung bereits bei einer anderen Firma arbeitet oder schwarz arbeitet. Dies kann man entsprechend belegen und dokumentieren - das ist dann auch eindeutig.

Wenn er sich den Knöchel verknackst hat und zügig shoppen gehen kann, könnte er normalerweise auch arbeiten. In dem Fall dürfte der AG ihm nachspionieren. Etwas anderes wäre es, wenn er zB wegen Depressionen oder Asthma eine AU hätte. Dann bekommt man es mitunter sogar ärztlich verordnet, sich was gutes zu tun, unter die Leute zu gehen, sich an der frischen Luft aufzuhalten etc. Es ist erwiesen, dass sowas hilfreich sein kann.

Wenn der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer gar nicht krank ist, oder dass der Arbeitnehmer während er krank geschrieben ist anderen beruflichen oder hinsichtlich seiner Genesung ungeeigneten privaten Tätigkeiten nachgeht, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beobachten lassen.

Der Arbeitgeber könnte die Entgeltfortzahlung einstellen, wenn der Arbeitnehmer sich erwischen lässt, wenn er einer der oben beschriebenen Tätigkeiten nachgeht, gegebenfalls käme auch eine fristlose Kündigung in Betracht.

Achtung: Der Arbeitnehmer muss nicht bei jeder Arbeitsunfähigkeit im Bett liegen bleiben. Der Arbeitnehmer darf das Haus durchaus verlassen um Einkäufe zu machen.

Der Arbeitgeber kann die Beweise bei einer späteren Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht verwenden.

Peter Kleinsorge

Er darf ihn sogar einen Detektiv nachschicken und wenn ihn der erwischt, was eine fristlose Entlassung rechtfertigt, muß er sogar die Kosten tragen.

eine krankmeldung ist kein hausarrest.

er kann alles tun, was nicht seiner genesung schadet. ob dazu auch auch shopping gehört kommt auf seine krankheit an.

der arbeitgeber muss erstmal davon ausgehen, das der arzt kein gefälligkeitsattest ausstellt und darf nur in begründeten ausnahmen einen detektiv beauftragen.

eine private überwachung ist nicht zulässig.