wegen erwerbsunfähigkeitsrente arbeitgeber kündigen
Hallo wer kennt sich aus. Ich bin noch im Arbeitsverhältnis. Aber seit 2 Jahren und 8 Monaten krank. bis 2011 im Juli Krankengeld bekommen dann bis 2012 Okt Arbeitslosengeld nicht vermittelbar wegen Krankheit. Habe jetzt den Bescheid bekommen volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis 1 dez. 2014. Meine Frage muß ich meinen Arbeitgeber kündigen .
5 Antworten
Hallo khdh09,
Sie schreiben:
wegen erwerbsunfähigkeitsrente arbeitgeber kündigen. Hallo wer kennt sich aus. Ich bin noch im Arbeitsverhältnis. Aber seit 2 Jahren und 8 Monaten krank. bis 2011 im Juli Krankengeld bekommen dann bis 2012 Okt Arbeitslosengeld nicht vermittelbar wegen Krankheit. Habe jetzt den Bescheid bekommen volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis 1 dez. 2014. Meine Frage muß ich meinen Arbeitgeber kündigen .<
Antwort:
Sie sollten Ihr Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite aus auf keinen Fall kündigen, sondern in jedem Fall einfach ruhen lassen!
Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber von sich aus ein Kündigungsschreiben zustellen, so marschieren Sie damit in jedem Fall zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und legen dieses dort Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zur weiteren Stellungnahme zu.
Denn mit dieser Vorgehensweise stellen Sie sicher, daß Ihnen seitens der Agentur für Arbeit bei einer späteren Beantragung von ALG1 oder ALG 2 keine Nachteile entstehen können!
Habe jetzt den Bescheid bekommen volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis 1 dez. 2014.<
Antwort:
Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit 31.12.2000 nicht mehr!
Seit 1.1.2001 gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten!
Rechtzeitig vor Ablauf der zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente müßen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Weitergwährung einreichen und während der Dauer der Bearbeitung bei der Agentur für Arbeit wieder einen Antrag auf ALG 1 bzw. wenn die Frist überschritten wird ALG 2 beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Sorgen Sie während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente durch regelmäßige Arztbesuche für einen kontinuierlichen Nachweis des Fortbestehens Ihrer gesundheitlichen Gebrechen sonst laufen Sie Gefahr, daß Ihre Rente nicht verlängert wird!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Bescheid geben mußt Du auf alle Fälle,kündigen noch nicht, da die Rente ja vorerst noch befristet ist! Sollte sie im nächsten jahr unbefristet weiter laufen, dann erst muß gekündigt werden,Du wirst ja dann auch eine sogenannte Betriebsrente beziehen.Viel Glück für 2013!
An sich kannst du gar nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, weil du ja ALG1 erhalten hast.
Trotzdem kannst du ja mal bei deinem AG vorbeischauen und fragen, ob alle Papiere in Ordnung sind und eventuell was fehlt.
das arbeitsverhältnis ruht bis zum rentenende. NICHT KÜNDIGEN sonst stehst du , wenn die rente nach 2 Jahren ohne job da. Mfg
soll heißen: wenn die rente nach 2 jahren endet, ....
Wenn du Erwerbsunfähig bist kannst du ja keinen Vollzeitjob haben--logo