Darf ein Arbeitgeber mich dazu auffordern, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen (bin seit 12/2014 arbeitsunfähig,kann demnächst wieder arbeiten)?
7 Antworten
Hallo kallausor,
Sie schreiben:
Darf ein Arbeitgeber mich dazu auffordern, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen (bin seit 12/2014 arbeitsunfähig,kann demnächst wieder arbeiten)?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist nicht dazu befugt, Sie zum Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente aufzufordern!
Das ist Sache der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit, wenn Sie von dort Leistungen wie Krankengeld oder ALG beziehen wollen!
Das Krankengeld ist übrigens auf maximal 78 Wochen, einschließlich Lohnfortzahlung befristet und in der Regel meldet sich die Krankenkasse nach einigen Monaten Krankengeldzahlung und fordert ggf. unter Fristsetzung Beantragung einer REHA oder Erwerbsminderungsrente, sofern keine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre eigene Krankenakte:
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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ja, darf er. Du musst es aber natürlich nicht machen.
ja, kann er aber du musst das natürlich nicht - besonders nicht wenn du bald wieder arbeitsfähig bist.
Können kann er viel, zu tun hat er damit nichts. Er darf es, sag ich mal, wohl wohlwollend vorschlagen,w enn er sieht, sein AN quält sich, es wird nix. Aber zu sagen..hat er da nichts.
Sagen kann er das, dich dazu zwingen allerdings nicht. Du solltest aber auf dem Zettel haben, dass er das Arbeitsverhältnis kündigen kann. Was heißt in deinem Falle übrigens "demnächst"?
Demnächst heißt 1.8. oder 1.9.2015