Darf ein Arbeitgeber von 3.Schichtmodell aufeinmal auf 4.Schichtmodell umstellen?

5 Antworten

Ich vermute mal, Du hast im Arbeitsvertrag stehen, dass Du zur Schichtarbeit bereit bist oder dass Du in allen drei Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschicht) arbeitest.

Ob diese Schichtarbeit in einem Drei-, Vier- oder Fünfschichtsystem geleistet wird, ist nicht festgelegt. Wenn also der Betriebsrat diesem neuen Schichtsystem zugestimmt hat, muss auch danach gearbeitet werden.

Allerdings halte ich eine Ankündigungsfrist von einer Woche für sehr knapp.

Hat der Betriebsrat eigentlich vorher mit Euch gesprochen?

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 21:47

ok...

Nein hat er nicht.. die Vorarbeiter mal kurz aber nicht der Betriebsrat

Hexle2  28.03.2019, 05:47
@aalliiinnna

Ihr solltet mal mit dem Betriebsrat sprechen, dass er Euch auch vor der Genehmigung eines neuen Schichtmodells befragt, bzw. anhört.

Er muss das zwar nicht, meiner Meinung nach gehört es sich allerdings mit den betroffenen Mitarbeitern zu reden.

Wir hatten letztes Jahr in einer Abteilung auch eine Umstellung auf ein Vier-Schicht-Modell. Da standen drei verschiedene Versionen zur Wahl, der Vorgesetzte hat in einem Meeting mit allen MA gesprochen, anwesend war auch eine Personalreferentin und ich (Betriebsratsvorsitzende).

Jeder MA hat vorab die Vorschläge des Vier-Schicht-Modells bekommen und es wurde dann das eingeführt, was die Mehrheit wollte. Dieses Modell sollte lt. AG zehn Monate laufen, der BR hat das dann auf ein halbes Jahr begrenzt, anschließend mit den Kollegen gesprochen und mit deren Zustimmung noch einmal verlängert.

Das aber nur mal nebenbei und als "Anregung" für Eureren Betriebsrat. Er hat jetzt allerdings dem neuen Schichtsystem schon zugestimmt und MA die Schichtverträge haben sind daran auch gebunden.

Was steht diesbezüglich in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es eine Klausel, die zu einem Wechsel in ein anderes Schichtmodell berechtigt?

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 18:38

Nein, aufjedenfall nicht zu 4 Schichten Modell

Hoppenla  27.03.2019, 18:41
@aalliiinnna

Hmm, dann wäre eigentlich ein neuer Arbeitsvertrag fällig. Du kannst dich natürlich weigern, aber wenn es betriebsbedingt notwendig ist, hast du schlechte Chancen.

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 18:42
@Hoppenla

Auch wenn es von 500 Mitarbeitern nur 20 machen müssen?

Ja, darf er.

Warum?

Der Betriebsrat hat zugestimmt.

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 18:53

Auch wenn es nur von 500 Mitarbeitern 20 machen müssen?

johnnymcmuff  27.03.2019, 19:23
@aalliiinnna

Ich arbeite in einem Betrieb wo in der Produktion in zwei Schichten gearbeitet wird und ich habe als einer von sehr wenigen das Glück nur Frühschicht machen zu müssen.

Was Du machen kannst. mit dem Betriebsrat und Arbeitgeber reden ob eine andere Person dieses Schichtmodell machen kann.

Natürlich darf der AG das.

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 18:38

Wieso? Auch ohne das es im Arbeitsvertrag steht?

schätze ja,

aalliiinnna 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 18:37

Wieso? Eine Woche davor ankündigen?