Freiwillig am Feiertag arbeiten gehen?

5 Antworten

Das ist ja gut gemeint aber nicht immer machbar.

Schau Dir mal die §§ 9 und 10 Arbeitszeitgesetz an.

Wenn der Betrieb nicht unter denen ist, die nach dem Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen/müssen, kannst Du nicht einfach am Feiertag zur Arbeit gehen.

Betriebe in denen sonst nicht an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird, müssen einen Antrag (z.B. beim Landratsamt) stellen, ihn gut begründen und bei Erlaubnis der Behörde kann man dann arbeiten (kostet auch ein paar Euro).

Dein AG wird wohl nicht begeistert sein, wenn Du einfach am Feiertag zur Arbeit gehst. Sollte es schlimmstenfalls z.B. zu einem Betriebs-/Wegeunfall kommen, sieht es schlecht aus. Nicht nur für Dich sondern auch für den AG.


 

Ne, also Du darfst an einem Feiertag nicht einfach das Firmengelände oder die Büroräume betreten - ohne Absprache mit Deinem Arbeitgeber ist das ausgeschlossen; es kann nicht jeder arbeiten, wann er will, wenn es vorher nicht vereinbart wurde; falls Dich jemand sehen sollte, bekämst Du richtig Ärger


Nein, nicht wenn du Angestellt bist, das geht aus Versicherungstechnischen Gründen nicht. Wenn du frei hast, hast du frei und nichts auf dem Firmengelände zu suchen.

Was anderes ist es, wenn du selbsständig bist, dann kannst du dir deine Arbeitszeit einteilen wie du willst.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 11:42

Alles klar, vielen Dank für die Aufklärung.

Nein, du musst dich an deinen Arbeitsvertrag halten. Feiertage und Wochenende müssen extra angemeldet werden und selbstverständlich musst du deinen Vorgesetzten davon in kentniss setzten. Wenn du deine arbeit an einen normalen Tag nicht schaffst solltest du deine Organisation überdenken.

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 11:52

Hallo, danke für deine Erläuterung und Tipp. Kleiner Hinweis: Nicht immer ist die Selbstorganisation die Ursache für Engpässe bei der Arbeitsbewältigung. Engpässe oder hoher Workload können schlicht durch Unterbesetzung, sprich Personaleinsparungen oder Krankheitsfälle, saisonale Stoßzeiten etc. zustande kommen. ;-)

MiezeKatzchen  14.06.2017, 11:58
@Sanctuaria

Nicht nötig es mir genauer zu erklären denn das ist genau dass womit ich mein brot verdiene. Bei uns lautet die regel das am nöchsten Tag es fertig zu sein hat oder den Kunden bescheid gegeben werden muss. Manchmal bleibt man eben länger damit die arbeit geschafft wird. Dass man aber nicht immer alles reibungslos funktioniert ist selbstverständlich und es versteht auch jeder. Man muss nur den mt aufbringen und den Kunden anrufen dass es später werden wird und am nöchsten Tag feiertag ist. Thats business

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 15:30
@MiezeKatzchen

Ich denke, wir verstehen uns diesbezüglich ganz gut und haben eine ähnliche Einstellung.

Es geht mir hier erwähnten Fall nicht um brisante Aufgaben in Verbindung mit Kunden, eher um Altlasten wie das abschließen älterer Tickets, bisschen Ablage, bisschen Ordnung in das Chaos bringen - eben die Dinge, die nicht eilen und deshalb gerne liegen bleiben.

Vermutlich wird es am Freitag auch eher ruhiger zugehen (da Brückentag), vielleicht schaffe ich es ja da. ;-) Auf jeden Fall danke für deine ehrliche Einschätzung.

Gesetze sind einzuhalten! Mit deiner Aktion macht sich dein Arbeitgeber strafbar und erpressbar. Auch du machst dich strafbar, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit ist anmeldepflichtig. Wozu haben wir jahrzehntelang dafür gekämpft, wenn jetzt Leute wie du, welche ihre Arbeit in der regulären Arbeitzzeit nicht schaffen, einfach in der Freizeit durcharbeiten?

Sanctuaria 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 11:41

Ich bat lediglich um die Information.

Eine grundlegende politische Empörung darüber ist absolut übersteigert und unnötig - es ist lediglich ein Gedanke und dazu eine Frage.

Wippich  14.06.2017, 11:40

Bleib doch mal Cool.

Familiengerd  14.06.2017, 15:00
@Wippich

@ Wippich:

wernher88 referiert hier völlig richtig die Rechts- und auch die sozial-gesellschaftliche Lage - das hat mit "cool bleiben!" nichts zu tun!

Ob das dann konkret so abläuft, ist eine ganz andere Frage - und wo kein Kläger, da kein Richter.