Darf der Arbeitgeber ständig die Arbeitszeit ändern?
Hallo. Ich habe eine Frage: Darf der Arbeitgeber ständig die Arbeitszeit ändern? Beispiel: Montags von 8-12 Dienstags von 13-18Uhr
nach 3 Monaten dann neuer Arbeitsplan weil jemand neues dazu kommt, dann als Arbeitszeit: Montags von 16-19 Uhr Dienstags von 8-12 Uhr
man hat sich ja auf seinen Plan dann eingestimmt (auch wegen den Kindern) und dann soll man wieder anders arbeiten gehen. gibts irgendwo vielleicht eine Richtlinie das die Arbeitszeiten sich nicht dauernd ändern oder kann ein ARbeitgeber andauernd ändern und als Arbeitnehmer mußm man das akzeptieren?
Vielen dank für die Hilfe
10 Antworten
Wenn du im Vertrag flexible Arbeitszeiten hast, kannst du nicht viel machen. Er muss dir den neuen Arbeitsplan spätestens zwei Wochen vorher geben (bei mir in der Schweiz ist das so)
''Er muss dir den neuen Arbeitsplan spätestens zwei Wochen vorher geben (bei mir in der Schweiz ist das so)''
- In Deutschland ist es nicht so.
im vertrag steht nur 40 stunden, bekommen habe ich dann immer einen Plan wo alle MA drauf stehen wie sie kommen sollen.Mündlich hatte ich im April vereinbart das bei mir wegen Schulanfang ich Donnerstag nachmittag nicht mehr komme und demzufolge weniger Geld bekomme. und nun soll wieder alles neu werden
so richtig? Ich hatte im April angefragt das ich Donnerstag nachmittags nicht mehr kommen könnte, da ich keine Oma fürs Kind nach der Schule habe. Dies wurde akzeptiert aber nur mündlich, dann wurde gesagt das sich trotz das eine neue kommt , sich an unseren bestehenden Zeiten nichts ändert. und nun soll doch wieder alles anders werden (bin beim Zahnarzt). Leider wurde nichts mit <unterschrift besiegelt sondern nur mündlich. Den "alten" Plan habe ich ausgedruckt bekommen. Aber auch ohne Unterschrift. Nun würde ich gern wissen ob ich mich drauf berufen kann oder ich die neuen Zeiten nehmen muß
so pauschal lässt sich das nicht sagen - in deutschland herrscht vertragsfreiheit. was also steht in deinem arbeitsvertrag genau drin ? gibt es betriebsvereinbarung diesbezgl. ? (Beim Betriebsrat erfragen).
Generell gilt das Direktionsrecht des AG.
habe leider keinen Betriebsrat
Das ist ein Teilzeitjob.Eine Regelung über die Arbeitszeit widrd sicher im Arbeitsvertrag stehen..Wie frei vereinbart,oder ähnlich.Wird sicher auch im Vorstellgespräch erörtert worden sein.
kommt drauf an.
was im arbeitsvertrag steht
was für arbeit du verrichtest
was die betriebsvereinbarung vom betriebsrat aussagt, wenn so etwas überhaupt existiert.
''und nun soll wieder alles neu werden''
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